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"Eine kurlige Konstruktion": Befürworter der Regierungs-Aufsicht*

Strafprozessordnung: Überraschte Befürworter machen mobil

Ein überparteiliches Ja-Komitee wirbt für die Regierungs-Aufsicht über die künftige Baselbieter Staatsanwaltschaft


Von Peter Knechtli


Was anfänglich als lendenlahme Routine-Abstimmung erschien, erhält überraschende Dynamik: Im Baselbiet trommelte heute Mittwoch ein in aller Eile gebildetes Komitee die Medien zusammen, um seine Unterstützung des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung zu dokumentieren.


Bis vor wenigen Wochen schien die abstrakte Materie die Gemüter nicht zu bewegen. Es geht um das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung. In der Regel brauchen Politiker und Parteien um solche "Einführungsgesetze" in Volksabstimmungen keinen Finger zu krümmen, weil die Annahme so sicher ist wie das Amen in der Kirche.

Doch am 17. Mai gilt nicht die Regel: Das Paragrafenwerk, über das die Baselbieterinnen und Baselbieter abstimmen, scheidet die Geister – vor allem, seit sich vor wenigen Tagen überraschend ein sehr prominent besetztes Nein-Komitee zu Wort meldete. Jetzt sahen sich die Befürworter veranlasst, in aller Eile ebenfalls ein überparteiliches Komitee – bisher ausschliesslich aus Landratsmitgliedern bestehend – zu formieren, um für die Annahme des Gesetzes zu werben. Äusserst kurzfristig beriefen die drei Volksvertreter heute Mittwochmorgen in Liestal eine Medienkonferenz ein: CVP-Fraktionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter, Landrats-Vizepräsident Hanspeter Frey (FDP) und SVP-Fraktionspräsident Thomas de Courten.

Nur die Aufsicht ist umstritten

Umstritten ist einzig eine Frage: Ist es richtig und staatspolitisch zu verantworten, dass künftig die Baselbieter Regierung die Aufsicht über die um die heutigen Statthalterämter erweiterte künftige Staatsanwaltschaft übernimmt, oder ist dies eine Verletzung der Gewaltentrennung?

Die Darlegungen der drei Protagonisten hatten zwangsläufig etwas defensiven Charakter, weil ihnen kommunikationstechnisch die Gegner, die das Kantonsgericht oder einen unabhängigen Justizrat als Aufsichtsgremium für korrekt halten, den Rang abgelaufen hatten.

"Extremes Risiko der Befangenheit"

Mit dem gegnerischen Konzept allerdings kann die Biel-Benkemer Landrätin Elisabeth Schneider gar nichts anfangen: "Ein Kantonsgericht, das zugleich die Anklage zu verantworten hat, erinnert mich eher an eine Diktatur als an die demokratischen Staatsformen der Schweiz." Schon heute bestehe ein "Problem mit der richterlichen Unabhängigkeit der bisherigen Aufsicht" – gemeint ist das Kantonsgericht, das seit einigen Jahren die Staatsanwaltschaft und das Besondere Untersuchungsrichteramt kontrolliert. Auf die Frage von Medienvertretern, ob sich dieses "Problem" an konkreten Beispielen festmachen lasse, musste die Landrätin allerdings passen: Dies könne sie "nicht konkret darlegen", meinte sie und fügte unverbindlich an: Das Aufsicht könne in "eine Urteilsfindung münden, die sachlich nicht gerechtfertigt ist".

Der Streitpunkt der verletzten Gewaltentrennung, den die Gesetzesgegner im Falle einer Regierungsaufsicht monieren, hält der Rünenberger Parlamentarier Thomas de Courten für obsolet. Grund: "Spezielle Sicherheitsmechanismen" im Gesetz verhinderten, dass die Regierung und die von ihr mit der Inspektion beauftragte Fachkommission "direkten Einfluss auf die Justiz und ihre Verfahren nehmen können und wollen". Diese dreiköpfige Fachkommission, der zwei Gerichtspräsidenten angehören müssen, werde vom Landrat und nicht von der Regierung gewählt.

Problematisch hingegen, so de Courten weiter, sei die Aufsicht durch das Kantonsgericht: "Stellen Sie sich vor, ein Staatsanwalt tritt als Ankläger vor seinem eigenen vorgesetzten Richter auf." Dies würde "das Risiko der Befangenheit extrem erhöhen". Diese "Systemwidrigkeit" könnte "auch nicht mit Ausstandsregelungen behoben werden". Bei einer Aufsicht durch das Kantonsgericht "geht man pfleglicher miteinander um, weil man im gleichen Boot sitzt".

