© Foto by OnlineReports.ch
"Grobfahrlässig gehandelt": Angeklagter Guido A. Zäch

16 Monate Gefängnis bedingt für Guido A. Zäch

Auch das Basler Appellationsgericht hält den Paraplegiker-Arzt für schuldig


Von Peter Knechtli


Auch das Basler Appellationsgericht hat Guido A. Zäch (70) schuldig gesprochen: Es verurteilte heute Montagnachmittag den Paraplegiker-Arzt wegen Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht an.


Der Gerichtssaal war gestossen voll - in grosser Zahl waren auch Zäch-Anhänger vertreten -, als heute Nachmittag um 14.15 Uhr Gerichtsschreiberin Gabrielle Kremo das Urteil des fünfköpfigen Appellationsgerichts verlas: Wegen mehrfacher Veruntreuung in vier Fällen wird der Paraplegiker-Arzt zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten auf eine Probezeit von zwei Jahren verurteilt. In mehreren Punkten erfolgte Freispruch. Zudem muss Zäch eine reduzierte Urteilsgebühr von 40'000 Franken zahlen. Äusserlich unbewegt nahm der Angeklagte das Urteil entgegen.

"Zäch hat Anklage nicht begriffen"

Zäch nahm das Urteil stehend und ohne sichtliche Regung an. In seiner Urteilsbegründung betonte Gerichtspräsident Eugen Fischer, dem eine saubere und faire Prozessführung zu attestieren ist, dass es dem Gericht nicht um einen Beitrag an eine "Rufmord-Kampagne" gegangen sei, was Zäch mit den Worten quittierte: "Das sagen Sie!" Zur Bemerkung sah sich der Vorsitzende veranlasst, weil das Gericht "das Gefühl hatte, Zäch habe nicht begriffen, weshalb man ihm den Prozess macht". Dabei habe der Angeklagte gelegentlich Mühe bekundet, zwischen Mein und Dein zu unterscheiden.

Fischer widersprach in der Begründung den Argumenten der Verteidigung, die von einer chaotischen Anklageschrift sprach: "Das Gericht glaubt nicht, dass die Anklage an groben Fehlern leidet." Dagegen treffe zu, dass alle Tatbestände bis 1994 verjährt seien.

Unbestritten war für das Gericht, dass die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker- Stiftung wie die Stiftung selbst zwar juristisch zwei autonome Institutionen seien, dass sie aber durch die mehrschichtige Ämterkumulation und Zächs Machtstellung "eng verflochten waren und immer noch sind". Selbst ein Atag-Bericht habe festgehalten, dass die Gönnervereinigung "integraler Teil" der Stiftung sei.

Der Veruntreuung schuldig

Der Veruntreuung schuldig machte sich Zäch bei seinen Lohnbezügen. Entgegen vertraglichen Abmachungen habe er in zehn Jahren aufgrund einer bestimmt nicht sauber beschlossenen und protokollierten neuen Regelung, mit einem halben Prozent an den Einnahmen von Vereinigung und Stiftung zu partizipieren, 1,5 Millionen Franken mehr bezogen als vereinbart. Dass es zur Provisionsregelung einen Beschluss gebe, wie die Zeuginnen Silvia Buscher und Elisabeth Ramer zaghaft behaupteten, sei "nicht so wahnsinnig glaubhaft".

Ein Schuldspruch erfolgte auch bezüglich einem grossen Teil der Nebenkosten seiner Villa in Zofingen - insbesondere Strom, Wasser und Gas -, die sich Zäch mietvertragswidrig durch die Gönnervereinigung habe bezahlen lassen. Richter Fischer sprach hier von einer "seriellen Delinquenz". Veruntreuung machte das Gericht auch bei der Zweckentfremdung von zwei Spenden (100'000 Franken durch das Ehepaar Sprüngli und 300'000 Franken von Stephan Schmidheiny Avina-Stiftung) geltend. Diese Spenden habe sich Zäch entgegen dem Willen der Spender auf sein Privatkonto zahlen lassen und "in kurzer Zeit verbraucht", so offenbar in Geldknappheit für ausstehende Mieten oder Steuern. Erst Jahr später habe Zäch die Beträge in seine "Dr. Guido A. Zäch-Stiftung" einbezahlt.

Dornach und Herisau: Freispruch

Freigesprochen wurde Zäch in den äusserst verlustreichen Investitionen in den Hotel "Engel" in Dornach und in eine Hotelüberbauung in Herisau, wobei ein Schaden von insgesamt 38 Millionen Franken entstanden sei. Im Fall "Engel" habe Zäch "grobfahrlässig gehandelt", indem er zu wenig den Rat der Fachleute gesucht habe. Zugunsten Zächs habe das Gericht bewertet, dass der Angeklagte dabei "eine Vision verwirklichen" wollte. In Herisau habe Zäch einen qualifizierten Verwaltungsrat eingesetzt, was für ihn spreche. Weniger schön sei der familiäre Link, indem sein Bruder Erwin Zäch zur Realisierung des Projekts Grundstück und Inventar in Millionenhöhe verkaufte.

Fischer erinnerte daran, dass sich diese Freisprüche nicht einfach aufgrund der Schadenhöhe auf das Strafmass auswirkten. Vielmehr treffe Zäch ein "erhebliches Verschulden". Dass das Gericht entgegen der Vorinstanz eine bedingte Gefängnisstrafe aussprach, habe mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten zu tun. Fischer anerkannte auch, dass Zäch für die Para- und Tetraplegiker Grosses geleistet habe.

