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"Gewonnen hat die Unversität": Bildungspolitiker Gschwind, Cramer
Beide Basel einigen sich auf künftige Kostenverteilung der Universität
Sechs Regierungsräte stellten den neuen Leistungsauftrag für die Universität vor: Basel-Stadt muss mehr Opfer bringen
Von Christof Wamister
Die Universität Basel muss ab dem Jahr 2020 über 20 Millionen pro Jahr einparen. Gleichzeitig laufen Verhandlungen über die Universitätsbeiträge 2022-2025 und die Anpassung des Staatsvertrages. Baselland wird den Druck aufrecht erhalten.
Die gute Nachricht lautet: Die Universität Basel wird weiterhin von den beiden Basel getragen und sie erhält ihre Globalbeiträge von den beiden Kantonen auf der Basis von 329,5 Millionen Franken, die Beiträge an Neubauten nicht miteingerechnet. Die weniger gute Nachricht lautet: Sie muss in den Jahren 2020 und 2021 Einsparungen von insgesamt rund 44 Millionen tätigen.
Gemeinsamer Auftritt
Je drei Regierungsräte aus beiden Kantonen präsentierten heute Montagmorgen das Resultat der zähen Verhandlungen zur Universitäts- und Kulturfinanzierung und waren natürlich bemüht, das Ergebnis im besten Licht erstrahlen zu lassen. "Gewonnen hat die Unversität Basel", erklärte die Baselbieter Erziehungsdirektorin Monica Gschwind. Und ihr Basler Amtskollege Conradin Cramer sekundierte: "Die Qualität der Universität ist nicht in Frage gestellt."
Es war aber auch nicht zu übersehen, dass die Übereinkunft ohne das Entgegenkommen von Basel-Stadt nicht zustande gekommen wäre. Bis 2019 laufen noch die Extraleistungen von Basel-Stadt aus der Partnerschaftsvereinbarung ("80 Millionen-Deal")im Umfang von jährlich 20 Millionen.
Universität ist Mieterin
Für die restlichen zwei Jahre wird Baselland noch durch die Mietzinsreduktion entlastet, die Basel-Stadt der Universität als indirekte Subvention gewährt: Mietzinse für die städtischen Liegenschaften, in denen die Universität einquartiert ist. Denn die Universität ist zumeist nicht Eigentümerin dieser Liegenschaften. So gehört zum Beispiel das Kollegienhaus am Petersplatz nicht der Universität, sondern ist weiterhin im Eigentum des Kantons.
Die Universitätsfinanzierung wird sodann mit der Kulturförderung verknüpft. Entlastet wird der Landkanton durch eine Neufassung des Kulturvertrags. Ab 2021 wird er nur noch jährlich fünf statt zehn Millionen Franken überweisen. Und Basel-Stadt wird über die Mittelverwendung allein bestimmen. Daneben wird die projektbezogene partnerschaftliche Kulturförderung aus regulären Mitteln weterbestehen. Zum neuen Kulturvertrag werden sich noch die beiden Parlamente zu äussern haben.
Es geht an die Reserven – enger Terminplan
Am härtesten trifft es aber die Universität. Die Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe für die Jahre 2020 und 2021 bedeuten zwar noch nicht, dass nun Dutzende von Dozentenstellen gestrichen würden. Sie sollen zuerst zu Lasten von stillen Reserven erfolgen. Dies ist aber eine Aussage der Regierung und nicht der Universität als selbständiger Körperschaft. Insbesondere Baselland erwartet, dass die Universität die Einkünfte aus Drittmitteln noch steigert.
Diese Drittmittel sind mit rund 150 Millionen pro Jahr nicht unbeträchtlich, stammen aber zur Hälfte vom Nationalfonds zur Förderung der Forschung. Nur 22 Prozent stammen von Privaten und Stiftungen.
