News

© Foto by OnlineReports.ch


Prozess im Allpack-Streik: Freisprüche und milde Urteile

Freisprüche und deutlich mildere Strafen im Streik-Prozess um die Reinacher Verpackungsfirma Allpack AG: Das Baselbieter Strafgericht sprach heute Freitagnachmittag vier der 22 Angeklagten gänzlich frei. Strafen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch werden nicht vollzogen. Der Richter sprach Klartext – gegen die Statthalterämter und gegen die Gewerkschafter.
Liestal/Reinach, 27. März 2009

Fünf Jahre und vier Monate nach dem erbitterten Streit vor der Allpack AG fielen die Urteile: Vier Angeklagte wurden gänzlich freigesprochen. In fünf Fällen kam es zur Verurtelung wegen Nötigung und Hausfriedensbruch, in vier Fällen nur wegen Nötigung und in neun Fällen nur wegen Hausfriedensbruch. Die Strafen lagen nicht höher als drei Tagessätze zu 120 Franken. Sie werden aber nicht vollzogen, sondern gelten laut Urteil als verbüsst. Der schwerwiegendere Tatbestand der Nötigung hielt vor Gericht somit nur noch gegen neun Streikende stand.

Zu den Freigesprochenen gehört Eva Chappuis, Kopräsidentin des Baselbieter Gewerschaftsbundes und SP-Landrätin. Sie war vom Statthalteramt Liestal in erster Instanz wegen Gehilfenschaft zur Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagrssätzen zu 110 Franken und einer Busse von 150 Franken verurteilt worden. Dass die Funktionärin durch ihre Präsenz "psychische Unterstützung" zur Eskalation und Nötigung geleistet habe, sei nicht bewiesen.

Diese milden Urteile liegen sehr deutlich unter den Strafbefehlen, die das Statthalteramt gegen die 22 Angeklagten – darunter 20 Gewerkschafter – ausgestellt hatte. Die Schadenersatzforderung der Firma Allpack in Hohe von 820'000 Franken verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Richter über Untersuchungsbehörden:  "Eine Frechheit"

Im Gegensatz zur Eröffnungsverhandlung, als es im Publikum gelegentlich zu Gelächter oder Applaus kam, war es mäuschenstill, als Einzelrichter Christoph Spindler (SVP) die Urteile verlesen liess und in einer bemerkenswert scharfen Urteilsbegründung Klartext sprach. Der Richter begründete die Milde seiner Urteile in erster Linie mit dem schleppenden Gang der Strafuntersuchung: Es sei "schlicht und einfach eine Frechheit" was sich die Statthalterämter in Arlesheim und Liestal geleistet hätten, schrieb der Richter den Untersuchungsbehörden ins Stammbuch. Dass es Jahre dauerte, bis die Strafbefehle ausgestellt wurde, dass sich das ganz Statthalteramt Arlesheim als befangen erklärte und auch die Liestaler Untersuchungsrichter "nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit" ermittelte, qualifizierte Spindler als "staatliches Fehlverhalten".

Der Richter kritisierte überdies den Ermittlungsansatz, der sich nur gerade auf die stündige Eskalation durch den Polizeieinsatz und die Verhaftung der den Haupteingang blockierenden Streikenden beschränkte, aber das Umfeld des ganzen zehntägigen Streiks nicht miteinbezog – so sei beispielsweise die Ehefrau des Hauswarts durch Steikende geschlagen worden, was strafrechtlich ohne Folgen blieb: "Da funktionierte die Untersuchung nicht, wie sie hätte sollen." Deutliche Wort des Richters galten auch der Staatsanwaltschaft, die keine ausführliche Anklageschrift vorlegte, sondern sich mit der halben A4-Seite des Strafbefehls begnügte.

An Chappuis: "Inakzeptabler Eingriff"

Aber auch die streikenden Gewerkschafter, 15 Männer und 7 Frauen, bekamen ihr Fett ab - allen voran Eva Chappuis als höchste Gewerkschafterin des Baselbiets. Dass sie als angeklagte Landrätin und somit Wahlorgan der kantonalen Richter wenige Tage vor Prozessbeginn in einer Zeitung öffentlich "Erwartungen an das Gericht" äusserte, bewertete der Vorsitzende als "inakzeptablen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz".

