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"Das Problem ist der Halter": Basler Kantonstierarzt Markus Spichtig

Basler Kantonstierarzt Markus Spichtig will bissigere Paragrafen

Über den Pitbull-Fall Esther G. äussert er sich nicht mehr - erhielt er einen Maulkorb?


Von Peter Knechtli


Nach dem tödlichen Pitbull-Angriff auf einen Kindergärtler in Glattbrugg wühlt das Thema Kampfhunde die Öffentlichkeit immer noch auf. Auch Basel-Stadt hat, wenn auch in weniger gravierender Dimension, mit Esther G. seinen Pitbull-Fall. Kantonsveterinär Markus Spichtig will sich über den aktuellen Stand jedoch nicht mehr äussern. Doch so viel sagt er: Er will eine griffigere Gesetzgebung.


Pitbull Ces, gehalten von der mittlerweile berühmten Basler Unternehmerin Esther G.*, hat im Hardwald zugebissen. Opfer ist ein verletzter Schäferhund, an dem die Tierärztin über vierzig Bisswunden zählte. Kantonstierarzt Markus Spichtig gab den Medien bis zu seiner Verfügung offen Auskunft. Jetzt ist er diesbezüglich äusserst zurückhaltend geworden. Nicht einmal den Inhalt seiner Verfügung - die vermutlich eine Euthanasierung des Hundes verlangt - mag er darlegen. Das Einzige, was er bestätigt ist, dass Frau G. gegen den Entscheid seiner Amtsstelle Beschwerde erhoben hat, was ihr gutes Recht sei. Ob sich der Hund noch im Kanton Basel-Stadt befindet oder ob er mitsamt Halterin ins Elsass umgezogen ist, wie es inoffiziell heisst, lässt sich nicht erhärten. "Das Verfahren ist nicht mehr bei mir, fragen Sie im Gesundheitsdepartement weiter", hält sich Spichtig schadlos.

Das öffentliche Interesse am aktuellen Stand des Verfahrens im Fall Esther G. ist anhaltend gross - nach dem tragischen Unfall in Oberglatt erst recht. "Wer Geld hat", so eine auf den Strassen häufig gehörte Meinung, "kann immer schlüpfen" - eine Meinung, die Markus Spichtig nicht teilt. Er nimmt Unabhängigkeit in Anspruch.

Kein Befürworter eines Kampfhunde-Verbots

Im Gespräch mit OnlineReports betonte er, dass er kein Befürworter eines generellen Kampfhundeverbots in der Schweiz sei. Er begründet dies mit einer deutschen Langzeit-Statistik tödlicher Beissunfälle, der in ihrer Grundaussage klar auch auf die Schweiz übertragen werden könne. Danach sind Deutsche Schäferhunde und ihre Mischlinge die mit Abstand gefährlichsten Hunde, obschon sie formell nicht als "Kampfhunde" eingestuft werden. Diese Rasse war achtmal häufiger (25 Fälle) an tödlichen Bissen beteiligt als Pitbulls (3 Fälle).

Dagegen ist Spichtig, seit 1. März dieses Jahres Leiter des Basler Veterinäramtes, damit einverstanden, gewisse kantonale Paragrafen zu verschärfen. Die Revision der Hundegesetzgebung von 2001 ist nämlich seit Monaten im Gang - also längst bevor Esther G. und der Fall Oberglatt die Bevölkerung aufwühlten.

Basel-Stadt plant Revision des Hundegesetzes

Nach den bisherigen Vorstellungen des Veterinäramtes ist zu diskutieren, bei Beiss-Vorfällen eine generelle Meldepflicht durch die Ärzte einzuführen, wie sie der Kanton Neuenburg bereits kennt. Überdies steht - neben verschiedenen anderen Neuerungen wie der Abschaffung der Hundemarken - auch die Idee zur Debatte, bestimmte Personen mit einem ausdrücklichen Halte- und Ausführverbot zu belegen. Auf diese Weise könnten auch Umgehungsgeschäfte verhindert werden, in denen die Person, die den Hund faktisch hält, nicht mit jener identisch ist, die dafür die Bewilligung besitzt. Und nach den Erfahrungen Spichtigs kann ein bestimmter Hundewunsch sehr intensiv werden: "Wenn jemand einen Kampfhund will, dann will er ihn."

Nicht ausgeschlossen ist auch die Option, die staatlich vorgesehenen Massnahmen bei Vorfällen mit Kampfhunden - vom Hundeerziehungskurs über den Leinen- und Maulkorbzwang bis zum Einschläfern - auch auf alle Hunde auszudehnen. Laut Spichtig sind in Basel-Stadt 158 potenziell gefährlich Hunde registriert. In fünf Fällen sei es bisher zur Euthanasie gekommen.

Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, soll auch auf Bundesebene thematisiert werden. So soll auf Anregung von Bundesrat Joseph Deiss und unter Federführung des Bundesamtes für Veterinärwesen eine Arbeitsgruppe im Hinblick auf ein eidgenössisches Hundesgesetz gebildet werden. Was, so Markus Spichtig, nichts am Grundsatz ändert: "Das Problem ist der Halter, nicht der Hund."

 

* Name nicht nur der Redaktion bekannt

7. Dezember 2005

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"Kein Grund, auf das angeblich strenge Hundegesetz stolz zu sein"

Frau Esther G. hat vermutlich einen Prominentenbonus. Man kann sich jedenfalls gut vorstellen, wie im "Balser Taig" gemauschelt wird. Man kennt sich und will keine gute Steuerzahlerin verlieren. Vermutlich hat der Kantonstierarzt anstelle des Pitbull von Esther G. einen Maulkorb verpasst bekommen. Aus eigener Erfahrung weiss ich auch, dass in Basel-Stadt Mehrfachbeisser ohne Probleme einen amtlichen Persilschein erhalten. Basel-Stadt hat also keinen Grund, wie in den Medien verbreitet, auf sein angeblich strenges Hundegesetz stolz zu sein.


Philippe Hurni, Basel



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