![]() Imageschaden für Basler JustizVon PETER KNECHTLI
Peter Knechtli
Freispruch für vermeintlichen Bombendroher 11. Juli 2008
![]() "Falsche Anschuldigung" Es ist wirklich eine immense Freude, ein rarer Lichtblick! OnlineReports führt auf das Neue den Beweis, dass es selbst in dieser hoch nepotistisch disponierten Stadt ein Medium geben kann, das die Dinge beim Namen nennt.
Auf einen Punkt weist Peter Knechtli nicht hin. Jenen nämlich, dass ein offenkundigst zu Unrecht Angeklagter Rechtsmittel hat, den ihn zu Unrecht Anschuldigenden anzuklagen. Und beim Staat, und auch seiner Anwaltschaft, ist es so wie bei der UBS, um ein aktuelles Beispiel zu nehmen. Der Chef hat den Mist auszubaden, den die ihm Unterstellten anrichten. Unter anderem darauf gründet seine höhere Besoldung. Es wäre interessant und im Sinne von Peter Knechtlis Kritik, wenn Takis Armyros' Rechtskonsulent nun die Behörde Basler Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft zöge. Basis wäre Art. 303 StGB. "Falsche Anschuldigung. 1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft'. Courage Takis! Patric C. Friedlin, Basel "Das Problem auf den Punkt gebracht" Die Richterin hatte das wahrscheinlich wahrhaftige Problem auf den Punkt gebracht ("nicht so ganz einfache Ermittlung", "man konnte gar nicht anders vorgehen"). Dass es den Ermittlern und der Anklagebehörde auch "stank", belegten sie durch ihre Abwesenheit. Mich erinnert das an das, was mir ein Verantwortlicher eines Basler Gerichts einmal sagte: "Bei Gericht dürfen Sie mit viel rechnen, aber nie mit gesundem Menschenverstand; der hat vor Gericht nichts zu suchen!" Oder das, was ich von meiner Anwältin erfuhr, als ich mal eine Duplik selber einreichen wollte, weil es mir zu langsam ging: "Sie können das schon tun, aber ich rate Ihnen ab; schon der kleinste Formfehler könnte dazu führen, dass Sie verlieren, obwohl eigentlich alles klar wäre!" Mit anderen Worten: Unsere Behörden und die Justiz sind offenbar in ein Schema gepresst, das ihnen selbst noch nicht einmal mehr Spielraum für Vernunft, für gesunden Menschenverstand lässt. "Man konnte gar nicht anders vorgehen", hatte die Richterin gesagt. Mit anderen Worten: Unsere Gesetze und das Regelwerk sind dermassen detailliert und eng gefasst, das denken verboten ist. Weniger wäre mehr! Mehr Liberalismus bei der kantonalen Gesetzgebung wäre dringend nötig! Peter Waldner, Basel |
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