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"Das war nicht nichts": Zerstörter Rothenflüher Tempo-Blitzer

Rothenfluh: Strafgericht verurteilt "Blech-Polizist"-Sprenger

Das Gericht anerkannte aber nur Sachbeschädigung, kein Sprengstoff-Delikt


Von Peter Knechtli


Er sprengte in Rothenfluh einen verhassten "Blech-Polizisten": Das Baselbieter Strafgericht verurteilte heute Dienstag den Täter zu einer bedingten Geldstrafe. Es liess dabei eine gewisse Milde walten, weil der Täter geständig und kooperativ ist.


Zur Tat entschloss sich der heute 24-jährige Mann am frühen Morgen des 11. November 2018: An der Radar-Anlage brachte er eine "Horror Knall-Rakete" (so die Staatsanwaltschaft) mit einem Blitzknallsatz zur Explosion und setzte sie so ausser Gefecht. Den durch Pyrotechnik angerichteten Sachschaden beziffert die Anklage rappengenau auf 11'200.80 Franken. Der "Blech-Polizist" stand am Ende einer geraden Strasse aus Richtung Ormalingen gut getarnt von einem Gebüsch umgeben.

Vom Umfeld zur Tat "angestachelt"

Keinen Monat nach der Tat wurde der in einem Nachbardorf wohnhafte Mann verhaftet: Die Radaranlage blitzte nicht nur überschnelle Automobilisten, sondern filmte auch den Urheber, der sich nach einer Vorfasnachts-Veranstaltung mit reichlich Alkoholgenuss eben daran schickte, ihr den Garaus zu machen.

Selbst war er von diesem Überwachungsgerät nie geblitzt worden. Aber das kollegiale und familiäre Umfeld schien den Sohn eines im Transportgewebe tätigen Vaters zu seiner Tat ermuntert, wenn nicht "angestachelt" zu haben, wie Verteidiger Simon Berger vor Gericht ausführte. In "Radarfluh", wie Rothenfluh mittlerweile auch als Spitzname bezeichnet wird, stiess die Zerstörung teils auf offene Sympathie. Der Urheber wurde gefeiert als Wilhelm Tell gegen Bussen-Abriss.

Kanonen-Patrone als RS-Trophäe

Vor Gericht erschien ein grosser junger Mann mit sportlicher Statur, der immer noch bei seinen Eltern wohnt und einer geregelten Arbeit nachgeht. Der Oberbaselbieter stand von allem Anfang an zu seiner Tat und hat in der Zwischenzeit 7'000 Franken an den Schaden abbezahlt. Aus der Gerichtsverhandlung ging indes hervor, dass der Angeklagte von einem Militärgericht schon zu 800 Franken Busse verurteilt worden war, weil er aus der Rekrutenschule eine von Kanonen verwendete Leuchtspur-Patrone mit nach Hause genommen hatte.

Staatsanwältin Nicole Wolf reichte zudem einen dem Gericht noch nicht bekannten aktuellen Strafregister-Auszug über den Beschuldigten ein. Danach ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen ihn wegen Sachbeschädigung, weil er in Laufen mit Kollegen ein Auto gekippt haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung, weshalb jener Fall auf die Beurteilung des Pyro-Anschlags keinen Einfluss hat.

Blitzer-Kasten: "Sauerei", "Geldmacherei"

Zum Tatmotiv zitierte die Anklägerin aus Einvernahme-Protokollen: Der Täter habe gehandelt, weil er das Blitzgerät als eine "Sauerei" und "Geldmacherei" empfunden und nicht eingesehen habe, "was das mit Sicherheit zu tun hat". Sein "vollumfängliches Geständnis" sei indessen "glaubhaft". Die Anklage lautet auf Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und Sachbeschädigung.

Nach Auffassung der Staatsanwältin gelten nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung pyrotechnische Gegenstände wie die "Horror Knall-Rakete" als Sprengstoff, wenn sie sich zum Zweck der Zerstörung eigne, was in vorliegenden Fall durch den "grossen Explosionsdruck" fraglos zugetroffen habe.

Die Spreng-WhatsApps an Kollegen

Der Angeklagte habe mit "nicht unerheblicher krimineller Energie" gehandelt und auch Fotos und Textnachrichten seiner Tat per WhatsApp an Kollegen verschickt: "Er war gewillt, das Recht in die eigene Hand zu nehmen". Aufgrund "getrübter Aussichten" beantragte sie dem Dreiergericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer verlängerten Probezeit von vier Jahren.

Verteidiger Simon Berger deutete die Tat dagegen als einen "nicht sehr intelligenten Jugendstreich" gegen eine Anlage, deren Standort "schon lange" Unmut ausgelöst hatte. Den Tatbestand der Sachbeschädigung gestand er zu, wobei der Schaden "für den Staat nicht von Belang" sei.

Den Anklagepunkt "Sprengstoff" hingegen bestritt der Anwalt kategorisch und beantragte infolge "fehlender Gemeingefahr" Freispruch. Weder Personen noch fremde Fahrzeuge seien in dieser tiefen Nachtzeit und menschenleeren Umgebung gefährdet gewesen. Weil von einem "mittelschweren Verschulden" auszugehen sei, halte er eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und einer Probezeit von zwei Jahren für angemessen.

Während sein Verteidiger plädierte, arbeitete sich der Angeklagte an seinen Fingergelenken ab. Das Knacksen hallte durch den ganzen Gerichtssaal.

Eine letzte Warnung

Das Strafgericht unter dem Vorsitz von Irène Laeuchli folgte grundsätzlich dem Antrag des Verteidigers und sprach den Angeklagten frei vom Vorwurf des Sprengstoffdelikts. Dies, weil keine gemeingefährliche Handlung vorgelegen habe. Ein Schuldspruch von 180 Tagessätzen zu 100 Franken bedingt auf drei Jahre erfolgte aber wegen Sachbeschädigung. Dazu kommen eine Busse von 2'000 Franken sowie die Verfahrenskosten. Der Radar-Rebell wird also finanziell noch einige Zeit zu bluten haben.

Zu seinen Gunsten sprach in der Strafzumessung, dass er von Anfang geständig und kooperativ war. Aber bloss ein "Bubenstreich", wie es der Verteidiger einstufte, sei das nicht gewesen ("das war nicht nichts"), meinte die Präsidentin, und redete dem Beschuldigten ins Gewissen: "Sie sind noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen."

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19. Mai 2020

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