![]() Eine schlechte Referenz für Petra StuderVon PETER KNECHTLI
"Petra Studer sass faktisch Wenn nun Überwachungsprotokolle in Zeitungen faksimiliert werden, ist das der BaZ nicht zu verübeln, doch es ist als Quelle eine Partei zu vermuten, die die Akten den Medien zugespielt hat: Es ist – einige Wochen vor den Baselbieter Gemeindewahlen – die Rache der Seite Petra Studers an Stadtpräsidentin Brigitte Bos dafür, dass der Stadtrat die Freisinnige der Schmach der Zwangsabmeldung aussetzen musste. 29. Dezember 2011
![]() "Was war zuerst?" Eigentlich ist die Geschichte ganz einfach. Was war zuerst, die unrechtmässige Wohnsitznahme von Frau Studer in Basel, ihr Leugnen resp. Vertuschen dazu und die Inkaufnahme einer Irreführung ihrer Stimmbürger, oder die aus dieser unschönen Situation entstandene Kontrolle dieser Frau? Na also! Bruno Heuberger, Oberwil "Stadtpräsidentin wollte auf keinen Fall etwas versäumen" Keine Frage: In Laufen sind mit der angeordneten Überwachung Rechtsnormen verletzt worden. Ob das Verhalten der Stadtpräsidentin insgesamt vehement zur verurteilen oder allenfalls zu entschuldigen ist, setzt aber nicht nur eine juristische Beurteilung voraus, sondern den Einbezug auch moralischer und anderer weicher Faktoren. Peter Knechtli tut dies in meines Erachtens überzeugender Weise.
Die Stadtpräsidentin wollte vermeiden, dass der von Frau Studer eingereichte Rekurs in Liestal gutgeheissen wird. Sie entschloss sich daher zu einem Überwachungsauftrag, dessen Ergebnis aber nur der urteilenden Instanz bekannt gemacht werden sollte und insoweit diskret blieb. Im Übrigen erfolgte die Überwachung natürlich ausschliesslich von öffentlich zugänglichen Orten aus.
Das alles vermag für sich allein das Vorgehen nicht rechtzufertigen. Zumindest moralisch in einem milderen Licht erscheint das Vergehen aber, wenn man im Urteil des Kantonsgerichtes (https://www.baselland.ch/037-htm.316024.0.html ab 5.1) liest, mit welchen Argumenten Frau Studer ihren Wohnsitz in Laufen rechtfertigte und ihren Rekurs begründete.
Hätte die Stadtpräsidentin geahnt, dass das Kantonsgericht den Rekurs auch ohne den Überwachnungsbericht klar abweisen würde, hätte sie sicher noch so gerne auf die Überwachung verzichtet. So aber wollte sie auf keinen Fall etwas versäumen und kam so – beraten offenbar auch durch Juristen – zur Anordnung der Überwachung (wie sie im Übrigen gegenüber "Schein"-Invaliden, Sozialhilfempfängern etc. durchaus üblich und "legal" ist).
Die Frage bleibt natürlich, ob die Ablehnung auch so klar erfolgt wäre, wenn der Überwachungsbericht den Akten nicht beigelegen wäre – und so wohl doch irgendwie zur Kenntnis genommen worden ist ...
Dass die BaZ mit diesem Vorfall ein tagelanges Kesseltreiben lostrat, sagt mehr über diese Zeitung als über die Stadtpräsidentin aus. Urs Engler, Bettingen "In höchstem Masse unappetitlich" Wie recht Peter Knechtli mit seinem Kommentar doch hat: Am politischen Baselbieter Himmel sind bereits Wolken der kommenden Gemeindewahlen aufgezogen, die sich – einmal mehr - in einem Unwetter für die FDP entladen droht. Deshalb scheinen Petra Studer und ihren mediengewaltigen Mitstreitern alle Mittel recht. Es wurde dramatisiert und mit unlauteren Mitteln gegen die Laufener CVP-Stadtpräsidentin gehetzt, was das Zeug hielt und zu allem Unfug ein Zusammenhang mit Bespitzelung à la DDR hergestellt. Dass eine Zeitung wie die BaZ das Ganze mitmacht und noch orchestriert, ist in höchstem Masse unappetitlich. Pius Helfenberger, Münchenstein "Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?" Anscheinend gibt es bei den Medien nach dem Sommerloch nun auch ein "Altjahrwoche-Loch". Anders kann ich mir diesen unnötigen und reisserischen Artikel der BaZ nicht erklären. Auch ich zog aus Basel weg und musste mein Grossratsmandat aufgeben, auch wenn mir dies schwer fiel. Niemals wäre es mir aber in den Sinn gekommen, in Basel ein Postfachadresse zu installieren und "heimlich" in Aesch zu wohnen und dann zu behaupten, mein Lebensmittelpunkt würde sich in Basel befinden. Warum konnte Frau Studer nicht auch so handeln?
