© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
![]() "Strafzumessungs-Faktoren zutreffend gewürdigt": Damaliger ASE-Sitz in Frick.
ASE Investment: Bundesgericht bestätigt viereinhalb Jahre Gefängnis für Simon MüllerSchneeball-System: Der Ex-Präsident der Anlagebetrugsfirma drang mit seiner Beschwerde vor dem höchsten Gericht nicht durch. Dem Staat muss er Millionen zurückzahlen. Von Peter Knechtli Simon Müller, der frühere Präsident der im aargauischen Frick domizilierten ASE Investment AG, muss hinter Gitter: Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe des Aargauer Obergerichts in Höhe von viereinhalb Jahren, wie aus dem heute Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. In mehreren Berufungsfällen – wohl auch mit Aussicht auf Strafmilderung durch Verjährung – hatte sich Müller gegen die Verurteilung in einem der grössten Wirtschaftsprozesse der Schweiz zur Wehr gesetzt. Ende 2016 verurteilte ihn das Bezirksgericht Laufenburg wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
13. September 2023
![]() "Nicht sehr vertrauenswürdig" Fragwürdig finde ich die Urteile des Aargauer Obergerichts. Es ist mir klar, dass in jedem Gerichtsurteil (zu?) viel Ermessensspielraum bei der Festlegung einer Strafe besteht. Aber das hier verdeutlicht doch extrem, wie sehr Gerichtsurteile tatsächlich eine Lotterie sind: Bezirksgericht 5 Jahre – Obergericht 2,33 Jahre (teilweise bedingt) – nochmal Obergericht 4,5 Jahre (fast wieder wie das Bezirksgericht). Sehr vertrauenswürdig ist so eine Justiz nicht gerade! Peter Waldner, Basel |
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