Kommentare

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Eine schlechte Referenz für Petra Studer

Von PETER KNECHTLI

Die Laufener Stadtpräsidentin Brigitte Bos (CVP) liess durch die Stadtpolizei und eine private Sicherheitsfirma während einigen Wochen die ehemalige Laufener Stadträtin und Baselbieter Landrätin Petra Studer (FDP) kontrollieren: Wohnte die Freisinnige in Laufen, was ihr das Recht gab, im Baselbieter Landrat Einsitz zu nehmen, oder in Basel-Stadt?

Der Überwachungsentscheid, betonte Bos wohlvorbereitet, sei nicht durch den gesamten Stadtrat, sondern "im kleinen Kreis" unter Einbezug der Stadtverwaltung gefällt worden. Skandal, Skandal!, tönte es vergangene Woche wohl orchestriert unter dem Dirigentenstab der "Basler Zeitung": Kontrolle, Überwachung, Beschattung, Oberservation, Bespitzelung, DDR-Verhältnisse und was die Synonym-Kaskade noch zu dramatisieren vermag.

Ob der Überwachungsauftrag nach allen feinen Regeln des Rechts erfolgte, bleibe ebenso dahingestellt wie die Frage, ob es politisch klug war, zu diesem Mittel zu greifen. Doch dass Stadtpräsidentin Bos die physische Wohnsitzkontrolle der FDP-Politikerin "im kleinen Kreis" anordnete, ist zunächst einmal insofern verständlich, als sich ein kollektiver Stadtratsbeschluss in dieser vertraulichen Sache als Schildbürgerstreich herausgestellt hätte: In der Stadtregierung sitzen auch enge Partei- und auch persönliche Freundinnen Studers. Sie wären in einen massiven Loyalitätskonlikt geraten und – durch eine Warnung ihrer Kollegin – der Gefahr einer Amtsgeheimnisverletzung ausgesetzt gewesen.

 

"Petra Studer sass faktisch
als 'Ausserkantonale' im Landrat."


Wenn nun Überwachungsprotokolle in Zeitungen faksimiliert werden, ist das der BaZ nicht zu verübeln, doch es ist als Quelle eine Partei zu vermuten, die die Akten den Medien zugespielt hat: Es ist – einige Wochen vor den Baselbieter Gemeindewahlen – die Rache der Seite Petra Studers an Stadtpräsidentin Brigitte Bos dafür, dass der Stadtrat die Freisinnige der Schmach der Zwangsabmeldung aussetzen musste.

Auch wenn das Laufener Stadtoberhaupt in den letzten Tagen im Medien-Regen stand, so ist zumindest das Motiv, den Wohnsitz Studers auch amtlich-authentisch zu verifizieren, absolut nachvollziehbar: Mit ihrer sturen Weigerung, sich in Laufen korrekt abzumelden und sich zum Wohnsitz Basel zu bekennen, provozierte Petra Studer die Behörden von Laufen, einem Spielchen zuzuschauen, das es so nicht geben darf. Wer in Laufen mit einem Untermiete-Zimmer den Wohnsitz und damit ein kantonales Parlaments-Mandat begründet, aber in Basel eine Viereinhalbzimmer-Wohnung gemietet hat, muss damit rechnen, dass dies vorzüglicher Stoff für die Gerüchteküche ist, der den Stedtli-Behörden nicht lange vorenthalten bleiben wird.

P
etra Studer hat sich mit ihrem Festhalten an einem Pseudo-Lebensmittelpunkt eine schlechte Referenz erwiesen: Gerade von einer ehemaligen Stadträtin und Landrätin, einer gelernten Politologin und einer amtierenden Bereichsleiterin "Politik" des Basler Gewerbeverbands darf erwartet werden, dass sie mit der Definition der Wohnsitzpflicht vertraut ist und – vorbildlich – rechtlich klare Verhältnisse schafft. Dass es statt dessen das Baselbieter Kantonsgericht brauchte, um sie an hundskommune Bürgerpflichten zu erinnern, spricht Bände.

Delikat ist der Fall auch unter dem Aspekt, dass Petra Studer durch ihr nicht gesetzeskonformes Verhalten faktisch als "Ausserkantonale" ohne Legitimation im Baselbieter Landrat sass, auch wenn sie ihre Steuern in Liestal und Laufen ablieferte.

V
on Amtsmissbrauch durch den Stadtrat, wie ihm jetzt in Umkehr der Ursache vorgeworfen wird, kann keine Rede sein, da dieser Tatbestand voraussetzt, jemandem einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem Nachteil zuzufügen. Dies ist nicht er Fall. Es ehrt die Laufener Behörden vielmehr, dass sie alle Bürger gleich behandeln – und insbesondere auch dann kein Auge zudrückten, als sich eine ehemalige Stadtrats-Kollegin ein Wohnsitz-Privileg zuzuschanzen versuchte.

