Marc Schinzel: "Schinzel Pommes"

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Wenn das Recht an Grenzen stösst

2023 sorgte im Baselbiet ein interessanter Fall für Schlagzeilen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach (nachstehend: Kesb) setzte einer Mutter eine Frist. Spätestens am 15. September müsse sie die Masernimpfung ihrer beiden acht und zehn Jahre alten, in ihrer Obhut befindlichen Buben nachweisen. Sonst sei die Impfung "mittels polizeilicher Vollstreckung" zwangsweise durchzuführen.

Der Vater der Buben, der in einem Scheidungsverfahren mit der Mutter stand, verlangte die Masernimpfung der Kinder seit 2016. Die Mutter wehrte sich vorerst erfolgreich dagegen. Mit Urteil vom 16. Juni 2020 hob das Bundesgericht dann aber einen Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts auf und hielt fest, die Anordnung der Impfung sei als Kindesschutzmassnahme "grundsätzlich angezeigt".

Das Bundesgericht stützte sich auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit. Die Masern seien hochansteckend. In rund zehn Prozent der Fälle komme es zu schweren Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrenentzündungen, Gehirnentzündungen, sogar Todesfällen. Die Masernimpfung schütze davor. Angesichts der "gesundheitlichen Risiken und Gefahren, denen ein Kind ohne Impfschutz gegen Masern ausgesetzt ist", ertrage "die Frage, ob eine Masernimpfung durchzuführen ist oder nicht, unter den Eltern keine Pattsituation".

Die Einstellung der Eltern verändert das Ergebnis einer medizinischen Risikoabwägung ja nicht. 

Als "Paradigmenwechsel" (so die Basler Zeitung am 12.09.2023) ist zu werten, dass das Bundesgericht die Uneinigkeit zwischen Mutter und Vater nicht zugunsten eines Impfverzichts auflöste, wie es der bisherigen Praxis entsprochen hätte. Das Gericht befand aufgrund einer Risikoabwägung, das elterliche "Patt" sei zugunsten der Impfung zu beenden.

Dieser Vorrang der Medizin gelte aber nur bei Uneinigkeit der sorgeberechtigten Eltern. Wehren sich beide Eltern gegen die Impfung, sei ihr gemeinsamer Wille massgebend. Das ist bemerkenswert, weil die Einstellung der Eltern das Ergebnis einer medizinischen Risikoabwägung ja nicht verändert.

Warum machte das Bundesgericht die medizinische Optik nicht zum generell gültigen Massstab bei der Impfung von Kindern? Bekam es Angst vor dem eigenen Mut?

Ich denke nicht. Das Kindeswohl ist breit zu verstehen. Neben physischen Faktoren spielen auch psychische Aspekte eine Rolle. Eltern wie Kesb sind einem gesamtheitlichen Kindeswohl mit physischen und psychischen Facetten verpflichtet. 

Wachsen Kinder in einer Familie auf, in der sich die Eltern kategorisch weigern, ihren Nachwuchs gegen Masern impfen zu lassen, kann eine psychische Belastung der Kinder durch eine behördlich angeordnete oder gar erzwungene Impfung die (zunächst) abstrakten Gefahren einer Masernerkrankung überwiegen.

Ein staatliches "all inclusive" von der Wiege bis zur Bahre ist für Liberale eine Horrorvision.

Doch was ist, wenn ein Kind an Masern schwer erkrankt, ja stirbt, weil die Impfung ausblieb? Niemand sucht sich seine Eltern aus. Für mich als Sohn eines Chemikers, der in der Life-Science-Branche tätig war, ist der virulente Eifer von Impfgegnerinnen und Impfgegnern kaum nachvollziehbar. Aber der Spielraum, den die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder haben, ist gross. Das ist gewollt. Keine freiheitliche Gesellschaft will ihre Kinder in die umfassende Obhut der Behörden geben. Ein staatliches "all inclusive" von der Wiege bis zur Bahre ist für Liberale eine Horrorvision.

Wie ging es in Sissach weiter? Nachdem die Kesb die Frist für den Impfnachweis gesetzt hatte, versammelten sich zahlreiche Impfgegner zu einer "Mahnwache" und richteten sich auf dem Kesb-Gelände häuslich ein. Am 21. Dezember 2023 verkündete die Kesb, die Impfung werde nicht durchgesetzt. Die Kinder seien wochenlang aus der Schule genommen und ihr Kontakt zum Vater abgebrochen worden. Die Mutter habe die Kinder "mit vollem Namen in die Öffentlichkeit gestellt". Die Kesb sah darin eine "Gefährdungssituation, die über die eigentliche Frage der Impfung weit hinausging" (Zitate aus bz vom 21.12.2023). 

Dieser Ausgang ist in jeder Hinsicht unbefriedigend. Das Bundesgericht traf 2020 einen Entscheid im Sinne des Kindeswohls, der nicht umgesetzt wurde. Der Ende 2023 von der Kesb Sissach-Gelterkinden gefällte Entscheid, auf eine Durchsetzung der Impfung zu verzichten, erfolgte ebenfalls mit Blick auf das Kindeswohl. Er stellte sich wegen der renitenten Haltung der Mutter allerdings ganz anders dar als 2020. Die vor Gericht unterlegene Mutter setzte ihren Willen gegen den Vater, die Justiz und die vollziehenden Behörden vollständig durch. 

Umgekehrt wäre eine polizeilich vollstreckte Impfung auch keine gute Option gewesen, weil sie die belastete Situation der Kinder zweifellos weiter verschärft hätte. Wir müssen uns wohl eingestehen, dass das Recht hier an Grenzen stösst. 