Den angeklagten Gewerkschaftern warf der Richter "fehlenden Anstand" vor, weil keine und keiner von ihnen arbeitswilligen Mitarbeitern den Zutritt zur Firma ermöglichte und sich auch vor Gericht "nicht im Geringsten einsichtig" zeigte. Gerade von "brerufsmässigen Gewerkschaftern" müsse erwartet werden, dass sie im Rahmen eines Streiks als "kreatives Beispiel" vorangingen, "ohne das Gesetz zu brechen".

Abdrängen gehört nicht zum Steikrecht

Allerdings attestierte der Richter den Streikenden, dass sie bei der Bildung der Menschenkette und der anschliessenden Sitzblockade nicht die Anwendung von Gewalt im Vordergrund gestanden sei. Das "Handreichen" könne auch als "Ausdruck der Solidarität" verstanden werden. Allerdings hätte einzelne Streikende Eintrittswillige "abgedrängt", und aktiv am Betreten der Firma gehindert, was den Tatbestand der Nötigung erfülle. Differenzierend führte Richter Spindler weiter aus, dass die Motivation unentschlossener Mitarbeitenden, die medienwirksame Information der Bevölkerung und auch Streikposten den rechtlichen Schutz geniessen, nicht aber das aktive Behindern von nicht streikwilligen Mitarbeitenden in ihrer Bewegungsfreiheit: "Hier wurde Grundrecht verletzt."

Den Tatbestand der Nötigung verwarf das Gericht dagegen im Rahmen der Sitzblockade, weil Beweise arbeitswilliger Mitarbeitender fehlten. In 14 Fällen sah das Gericht auch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs für erfüllt an, da die Grundstücksgrenze "klar erkenbnar" gewesen sei.

Ob die Urteile von einzelnen Angeklagten akzeptiert werden, ist bisher nicht bekannt. Staatsanwalt Friedrich Müller erklärte gegenüber OnlineReports, er werde gegen die Urteile "eher nicht" appellieren.

Gewerkschaft spricht von Skandal

Die Gewerkschaft Comedia bezeichnete die Urteile in einer ersten Stellungnahmen als einen "Skandal". Erneut stellten sich "willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht". Einmal mehr würden "die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert". Die Verurteilungen wegen Nötigung seien inakzetabel. Es sei der Kanton Baselland, der damals "mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte".

Die Mediengewerkschaft werde nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung
über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden.

Peter Knechtli: Kommentar zum Ermittlungs-Schlendrian




Weiterführende Links:
- Allpack-Prozess: Legitimer Streik oder Nötigung?


 Ihre Meinung zu dieser News
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Urteil hat eine enorme politische Brisanz"

Beim Allpack-Prozess ging es nicht um die Frage einer höheren oder weniger hohen Bestrafung, sondern um das grundsätzliche Recht, in einem Arbeitskonflikt zum Mittel des Streiks zu greifen. Für Richter Spindler ist, seinem Urteil nach, Streik nur dann erlaubt, wenn er keine Wirkung hat. Ein Unternehmer kann, wie im Fall Allpack, seinem Personal per Änderungskündigung massive Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen mitteilen und denjenigen mit Entlassung drohen, die nicht bereit sind, dies zu akzeptieren. Greifen die Leute darauf zum Kollektivmittel Streik und sind gezwungen, passiv zu bleiben, um sich nicht strafbar zu machen, läuft die Massnahme ins Leere, weil der Betrieb mit kurzfristig eingestellten Temporärkräften weitergeführt wird.

 

Das Urteil hat also eine enorme politische Brisanz. Reissen solche Nötigungskonstruktionen und -urteile ein, wird die Methode der Änderungskündigung wohl demnächst auch in anderen Betrieben Schule machen.


Hanspeter Gysin, Basel



Weitere aktuelle News

archiv2.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal archiv2.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.