Neben den heutigen Resultaten steht bereits der Terminplan für die Festsetzung des Leistungsauftrags und des Globalbeitrags für die übernächste Vierjahresperiode 2022-2025. Damit verknüpft ist die von Baselland angestrebte "Anpassung" des Universitätsvertrages. Regierungsrätin Monica Gschwind rief an der Medienkonferenz in Erinnerung, dass dabei die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" der Kantone berücksichtigt werden müsse. Im Klartext: Baselland wünscht angesichts seiner schwierigen finanziellen Verhältnisse eine Kostenreduktion.
Präsident für Baselland – Oberlin?
Auf der anderen Seite will Basel-Stadt den Landkanton noch mehr in die Verantwortung einbinden. An der heutigen Präsentation wurde auch deutlich, dass Baselland den neuen Präsidenten des Universitätsrates (als Nachfolger von Ueli Vischer) stellen wird. Laut Informationen von OnlineReports soll es sich dabei um den ehemaligen Direktionspräsidenten der Basellandschaftlichen Kantonalbank, Beat Oberlin, handeln.
Am Rande spielte auch eine Rolle, ob Baselland seine Vertreter im Aufsichtsgremium schriftlich verpflichten wird, sich für die Interessen des Kantons einzusetzen. BL-Finanzdirektor Anton Lauber dämpfte ab: Das sei eine klare Folge von Public governance und der Eigentümerstrategie des Kantons.
Bei der Neuorganisation der Universitätspolitik spielen auch der Umgang der Universität mit den Immobilien eine Rolle. Eine Analyse soll noch in diesem Jahr vorliegen. Die Universität selber schlägt vor, die gesamten Immobilienkosten von rund hundert Millionen Franken über einen zentralen Fonds zu verbuchen, mit dem auch Kostenschwankungen ausgeglichen werden können.
Kommentar: Baselland-Sieg auf der ganzen Linie
26. Juni 2017
Der Zeitplan
• Herbst 2017: Auswertung der Immobilienanalyse durch die Regierungen und Ausarbeitung
von konkreten Massnahmen
• Anfang 2018: Konstituierung des Universitätsrats für die Leistungsperiode 2018–2021,
Einrichtung des Strategieausschusses sowie Implementierung zusätzlicher Austauschgefässe
zwischen den Trägern, dem Universitätsratspräsidenten und dem Rektorat
• Erste Hälfte 2018: Würdigung der Immobilienstrategie der Universität durch die
Regierungen
• Bis Ende 2018: Ausarbeitung der Vorlage zur neuen Kulturpartnerschaft
• 2018/2019: Ausarbeitung der Strategie 2030, unter Einbezug der Trägerkantone und
Verabschiedung durch den Universitätsrat
• 2018/2019: Ausarbeitung eines neuen Immobilienkonzeptes durch die Regierungen bis
Mitte 2019
• Bis Mitte 2019: Ausarbeitung des neuen Finanzierungsschlüssels durch die Regierungen
in Abstimmung mit den Erkenntnissen der Immobilienanalyse
Drittes Quartal 2019: Erarbeitung der Eignerstrategie der Regierungen
• Drittes Quartal 2019: Anpassung Staatsvertrag; Genehmigung durch die Regierungen
• Viertes Quartal 2019: Einbezug der Parlamente: Information der IGPK Universität und
Bericht über den Stand der Verhandlungen
• Ende 2019: Regierungen definieren Eckwerte betreffend Globalbeitrag 2022–2025
• März 2020: Antrag der Universität für den Leistungsauftrag 2022–2025
• März 2020 bis Ende 2020: Ausarbeitung der Parlamentsvorlage 2022–2025 inkl. Antrag
auf notwendige Anpassungen des Staatsvertrags
• Viertes Quartal 2020: Einbezug der IGPK Universität, Präsentation der
Verhandlungsergebnisse, die der Parlamentsvorlage zugrunde liegen werden
• Erstes Quartal 2021: Ämterkonsultation, Bereinigung der Vorlage und Überweisung an die
Parlamente
• Zweites Quartal 2021: Behandlung im Landrat und im Grossen Rat