Wie denken Sie darüber? 

22. Januar 2024
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Marc Schinzel, geboren 1963, studierte und doktorierte an der juristischen Fakultät Basel und absolvierte ein Postdoc-Studium in Völkerrecht und internationalen Beziehungen an der Columbia University, New York. Er arbeitet beim Bundesamt für Justiz mit Schwerpunkten im Staats- und Religionsrecht. Mit seiner Familie wohnt er in Binningen, wo er aufgewachsen ist. Seit 2015 vertritt er die FDP im Baselbieter Landrat, seit Juli 2024 ist er Gemeinderat in Binningen. Schinzel gehört der Geschäftsleitung der FDP BL an. Seine Interessen sind Geschichte, Musik sowie nahe und ferne Kulturen. © Foto Landeskanzlei BL

marc.schinzel@gmail.com

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"Einer der Zwänge"

Die vielschichtig schwierige Situation finde ich in diesem Beitrag sachorientiert objektiv beschrieben. Sich impfen lassen zu müssen, ist einer der Zwänge einer autoritär-bürokratisch-hierarchisch-totalitär und industriell-materialistisch-mechanistisch-technokratisch begründeten "Zuvielisation". Manifest in einer Gesellschaft, die Freiheit predigt, in Tat und Wahrheit aber Menschen psychisch und/oder physisch sozusagen in Haft nimmt.

Dies immer gekoppelt an das Narrativ, es wäre nur zu ihrem Besten: Was es nicht einfach macht, die strukturell ausgeübte Gewalt zu erkennen. Ein Muster, das in der Schweiz beispielsweise auch den Schulbesuchszwang kennzeichnet: Er generiert Probleme, die sich mit einem frei sich Bilden wohl kaum ergeben würden.

Innere Zwänge und abhängiges Denken halten uns gefangen, selbst wenn wir äusserlich "auf freiem Fuss" sind. Frei zu werden wer wir sind, bedeutet, sich aus dem Laufgitter von menschenunwürdigen Zwängen zu befreien.


Ueli Keller, Allschwil



"In höchstem Masse erstaunt"

Das ist ein Musterbeispiel aus dem Staatsapparat. Parallelen gabs schon vor ein paar Jahrzehnten, als unehelich geborene Kinder den Müttern weggenommen wurden, zum Kindeswohl, wohlverstanden! Wir schütteln heute die Köpfe. Mit Recht.

Ich bin in höchstem Masse erstaunt, dass sich das Bundesgericht anmasst, einer Mutter, offenbar mit Sorgerecht, die Impfung ihrer Kinder aufzuzwingen! Eine Mutter hat im jahrelangen Erziehungsprozess eine Riesenmenge Entscheide zu fällen, risikoreichere mit grösster Tragweite.

Der Staat darf sich wieder einmal mehr auf die Grundmaxime besinnen, dass Erziehung, und damit auch die Pflege der Kinder, die Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist. Die Kesb hat dort aktiv zu unterstützen, wo dies vernachlässigt wird, und dort einzugreifen, wo sich Verwahrlosung einstellt, wo die Obhut nicht wahrgenommen wird.

Meine jahrzehntelange Erfahrung als Lehrer hat das umgekehrte Bild gezeigt, nämlich, dass die Kesb öfters auf dringende Anfragen aus der Lehrerschaft nicht aktiv wurde, obwohl die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes gefährdet war. Natürlich ohne Konsequenzen!

Der Kesb ist hier zugute zu halten, dass sie diese erfolglose Intervention aufgegeben hat, vielleicht aufgeben musste, obwohl darauf hätte gepocht werden können, das Recht sei durchzusetzen.

Die Diskrepanz zwischen gesundem Menschenverstand und Rechtsentscheid ist jedenfalls deutlich. Die Richter wären gut beraten, bei ihren Rechtssprechungen den gesunden Menschenverstand als Basis zur Überprüfung ihrer Entscheide zu konsultieren. Keine Leichtigkeit, ich weiss, doch Rechtsentscheide sind selten eine Leichtigkeit.


Viktor Krummenacher, Bottmingen



"Märchen wurden verbreitet"

Als ich in die Schule ging, waren Masern eine sogenannte Kinderkrankheit. Jeder bekam sie und war danach immun, sein ganzes Leben lang. Geimpft wurde eigentlich nur gegen tropische Krankheiten, wenn man in solche Länder verreiste. Es gab das staatliche Serum-und Impfinstitut, das dann Bundesrat Pascal Couchepin aufhob, was mich schon damals ärgerte, da ich Biochemie studierte.

Dann sahen natürlich die pharmazeutischen Firmen die enormen Chancen, hier einzusteigen. Märchen wurden verbreitet, wie viele Leute an diesen Kinderkrankheiten gestorben wären (mir ist niemand bekannt, aber Opfer der Covid-Impfung kenne ich), also wurde staatlicher Impfzwang verordnet.

Ich gebe zu, wenn ein Mädchen bis zu seinem 18. Lebensjahr keine Röteln hatte, sollte es geimpft werden. Dasselbe gilt für einen Jungen ohne Mumps. Das Beste wäre wahrscheinlich, wenn man zur Situation von damals zurückkehren könnte. Das ist aber schwer möglich. Vielleicht wäre es besser, mit den beiden Impfungen zu warten, bis die Kinder erwachsen sind. Und natürlich sollten die Impfstoffe geprüft werden.  

Dass sich Gerichte damit beschäftigen, finde ich wirklich nicht gut. Jeder sollte frei entscheiden können und niemand zu einer Impfung gezwungen werden.


Alexandra Nogawa, Basel


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"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.