PS: Danke an Peter Knechtli, dass er immer wieder mit seinen träfen Kommentaren zu den sogenannten "Skandalen" Gegensteuer gibt… Stephan Gassmann, Aesch Hier wurde massiv Recht gebrochen" In dieser Geschichte gibt es meiner Meinung nach zwei Dinge, die man klar auseinander halten muss: Das erste ist die Wohnsitzfrage. Gemäss den bisher erschienen Berichten arbeitete Frau Studer während Jahren als Wochenaufenthalterin in Bern und mietete sich hierzu eine Wohnung dort, in der sie sich unter der Woche häufig aufhielt. Für ihr Amt als Laufener Stadträtin stellte das offenbar kein Problem dar. Bei ihrer Arbeit für den Gewerbeverband machte sie nun dasselbe und mietete sich eine Zweitwohnung in Basel, weil ihr Arbeitgeber das verlangte. Wie die Gerichte nun entschieden haben, war das offenbar nicht zulässig. So klar, wie dies nun teilweise dargestellt wird, war der Fall aber bei Weitem nicht. Die zweite Geschichte ist aber die heimliche Überwachung. Und da lässt es sich nicht schönreden, dass hier massiv Recht gebrochen und die Privatsphäre grob verletzt wurde. Dies lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass das Gericht dem Stadtrat schlussendlich Recht gegeben hat. Es hat die Überwachungsprotokolle nämlich als illegal taxiert und nicht als Beweismittel akzeptiert. Dies beweist, dass das Gericht die Wohnsitzfrage auch ohne diese Überwachung sehr gut beurteilen konnte. Ich finde es erschreckend, wie man die Überwachung nun in Kommentar und Leserbriefen schönzureden versucht und wie sich die verantwortliche Stadträtin auch nach diesem Gerichtsurteil in den Medien uneinsichtig zeigt. Es bleibt ein Skandal, dass eine Einwohnerin ohne rechtliche Grundlage im einsamen Auftrag einer Stadträtin heimlich überwacht wurde, teilweise sogar von ihr ehemals unterstellten Mitarbeitern. Im Übrigen irrt Peter Knechtli, wenn er schreibt, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauches nur erfüllt ist, wenn man sich unrechtmässige Vorteile verschafft. Den Tatbestand kann auch erfüllen, wer für einen an sich legitimen Zweck unverhältnismässige Mittel einsetzt, was vorliegend klar der Fall ist. Luca Urgese, Basel "Gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung" Da muss ich doch vehement widersprechen: Eine solche Bespitzelungsaktion verstösst gegen elementare Prinzipien unserer Rechtsordnung, die unter anderem unsere Privatsphäre schützen soll – es allerdings nicht immer tut. Auch wenn jemand einen faktisch möglicherweise schlecht begründeten Wohnsitz angibt, um das politische Amt einer Landrätin auszuüben (welches Vergnügen das bereitet, kann ich als ehemaliger Grossrat in etwa abschätzen), kann dies eine derartige Bespitzelung nicht rechtfertigen. Wenn unsere Behörden sich mit Privatdetektiven in den persönlichen Bereich von politisch Aktiven einschleichen müssen, scheint es mit den demokratischen Institutionen und dem Rechtsstaat nicht zum Besten zu stehen. Wenn die "feinen Regeln des Rechts" nichts mehr bedeuten sollen, dann müssen wir uns auch über die nächste – oder vielleicht schon längst aktuelle – Fichenaffäre nicht beklagen. Philippe Zogg, Advokat, Basel "Es gibt ein paar Spielregeln" Es gibt ein paar Spielregeln, die man kennen sollte, bevor man das politische Parkett betritt, unter anderem, dass man in dem Kanton wohnen muss, in dessen Kantonsparlament man seine Wähler vertritt. Das wusste Petra Studer mit Sicherheit!! Der Rest der Geschichte ist unverzeihlich gegenüber der Laufener Stadtpräsidentin, die über mehr politisches know how verfügt. Edith Buxtorf-Hosch, a. Grossrätin LDP, Basel "Ein wohltuender Kommentar" Eeeeendlich ein wohltuender Kommentar zu diesem reisserischen und verblödetem Misthaufen in der BaZ. Danke. Rolf Mack, Basel "Petra Studer soll sich entschuldigen" Auch wenn ich Petra Studer vor vier Jahren noch als junge, hoffnungsvolle Nationalratskandidatin öffentlich unterstützt habe, muss ich heute Peter Knechtli Recht geben. Dank der BaZ-Kampagne der letzten Tage wurde die Täterin zum Opfer hochstilisiert und die Stadtpräsidentin von Laufen auf perfide Art und Weise in die Pfanne gehauen. Petra Studer möchte ich heute den Rat geben, sich für ihr unfaires Verhalten gegenüber den WählerInnen Laufens und des Laufentals in aller Form zu entschuldigen. Lernt man solche "Spielchen" im Generalsekretariat der FDP Schweiz in Bern oder beim Gewerbeverband in Basel? Werner Strüby, pensionierter Gymnasiallehrer für Geschichte/Politik, Aesch |
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