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"Die Frage drängt sich auf": BaZ-Bericht über die Urteilsbegründung

Zum Prozess von ASE-Präsident Simon Müller gegen OnlineReports

Klage abgelehnt: Die Urteilsbegründung ist medienrechtlich wegweisend für die Auslegung des Persönlichkeitsschutzes


Von OnlineReports-Redaktion


Dass OnlineReports den vermutlichen Anlagebetrug durch die faktisch in Frick domizilierte Firma "ASE Investment AG" aufdeckte, und wie OnlineReports den spektakulären Skandal mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe anschliessend publizistisch weiter recherchierte, gefiel ASE-Präsident Simon Müller, gegen den ein Strafverfahren der Aargauer Strafverfolgung läuft, nicht. Er reichte beim Basler Zivilgericht Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes ein.

Seine Argumente: OnlineReports habe ihn – obschon er sich nichts habe zuschulden kommen lassen – durch die Nennung seines Namens und seines Wohnortes sowie durch die Publikation eines Fotos vorverurteilt, mehr noch: geradezu an den Pranger gestellt. Ausserdem habe OnlineReports zu Unrecht behauptet, gegen Müller sei auch wegen Betrugs ermittelt worden, was nicht wahr sei. Deshalb, so seine Forderung, müsse ihm OnlineReports eine Genugtuungssumme von 2'000 Franken bezahlen.

 

"Es gibt immer Ausnahmefälle, in denen
die Namensnennung berechtigt ist."

 

Ob Namen bestimmter Personen in den Medien genannt werden sollen oder nicht, gehört zu den regelmässigen Fragestellungen in einem Redaktionsbetrieb. Die meisten Medien, auch OnlineReports, verfolgen richtigerweise eine zurückhaltende Politik. Es gibt aber immer wieder einzelne Ausnahmefälle, in denen eine Namensnennung gerechtfertigt erscheint. OnlineReports hat sich darüber in einem Artikel ausführlich geäussert. Genaue Anleitungen dazu existieren nicht, der redaktionelle Entscheid ist oft zu einem gewissen Grad Ermessenssache: Wo geht der Schutz der Persönlichkeit vor? Wo ist es journalistische Informationspflicht, Transparenz und Klarheit herzustellen?

Der Basler Zivilgerichtspräsident Matthias Stein-Wigger hat sich seinen Entscheid offensichtlich nicht leicht gemacht. So unterbrach er die erste Gerichtsverhandlung, um bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau abzuklären, ob OnlineReports deren telefonische Auskünfte über die Bezeichnung der Tatbestände, zu denen ermittelt wurde oder wird, korrekt wiedergegeben habe. Die Antworten der Aargauer Staatsanwaltschaft liessen keinen Zweifel offen: Die Auskünfte waren durch OnlineReports korrekt wiedergegeben worden.

Aus der inzwischen vorliegenden 20-seitigen Urteilsbegründung wird recht deutlich  erkennbar, unter welchen Umständen eine Namensnennung unangemessen oder im Gegenteil im Interesse der Aufklärung als Grundaufgabe der Medien geradezu angebracht ist.

Das Gericht hält fest, dass die Publikation sowohl des Namens wie auch des Fotos von Simon Müller im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Strafverfahren grundsätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes darstellt – allerdings nur, wenn der Kläger eine gewöhnliche Person ist, an der kein öffentliches Interesse besteht.

 

"Der Kläger war für die Oberleitung der
ASE Investment AG direkt verantwortlich."

 

Doch diesen Status kann der Kläger eben gerade nicht für sich in Anspruch nehmen. Er war Verwaltungsrats-Präsident der "ASE Investment AG", die einen Schaden von mindestens hundert Millionen Franken anrichtete und mindestens 500 bis 800 Anleger um ihr Geld brachte.

Es habe im Zeitpunkt der Publikation des Falles "ein grosses Interesse" bestanden, über die genauen Vorgänge in diesem Zusammenhang informiert zu werden. Als ASE-Präsident sei Müller "für die Oberleitung der Gesellschaft direkt verantwortlich". Als Kläger gehe er fehl in der Annahme, dass das Strafverfahren um die ASE "einen Zusammenhang einzig zum Geschäftsführer der Unternehmung aufweist". Als sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" habe er "grundsätzlich zu dulden, dass die Öffentlichkeit über Vorgänge aus seiner Privatsphäre mit Sachzusammenhang zu den Ereignissen um die ASE Investment informiert wird".

Damit sei allerdings "noch nichts darüber gesagt, ob das öffentliche Interesse die privaten Interessen des Klägers überwiegt. Entscheidend sei dabei "in erster Linie die Art der Berichterstattung" durch OnlineReports. Das Gericht kam hier zum Schluss: "Diese Berichte sowie das Zitieren des Bekannten des Klägers bilden keine Vorverurteilung, da die Berichterstattung nicht wertend war, sondern die notwenige Distanz aufwies." Wenn ein Unternehmen seine Kundschaft in Millionenhöhe schädige, dränge sich "unweigerlich die Frage auf, wie es sein kann, dass die oberste Führung davon nichts wusste".

 

"Die Artikel hielten den Anforderungen
an eine wahre Berichterstattung stand."

 

Die Berichte von OnlineReports über das ASE-Strafverfahren "überschreitet die Grenze des Zulässigen nicht, weshalb das Interesse der Öffentlichkeit an der umfassenden Information bezüglich den Vorgängen um die ASE Investment AG gegenüber den privaten Interessen des Klägers an Geheimhaltung der gegen ihn laufenden Strafverfahren deutlich überwiegt". Die Artikel von OnlineReports über den Fall ASE halte "den Anforderungen an eine wahre Berichterstattung stand" und OnlineReports dürfe sich auf den Rechtfertigungsgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses berufen.

Weiter schreibt das Gericht, dass die Klage Müllers auch dann hätte abgewiesen werden müssen, wenn das öffentliche Interesse nicht gegeben sei oder die Berichterstattung über den Informationsauftrag der Presse hinausgegangen wäre. Denn für die Zusprechung einer Genugtuung hätte der Kläger "sämtliche Umstände aufzeigen müssen, die auf sein subjektiv schweres Empfinden schliessen lassen". Zudem hätte er ausführen müssen, dass es diese konkreten Umstände gewesen waren, welche zu einer seelischen Belastung geführt haben". Dies habe der Kläger nicht beziehungsweise nicht in genügend substantiierter Weise getan.

Das Urteil des Basler Zivilgerichts im Wortlaut

23. Oktober 2013

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"Zweifelhafter Rummel gegen die Medien"

Wenn man schon in ein solches Strafverfahren verwickelt ist, sollte man nicht so einen zweifelhaften Rummel gegen die Medien veranstalten. Ein Verschweigen des Namens macht diese krumme Geschichte auch nicht ungeschehen. Im Fussballjargon sagt man dem ein schönes Eigengoal.


Bruno Heuberger, Oberwil



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in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.