29. Dezember 2011
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"Was war zuerst?"

Eigentlich ist die Geschichte ganz einfach. Was war zuerst, die unrechtmässige Wohnsitznahme von Frau Studer in Basel, ihr Leugnen resp. Vertuschen dazu und die Inkaufnahme einer Irreführung ihrer Stimmbürger, oder die aus dieser unschönen Situation entstandene Kontrolle dieser Frau? Na also!


Bruno Heuberger, Oberwil



"Stadtpräsidentin wollte auf keinen Fall etwas versäumen"

Keine Frage: In Laufen sind mit der angeordneten Überwachung Rechtsnormen verletzt worden. Ob das Verhalten der Stadtpräsidentin insgesamt vehement zur verurteilen oder allenfalls zu entschuldigen ist, setzt aber nicht nur eine juristische Beurteilung voraus, sondern den Einbezug auch moralischer und anderer weicher Faktoren. Peter Knechtli tut dies in meines Erachtens überzeugender Weise.


Die Stadtpräsidentin wollte vermeiden, dass der von Frau Studer eingereichte Rekurs in Liestal gutgeheissen wird. Sie entschloss sich daher zu einem Überwachungsauftrag, dessen Ergebnis aber nur der urteilenden Instanz bekannt gemacht werden sollte und insoweit diskret blieb. Im Übrigen erfolgte die Überwachung natürlich ausschliesslich von öffentlich zugänglichen Orten aus.


Das alles vermag für sich allein das Vorgehen nicht rechtzufertigen. Zumindest moralisch in einem milderen Licht erscheint das Vergehen aber, wenn man im Urteil des Kantonsgerichtes (https://www.baselland.ch/037-htm.316024.0.html ab 5.1) liest, mit welchen Argumenten Frau Studer ihren Wohnsitz in Laufen rechtfertigte und ihren Rekurs begründete.


Hätte die Stadtpräsidentin geahnt, dass das Kantonsgericht den Rekurs auch ohne den Überwachnungsbericht klar abweisen würde, hätte sie sicher noch so gerne auf die Überwachung verzichtet. So aber wollte sie auf keinen Fall etwas versäumen und kam so – beraten offenbar auch durch Juristen – zur Anordnung der Überwachung (wie sie im Übrigen gegenüber "Schein"-Invaliden, Sozialhilfempfängern etc. durchaus üblich und "legal" ist).


Die Frage bleibt natürlich, ob die Ablehnung auch so klar erfolgt wäre, wenn der Überwachungsbericht den Akten nicht beigelegen wäre – und so wohl doch irgendwie zur Kenntnis genommen worden ist ...


Dass die BaZ mit diesem Vorfall ein tagelanges Kesseltreiben lostrat, sagt mehr über diese Zeitung als über die Stadtpräsidentin aus.


Urs Engler, Bettingen



"In höchstem Masse unappetitlich"

Wie recht Peter Knechtli mit seinem Kommentar doch hat: Am politischen Baselbieter Himmel sind bereits Wolken der kommenden Gemeindewahlen aufgezogen, die sich – einmal mehr - in einem Unwetter für die FDP entladen droht. Deshalb scheinen Petra Studer und ihren mediengewaltigen Mitstreitern alle Mittel recht. Es wurde dramatisiert und mit unlauteren Mitteln gegen die Laufener CVP-Stadtpräsidentin gehetzt, was das Zeug hielt und zu allem Unfug ein Zusammenhang mit Bespitzelung à la DDR hergestellt. Dass eine Zeitung wie die BaZ das Ganze mitmacht und noch orchestriert, ist in höchstem Masse unappetitlich.


Pius Helfenberger, Münchenstein



"Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?"

Anscheinend gibt es bei den Medien nach dem Sommerloch nun auch ein "Altjahrwoche-Loch". Anders kann ich mir diesen unnötigen und reisserischen Artikel der BaZ nicht erklären. Auch ich zog aus Basel weg und musste mein Grossratsmandat aufgeben, auch wenn mir dies schwer fiel. Niemals wäre es mir aber in den Sinn gekommen, in Basel ein Postfachadresse zu installieren und "heimlich" in Aesch zu wohnen und dann zu behaupten, mein Lebensmittelpunkt würde sich in Basel befinden. Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?


