"Sieht Licht am Horizont": Baselbieter Finanzdirektor Lauber

Neuer Baselbieter Finanzausgleich: Brisante Vorlage auf gutem Weg

Gesetzesrevision kommt recht gut an: Geber-Gemeinden zum Rückzug ihrer Initiative bereit


Von Peter Knechtli


Im Streit der 86 Baselbieter Gemeinden um die innerkantonale Geldverschiebung zeichnet sich eine Lösung ab: Finanzdirektor Anton Lauber bringt ein Finanzausgleichsgesetz in den Landrat, das in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen auf Zustimmung stösst.


Die noch geltende Regelung des Baselbieter Finanzausgleichs ist keineswegs alt. Erst im Jahr 2010 in Kraft gesetzt stellte sich heraus, dass es einen krassen Systemfehler enthält: Die finanzstarken Gemeinden des Unterbaselbiets mussten zugunsten der schwachen Oberbaselbieter Gemeinden unerwartet stark bluten. Folge: Neun finanzstarke Gemeinden unter der Führung von Reinach starteten eine Gemeinde-Initiative, um der nach ihrer Meinung ungerechten Umverteilung ein Ende zu bereiten. Starke Gemeinden zu schwächen sei "nicht im Interesse der Empfänger-Gemeinden und fu?hrt langfristig zu einer Schwächung des ganzen Kantons", agumentieren sie.

"Das ist ein wunderbares 'Go!'"

Heute Donnerstagmittag präsentierte nun der neue Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) den Entwurf eines revidierten Finanzausgleichs-Gesetzes, das die Interessen und Ansprüche der 16 Geber- und 70 Nehmer-Gemeinden auszugleichen versucht. "Es sind alle halb glücklich und halb unglücklich", sagte Lauber vor den Medien. Nachvollziehbar: Der horizontale Ressourcenausgleich unter den Gemeinden sinkt von 63 auf rund 57 Millionen Franken. Lauber sprach, um die Grössenordnungen anzudeuten, von einem geringeren Ausgleichsvolumen von knapp zehn Millionen Franken. Es gibt mit dieser Gesetzesrevision also Gewinner und Verlierer.

Dennoch hat es die Finanzdirektion geschafft, einen Entwurf vorzulegen, dem nicht weniger als 78 Gemeinden zustimmen. Nur fünf Gemeinden lehnen den Vorschlag kategorisch ab: Ettingen, Bretzwil, Titterten, Läufelfingen und Reigoldswil. Auch unter den Parteien – ausser bei den Grünliberalen, die ein System mit Pauschalregelungen vorschlagen – stiess die Revision auf Zustimmung. "Das ist ein wunderbares 'Go!'", freute sich der kantonale Kassenwart.

Was nun die einzelnen Änderungen betrifft, müssen wir eingestehen, nicht alle verstanden zu haben. Wir können den Laien-Finanzministern ländlicher Klein-Kommunen, die diesem Sammelsurium von komplexen finanztechnischen Fachbegriffen auch nur annähernd zu folgen vermögen, nur tiefste Bewunderung attestieren.

Ausgeklügelte Ausgleichs-Instrumentarien

Wichtigster Punkt der ausgeklügelten Ausgleichs-Instrumentarien ist die Abschaffung der sogenannten "Zusatzbeiträge", wie es die Gemeinde-Initiative verlangte. Diese Beiträge seien dafür verantwortlich, dass der geltende Finanzausgleich "Fehlanreize" enthalte. Der Verlust der Zusatzbeiträge wird allerdings dadurch abgefedert, dass ländliche Gemeinden bei geografisch bedingten Mehrkosten eine zusätzliche Lastenabgeltung erhalten.

Zugunsten der Geber-Gemeinden wird ausserdem der Ressourcenausgleich unter anderem durch reduzierte Grenzabschöpfung verbessert, was zu einer Kürzung der Ausgleichsbeträge bei den Nehmer-Gemeinden führt. Die kumulierte Lastenabgeltung wird ersatzlos abgeschafft. Ausserdem werden die von Kanton zu zahlenden Lastenabgeltungen jährlich auf knapp 23 Millionen Franken reduziert. Jährlich abnehmende Übergangsbeiträge für die Zeit zwischen 2016 und 2019 sollen den Systemwechsel für die Gemeinden erleichtern. Mit diesen Lösungen, die für den Kanton kostenneutral ausfallen, werde die – in letzter Zeit etwas brüchig gewordene – Solidarität unter den Baselbieter Gemeinden wieder gestärkt und die Budgetierungs-Sicherheit erhöht, hiess es weiter.

Initiativ-Gemeinden signalisieren Rückzugsbereitschaft

Jetzt gibt Lauber Gas. Seine Vorlage geht in diesen Tagen in den Landrat, der bereits kommenden Herbst über das Gesetz entscheiden soll. Der Finanzdirektor hofft, dass es die Vierfünftel-Mehrheit schafft, so dass sich eine Volksabstimmung erübrigt und das Paragrafenwerk am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Damit die kleinen Gemeinden ihre Aufgaben aber dennoch erfüllen können, sollen sie "nicht auf den Kanton warten" (Neuordnung der Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden), sondern durch Kooperationsmodelle oder Zusammenschlüsse "effizienter, kostengünstiger und zukunftsorientierter" werden, beschwor Lauber die Kommunen.

Heute Morgen gaben die neun Initiativ-Gemeinden denn auch schon bekannt, dass sie diesem "Kompromiss" zustimmen können und ihre Initiative zurückziehen werden, sofern der Landrat "der Vorlage ohne Veränderungen zu Ungunsten der Geber-Gemeinden folgt".


23. April 2015


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