Noch im Gerichtssaal kündigte Verteidigerin Vera Delnon eine Nichtigkeitsbeschwerde am Bundesgericht an, bevor sich Zäch und seine Gefolgschaft zu einer Medienkonferenz zurückzogen, um erneut ihre Sicht der Dinge darzulegen. Zäch: "Das Gericht war stärker als das Recht." Ob auch die Staatsanwältin "Lausanne" anruft, ist noch offen.

Dreitägige Verhandlung

Dem Urteil war letzte Woche eine dreitägige Verhandlung vorausgegangen, zu deren Auftakt Zäch jegliche Auskünfte verweigerte und einzig in einer persönlichen Erklärung den uneingeschränkten Freispruch forderte. In einem Plädoyer von rund zwölf Stunden Dauer kritisierten Zächs Verteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy die nach ihrer Auffassung miserable Anklageschrift. Ebenso machten sie aufgrund der neuen Regelung über weite Strecken Verjährung geltend. Staatsanwältin Kathrin Villiger forderte in ihrem Plädoyer zweieinhalb Jahre Zuchthaus wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Das Basler Strafgericht hatte Zäch im Juli 2003 zu einer unbedingten Gefängnisstrafe wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Von dem ursprünglich von der Staatsanwaltschaft mit 60 Millionen Franken bezifferten Schaden anerkannte die erste Instanz einen Betrag von 29 Millionen Franken. In der Berufungsverhandlung machte die Staatsanwältin nach Eintritt der Verjährung in verschiedenen Fällen noch einen Schaden von 4,9 Millionen Franken geltend. Am Schluss blieb vor Appellationsgericht noch eine Schadensumme von 1,4 Millionen Franken.

24. Oktober 2005

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Den Gott geführten Entscheidungsträger gibt es nur in Rom"

Aus der distanzierten Sicht des OnlineReports-Prozessberichterstattungslesers komme ich zum Schluss, dass die Qualität des Urteils des Basler Appellgerichtes eine völlig andere ist als jene der ersten Instanz. Dies, weil es nicht nur willkürlich anmutet, sondern ganz einfach willkürlich ist, wenn das Basler Strafgericht bei Guido A. Zäch einzelne Geschäftstransaktionen ("Engel", Herisau, Zofingen) aus dem gesamten Geschäftszusammenhang (jährliche Performance) reisst und sie, ohne den objektiven Beweis geführt zu haben, als ungetreue Geschäftsbesorgung wertet. Denn würde dies - und das müsste es - fortan nicht nur bei Zäch, sondern bei allen so gehandhabt, sässen in Basel alle Banquiers, Entrepreneurs und Managers hinter Gittern. Den unfehlaren, unmittelbar von Gott geführten Entscheidungsträger gibt es bekanntlich nur im Petersdom zu Rom!

 

Aus der Berichterstattung ging hingegen nicht klar hervor, dass Zäch die Spenden tatsächlich für persönliche Zwecke verwendet hatte - das wäre gravierend. Punkto Provision von fünf Promillen: Die scheint mir gerechtfertigt zu sein - doch wurde sie von den kompetenten Organen ratifiziert? Ich weiss es nicht. Summa summarum: Lausanne nimmt dem Urteil jedwelchen "politischen Geschmack" - das ist besser.


Patric C. Friedlin, Basel




"Die Appellation hat sich gelohnt"

16 Monate bedingt statt 2,5 Jahre Zuchthaus unbedingt kommt schon fast einem Freispruch gleich. Die Appellation hat sich also sehr gelohnt.


Felix Schäfli, Hersberg



Was Sie auch noch interessieren könnte

Glosse zu Doppelnamen:
Wo sind die Bindestriche hin?

27. Februar 2025

Das Satzzeichen ist bei der Textverarbeitung der Bestattungsanzeigen verloren gegangen.


Reaktionen

Ein Leben mit der Gitarre:
René Hemmig im Porträt

16. Januar 2025

Tagsüber Proteinforscher, abends Jazz- und Blues-Gitarrist: "Hemmig kann alles."


Baselbieter Chronik wird
online zum Leben erweckt

11. November 2024

Der Kanton will verhindern, dass
"laufende Ereignisse" verschwinden.


Reaktionen

Kantonale Chronik ist aus
BL-Website verschwunden

1. November 2024

Der neue Baselbieter Web-Auftritt
bietet noch Luft nach oben.


Ist die Pauluskirche
vom Spalentor inspiriert?

15. August 2024

Gastbeitrag zur verblüffenden Ähnlichkeit der beiden Basler Wahrzeichen.


Keine Opferhilfe für den
Bruder des Mörders Mutlu

14. August 2024

Rekurs abgewiesen: Basler Appellations-
gericht
macht Verjährung geltend.


Ebenrain-Zentrum Sissach:
Der neue Chef im Porträt

24. Juli 2024

Der 60-jährige Entlebucher Christoph Böbner sieht sich nicht als Übergangslösung.


Viele Journalisten verlassen
die Branche – wir bleiben

18. Juni 2024

Das erste Jahr OnlineReports mit
Alessandra Paone und Jan Amsler.


Reaktionen

Platznot in den
Baselbieter Gefängnissen

16. Februar 2024

Der Kanton muss auf den geschlossenen Standort in Sissach zurückgreifen.


Haltestelle Hirzbrunnen:
Auch hier sind Fehler passiert

6. Februar 2024

Quartierbewohner beschweren sich über weniger Komfort nach der Sanierung.


Reaktionen

archiv2.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal archiv2.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
https://archiv2.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.