PS: Danke an Peter Knechtli, dass er immer wieder mit seinen träfen Kommentaren zu den sogenannten "Skandalen" Gegensteuer gibt…


Stephan Gassmann, Aesch



Hier wurde massiv Recht gebrochen"

In dieser Geschichte gibt es meiner Meinung nach zwei Dinge, die man klar auseinander halten muss:


Das erste ist die Wohnsitzfrage. Gemäss den bisher erschienen Berichten arbeitete Frau Studer während Jahren als Wochenaufenthalterin in Bern und mietete sich hierzu eine Wohnung dort, in der sie sich unter der Woche häufig aufhielt. Für ihr Amt als Laufener Stadträtin stellte das offenbar kein Problem dar. Bei ihrer Arbeit für den Gewerbeverband machte sie nun dasselbe und mietete sich eine Zweitwohnung in Basel, weil ihr Arbeitgeber das verlangte. Wie die Gerichte nun entschieden haben, war das offenbar nicht zulässig. So klar, wie dies nun teilweise dargestellt wird, war der Fall aber bei Weitem nicht.


Die zweite Geschichte ist aber die heimliche Überwachung. Und da lässt es sich nicht schönreden, dass hier massiv Recht gebrochen und die Privatsphäre grob verletzt wurde. Dies lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass das Gericht dem Stadtrat schlussendlich Recht gegeben hat. Es hat die Überwachungsprotokolle nämlich als illegal taxiert und nicht als Beweismittel akzeptiert. Dies beweist, dass das Gericht die Wohnsitzfrage auch ohne diese Überwachung sehr gut beurteilen konnte.


Ich finde es erschreckend, wie man die Überwachung nun in Kommentar und Leserbriefen schönzureden versucht und wie sich die verantwortliche Stadträtin auch nach diesem Gerichtsurteil in den Medien uneinsichtig zeigt. Es bleibt ein Skandal, dass eine Einwohnerin ohne rechtliche Grundlage im einsamen Auftrag einer Stadträtin heimlich überwacht wurde, teilweise sogar von ihr ehemals unterstellten Mitarbeitern.


Im Übrigen irrt Peter Knechtli, wenn er schreibt, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauches nur erfüllt ist, wenn man sich unrechtmässige Vorteile verschafft. Den Tatbestand kann auch erfüllen, wer für einen an sich legitimen Zweck unverhältnismässige Mittel einsetzt, was vorliegend klar der Fall ist.


Luca Urgese, Basel



"Gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung"

Da muss ich doch vehement widersprechen: Eine solche Bespitzelungsaktion verstösst gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung, die unter anderem unsere Privatsphäre schützen soll – es allerdings nicht immer tut. Auch wenn jemand einen faktisch möglicherweise schlecht begründeten Wohnsitz angibt, um das politische Amt einer Landrätin auszuüben (welches Vergnügen das bereitet, kann ich als ehemaliger Grossrat in etwa abschätzen), kann dies eine derartige Bespitzelung nicht rechtfertigen. Wenn unsere Behörden sich mit Privatdetektiven in den persönlichen Bereich von politisch Aktiven einschleichen müssen, scheint es mit den demokratischen Institutionen und dem Rechtsstaat nicht zum Besten zu stehen. Wenn die "feinen Regeln des Rechts" nichts mehr bedeuten sollen, dann müssen wir uns auch über die nächste – oder vielleicht schon längst aktuelle – Fichenaffäre nicht beklagen.


Philippe Zogg, Advokat, Basel



"Es gibt ein paar Spielregeln"

Es gibt ein paar Spielregeln, die man kennen sollte, bevor man das politische Parkett betritt, unter anderem, dass man in dem Kanton wohnen muss, in dessen Kantonsparlament man seine Wähler vertritt.

Das wusste Petra Studer mit Sicherheit!! Der Rest der Geschichte ist unverzeihlich gegenüber der Laufener Stadtpräsidentin, die über mehr politisches know how verfügt.


Edith Buxtorf-Hosch, a. Grossrätin LDP, Basel



"Ein wohltuender Kommentar"

Eeeeendlich ein wohltuender Kommentar zu diesem reisserischen und verblödetem Misthaufen in der BaZ. Danke.


Rolf Mack, Basel



"Petra Studer soll sich entschuldigen"

Auch wenn ich Petra Studer vor vier Jahren noch als junge, hoffnungsvolle Nationalratskandidatin öffentlich unterstützt habe, muss ich heute Peter Knechtli Recht geben. Dank der BaZ-Kampagne der letzten Tage wurde die Täterin zum Opfer hochstilisiert und die Stadtpräsidentin von Laufen auf perfide Art und Weise in die Pfanne gehauen. Petra Studer möchte ich heute den Rat geben, sich für ihr unfaires Verhalten gegenüber den WählerInnen Laufens und des Laufentals in aller Form zu entschuldigen. Lernt man solche "Spielchen" im Generalsekretariat der FDP Schweiz in Bern oder beim Gewerbeverband in Basel?


Werner Strüby, pensionierter Gymnasiallehrer für Geschichte/Politik, Aesch


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"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.