Bezirksstandorte haben "nicht ausgedient"

Nichts anfangen kann de Courten auch mit einem unabhängigen Staatsanwaltschaftsrat, wie er in den Beratungen im Landrat zeitweise zur Diskussion stand. "Diese kurlige Konstruktion" würde "nur neue Probleme und zusätzliche Kosten" verursachen. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft durch die Regierung werde in Basel-Stadt und in zehn weiteren Kantonen "erfolgreich" praktiziert.

Hanspeter Frey schilderte die neue Struktur der Baselbieter Strafverfolgung und betonte, die Bezirks-Standorte der heutigen Statthalterämter hätten "nicht etwa ausgedient". Auch wiedersprach er dem gegnerischen Argument, die neue "dezentral gegliederte" Staatsanwaltschaft habe "bedeutende richterliche Funktionen": Die neue Staatsanwaltschaft diene "einzig der Strafverfolgung und ist weder Gericht noch Quasi-Gericht".

 

* von links: Thomas de Courten, Elisabeth Schneider-Schneiter, Hanspeter Frey


Kommentar von Peter Knechtli

6. Mai 2009

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"Herr de Courten sollte eigentlich wissen ..."

Als interessierter Stimmbürger frage ich mich, einmal mehr, ob Herr de Courten seine Hausaufgaben als Landrat gemacht hat oder eher nicht. Einen unabhängigen Staatsanwaltschaftsrat bezeichnet er als "kurlige Konstruktion" die "nur neue Probleme und zusätzliche Kosten" verursache. Herr de Courten weiss oder sollte es eigentlich wissen, dass auch die Regierungsaufsicht nicht durch diese Exekutive wahrgenommen wird, sondern durch eine noch zu bildende spezielle Kommission bzw. Aufsichtsorgan. Ja glaubt er denn diese neue Aufsicht sei keine "kurlige Konstruktion" und koste nichts?

 

Die jetzige Regelung mit der kantonsgerichtlichen Aufsicht ist eingespielt und erfordert keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Alles andere ist nicht kostenneutral, ebenso wenig wie der noch zu wählende Erste Staatsanwalt, der dann sicher noch eine Stabsstelle etc. usw. benötigt, was alles in allem zusätzlich mit zirka einer halben Million Franken zu Buche schlägt.

 

Die SVP schaut ja angeblich nicht nur auf das Wohl des Bürgers, sondern auch auf haushälterischen Umgang mit öffentlichen Geldern. Herr de Courten macht mit seinen unausgegorenen Ideen das Gegenteil. Und was soll ich von den Aussagen von Frau Elisabeth Schneider, meines Wissens Juristin, halten, die an der Medienkonferenz "Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit der bisherigen Aufsicht" monierte, diese aber auf Nachfrage von Medienvertretern nicht konkretisieren konnte? Das sind verbale Nonvaleurs anstelle von Fakten, die Frau Schneider da äussert. Zweimal Nein auf dem Stimmzettel ist meine Antwort auf diese Vorlage.


Albert Augustin, Gelterkinden




"Zumindest Justiz nimmt Ausstandsregeln sehr ernst"

Wenn Herr de Courten eine Aufsicht des Kantonsgerichts über die neue Staatsanwaltschaft ablehnt mit den Worten "Stellen Sie sich vor, ein Staatsanwalt tritt als Ankläger vor seinem eigenen vorgesetzten Richter auf", so beweist er damit nur, dass er von der Sache keine Ahnung hat: Für die Aufsicht ist die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zuständig, für die Beurteilung von Straffällen hingegen die strafrechtliche Abteilung. Und für deren Präsidium gelten selbstverständlich die Ausstandsregeln. Diese werden zumindest in der Justiz sehr ernst genommen.

 

Und noch etwas: Wie schnell die angeblich "harmlose" administrative Aufsicht ausufern kann, zeigt sich im Kanton Solothurn: Dort ist vergangenen Dienstag beschlossen worden, dass der mit der Aufsicht betraute Regierungsrat der Staatsanwaltschaft nun auch generelle inhaltliche Weisungen erteilen kann. Darum gilt: Wehret den Anfängen! Zweimal Nein zur Vorlage EG StPO.


Peter Meier, ehem. Kantonsgerichtspräsident, Lupsingen



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Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
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Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

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Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

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