© Fotos by Alessandra Paone, OnlineReports.ch
![]() "Das hatte ich nicht erwartet": Ferdinand Pulver.
Weil er Gemeindepräsident ist, bekommt Ferdinand Pulver keine Invalidenrente mehrDer querschnittgelähmte FDP-Politiker aus Reinach kämpft für seine Rechte vor dem Kantonsgericht – und wenn es sein muss bis vor Bundesgericht. Von Alessandra Paone Als Ferdinand Pulver Ende April 2007 nach einem Motorradunfall im Schwarzwald aus dem Koma erwacht, weiss er nicht, wo er ist, wird künstlich beatmet und kann sich nicht bewegen. Er ist 41 Jahre alt und querschnittgelähmt.
Anwalt und Mandant: Patrick Wagner und Ferdinand Pulver (v.l.).
"Das hatte ich nicht erwartet. Es hat mir sehr zu denken gegeben", sagt Pulver im Gespräch mit OnlineReports. Er sitzt in einem Restaurant in Basel, neben ihm sein Anwalt Patrick Wagner. Er habe alle Reglemente gelesen und sich anschliessend proaktiv bei der IV gemeldet, erzählt der Politiker. Da es sich beim Gemeindepräsidium um ein 50-Prozent-Pensum handelt, sei er davon ausgegangen, dass er die IV-Rente weiterhin bekommen werde. Pulver: "Hätte ich das gewusst, hätte ich möglicherweise nicht fürs Gemeindepräsidium kandidiert." Die IV-Stelle Baselland begründet ihren Entscheid damit, dass Pulver ohne die gesundheitlichen Einschränkungen in einer Tätigkeit als Grafiker ein Jahreseinkommen von 90'443 Franken erzielen könnte, wie es in der Verfügung vom 6. Dezember 2024 heisst. Sie stützt sich dabei auf die Schweizerische Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2022. Als Gemeindepräsident von Reinach verdient Pulver jährlich 107'452 Franken. Weil das mehr ist als das berechnete Jahresgehalt, habe er keinen Anspruch auf eine IV-Rente.
Der Kampf soll sich nicht wiederholen
Pulver stört sich auch daran, dass die IV-Stelle nur das Brutto-Einkommen berücksichtige und dabei die Abgaben an seine Partei von jährlich mehreren Tausend Franken und Mehrausgaben für Kleidung, Reisekosten oder Mitgliederbeiträge ausblende.
Er will die Rente spenden
Zusammen mit seinem Anwalt Patrick Wagner hat Pulver nun beim Kantonsgericht Baselland Beschwerde gegen die Verfügung der IV eingereicht. Wagner argumentiert unter anderem damit, dass sich Pulver seit dem Unfall politisch weiterentwickelt habe und "mehr verdienen könnte", als die IV damals aufgrund seines Berufs berechnet hat.
Maya Graf kritisiert Fehlanreize
Maya Graf ist Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz. Die Baselbieter Ständerätin kann Pulvers Enttäuschung nachvollziehen. Es sei gut, dass er die Angelegenheit vor Gericht klären wolle, sagt sie. "Solche Verfügungen führen dazu, dass Menschen mit Behinderung keinen Anreiz haben, einen besseren Job oder eben ein politisches Amt zu übernehmen, weil sie damit rechnen müssen, dass ihnen die Rente gestrichen wird." 7. Februar 2025
![]() "Wenig bewegliche Prinzipienreiterei" Ich bedanke mich bei OnlineReports und bei Ferdinand Pulver (der mir persönlich nicht bekannt ist) für diesen aus meiner Sicht wichtigen Beitrag. Ich bin sensibilisiert für die Thematik, da ich 25 Jahre (bis vor 10 Jahren) eine Landarztpraxis im Oberen Baselbiet führen durfte. Florian Suter, Basel "Unbefriedigende Reglemente" Zu dieser unschönen Situation muss doch einmal festgestellt werden, dass solch unbefriedigende Reglemente sicher nicht aus der Feder von Linken stammen. Und unser Nationalrat als Bewilligungs-Behörde ist bekanntlich rechtsbürgerlich. Herr Pulver konnte das nun selbst feststellen. Bruno Heuberger, Oberwil |
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