![]() Kassiererin-Prozess: Ein schaler NachgeschmackVon PETER KNECHTLI
Der Prozess im Strafjustizzentrum Muttenz hinterliess einen schalen Nachgeschmack.
Da war die Angeklagte, die in der Hauptverhandlung alles andere als einen vertrauenserweckenden Eindruck vermittelte: Ihre Antworten blieben meist trotzig, knapp, ausweichend – oder sie blieben aus. Auf uns Beobachter wirkte sie, als kämpfe sie um Kopf und Kragen.
Im Falle der mit 316'000 Franken betroffenen Kirchgemeinde stellte sie deren Präsidentin als Mitwisserin hin: Sie habe gebilligt und sei damit Teil des Plans gewesen, dass dem "Nashville" ein geheimes "stilles Darlehen" gewährt werde. Anhand gefälschter Protokolle Geldtransfer-Belegen wollte sie ihre Chefin in ihren eigenen Schlamassel hineinziehen, ohne dafür stichhaltige Beweise vorlegen zu können. "Eine Moral-Predigt zum christlichen Im Falle der CVP Baselland (geplant: "Die Mitte") benutzte sie gefälschte Lieferanten-Rechnungen, um sich persönlich einstweilen unbemerkt an der Parteikasse zu bedienen. Niemand im Gerichtssaal nahm ihr die groteske Behauptung ab, sie sei Opfer von Hackern geworden, die über ihren Computer den unrechtmässigen Zahlungsverkehr und die Überweisung der veruntreuten Gelder ausgerechnet an das "Nashville" inszeniert haben sollen.
Da war aber auch Gerichtspräsidentin Irene Laeuchli, die sowohl in der Hauptverhandlung wie in der Urteilsbegründung geringen Elan an den Tag legte. Wie gleichgültig und beinahe lustlos sie sich von der Angeklagten mit billigen – aber rechtlich zulässigen – Ausflüchten abspeisen liess, war schon bemerkenswert. Da gibt es Gerichtsvorsitzende, die nachhaken, Widersprüche aufdecken und der Sache auf die Spur kommen wollen.
Auch die Urteilsbegründung vermochte in der Form nicht zu überzeugen. Auch wenn die Angeklagte sich krankschreiben liess und nicht vor den Schranken erschien, hätte die Möglichkeit bestanden, ihr fernmündlich einige markante Sätze christlichen Verhaltens – von mir aus eine Moral-Predigt – ins Stammbuch zu schreiben. Wer denn sonst als ein Gericht kann sich berufen fühlen, einer in zwei christlichen Institutionen tätigen Kaderfrau jene ethischen Verhaltensgrundsätze in Erinnerung zu rufen, die sie sträflich missachtet hat.
Richterin Laeuchli liess es bei minimaler Kritik bewenden, wobei die 0815-Feststellung, die Beschuldigte habe das Vertrauen ihrer Vorgesetzten "rücksichtslos ausgenützt", noch zu den schärfsten gehörte.
Schwer verständlich ist auch, dass das Gericht den Tatbestand der falschen Anschuldigung – gegenüber der Kirchgemeinde-Präsidentin – fallen liess, obschon die "Nashville"-Financière auch am ersten Prozesstag diese Anschuldigungen mehrfach erhob.
Das "sehr milde Urteil" (so der Staatsanwalt) einer bedingten Gefängnisstrafe dürfte von der Angeschuldigten wie die Zielquittung bedeuten, dass sich ihr Verhalten im Gerichtssaal in Form eines markant unter dem Antrag des Staatsanwalts liegenden Strafmasses gelohnt hat. Die nicht vorbestrafte Ex-Kassiererin soll nicht wenigstens einen Teil ihrer Strafe absitzen müssen. Die Rückzahlung der veruntreuten Beträge (sie spricht von "Darlehen") nahm das Gericht zum Anlass, die Strafe sehr deutlich zu entschärfen.
Obschon von Reue oder Einsicht keine Spur festzustellen war, sprach die Richterin von einer "guten Prognose". Man hätte gern erfahren, wie sie zu dieser Einschätzung kam. Uneinsicht kann es nicht gewesen sein. 26. Mai 2021
![]() "Mehr Engagement und Empathie" Es ist zu begrüssen, dass der Chefredaktor auch die dritte Gewalt in unserem Staat unter die Lupe nimmt. Wie schon öfters kann ich die Urteile der Strafrichterin Irene Laeuchli – und ihres Kollegiums – nicht nachvollziehen. Der Staatsanwalt spricht zurückhaltend von einem sehr milden Urteil; der Chef von OnlineReports erwähnt die Lustlosigkeit der Verhandlungsführung. Die Geschädigten respektive die Opfer erwarten zu Recht von einem Strafgericht mehr Engagement und Empathie. Werner Strüby, Reinach |
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