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"Absolut normal": Erhebungs-Brief des Amts für Wirtschaft und Arbeit

Basler Pflegebetriebe stöhnen unter amtlich verordnetem Papierkrieg

Erhebung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit: Gross-Aufwand und problematischer Datenschutz


Von Xenia Keller


Unmut löst eine Lohndumping-Erhebung des Basler Amtes für Wirtschaft und Arbeit in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitexbetrieben aus: Sie kritisieren den unverhältnismässig grossen Bearbeitungs-Aufwand und datenschützerisch problematische Personalfragen. Das Amt widerspricht.


Dass der Kanton mit einer Erhebung gegen Lohndumping vorgeht, stösst zwar prinzipiell auf Verständnis. Die Leiterin* eines grösseren Basler Pflegebetriebs zu OnlineReports: "Es gibt diese Scharlatane, die zu 17 Franken die Stunde Personal einstellen."

Um Tieflohn-Missbrauch zu verhindern, will sich die aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Kantons-Vertretern bestehende Tripartite Kommission Basel-Stadt einen Überblick über die Arbeits- und Lohnbedingungen in der Basler Pflegebranche verschaffen. Dazu beauftragte sie das Amt für Wirtschaft und Arbeit, stichprobenartig staatliche sowie private Pflegebetriebe durch eine schriftlichen Lohnerhebung zu überprüfen. Raymond Stämpfli, zuständiger Sachbearbeiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit: "Diese Erhebung ist keine Kontrolle, sondern sie ist eine Marktbeobachtung und eine flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit."

Allerdings: Der von Stämpfli unterzeichnete Erhebungs-Brief spricht deutlich vom "Kontrollmonat" März.

Eine Parforce-Leistung in der Ferienzeit

Mehrere von OnlineReports befragte Pflegebetriebe empfanden das amtliche Schreiben indes keineswegs nur als Routine-Angelegenheit. Als eine "Frechheit" und einen "Affront" bezeichnet die Leiterin eines grösseren Betriebs die Lohnerhebung, die unmittelbar vor Ferienbeginn Anfang Juli eintraf und von ihrer Administration eine veritable Parforce-Leistung innerhalb eines knappen Monats erfordert. Eine andere Betroffene spricht gar von "Schikane".

Was die Amtsstelle – unter amderem – alles wissen will: Vollständige Personalliste, Angaben zu Berufsbildung und Beschäftigungsart, Arbeitsverträgen inklusive Beschäftigungsgrad, wöchentlichen Arbeitszeiten, allfälligen Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebenden, Entlöhnung, Ansprüchen eines 13. Monatslohns, Gratifikation oder sonstigen lohnrelevanten Vergütungen, Ferienansprüchen und Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnungen, Lohnsystem, Qualifikationen und Anforderungsprofile sämtlicher im März beschäftigten Arbeitnehmenden.

Was die Betriebsleitenden ausserdem irritiert: Der Erhebungs-Brief lässt die Betroffenen über den konkreten Zweck der Umfrage und die Verwendung der sensiblen persönlichen Daten im Dunkeln.

"Nur aufs Knöpfli drücken"

Der Mitarbeiterin eines privaten Kleinbetriebs habe das Amt auf ihre kritische Frage nach dem Aufwand bloss entgegnet: "Bei einer guten Organisation muss man nur aufs Knöpfli drücken." Doch die Sachbearbeiterin sieht das weit weniger locker: "Uns kostet diese Erhebung mindestens einen Arbeitstag und schätzungsweise tausend Franken. Das zahlt uns niemand", entrüstet sie sich. "Wir sind ein Kleinunternehmen und haben selbstgestrickte Lohnprogramme. Ich muss jeden Vertrag einzeln herausnehmen und kopieren."

Auch Ruedi Hoffmann, Leiter des Altersheims "Holbeinhof" mit etwa 90 Pflegenden, geht bei der Erhebung von einem "mittelmässigen Aufwand" aus, betont aber: "Obwohl wir natürlich ein Lohnprogramm haben, ist es nicht so, dass wir nur auf einen Knopf drücken können und dann all diese Daten einfach ausgespuckt werden."

"Es gibt im Altersheim Wichtigeres zu tum"

"Eine so spezifische Erhebung hatten wir bisher noch nie", meinte Holbeinhof-Leiter Hoffmann, der sich an "diesen ganzen bürokratischen Kram" allerdings gewohnt ist. Amts-Vertreter Stämpfli hingegen stapelt tief: "Das ist eine absolut normale Lohnerhebung, es gibt sogar noch ausführlichere." Um den Betrieben etwas mehr Luft zu verschaffen, verlängerte er die Abgabefrist um einen Monat bis Ende August.

Dass Pflegebetriebe nach wie vor "mit Umfragen bombardiert" werden, wie sich die Leiterin des grösseren Heims beklagt, ist der allgemeine Tenor. Vreni Simonet, Leiterin des "Altershotel Murtengasse" ist froh, dass sie von der Lohndumping-Erhebung verschont blieb und bemerkt gegenüber OnlineReports: "Ich nerve mich über jede weitere Statistik, von denen wir eine Unmenge erhalten. Es gibt so viel Wichtigeres zu tun in einem Altersheim."

Rauchende Köpfe wegen Datenschutz

Derweil wundern sind die Adressaten auch über datenschützerischen Zündstoff im Erhebungs-Brief: Er verlangt persönliche Daten der Mitarbeitenden wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Eintrittsdaten sowie Angaben über Berufsausbildung und Beschäftigungsart. Heimleiter Hoffmann: "Ich habe zuerst komisch geschaut und mich gefragt, was hier die rechtliche Lage ist." Auch die Mitarbeitende des Kleinunternehmens stutzte und erkundigte sich umgehend beim Basler Datenschutzbeauftragten. Der Kanton "dürfe das und wir müssten einfach", habe er ihr geantwortet.

Gegenüber OnlineReports beruft sich Datensammler Stämpfli auf das im Obligationenrecht verankerte Recht auf Einsichtnahme. Die eingeforderten Details seien "zwingend notwendig".

Im Bericht "anonymisierte Daten"

Dieses Argument hält die befragte Seite nicht für einleuchtend: "Die Erhebung könnte doch, wie beispielsweise beim Amt für Statistik üblich, anonym durchgeführt werden. So wissen sie alle, wie viel ich verdiene." Doch Stämpfli widerspricht: "Im Bericht an die Kommission sind dann alle Informationen anonymisiert." Die Antwort auf die Frage, wofür das Amt für Wirtschaft und Arbeit die unverschlüsselten Daten denn brauche, blieb Stämpfli gegenüber OnlineReports schuldig.

Für eine Stellungnahme waren die Datenschutz-Beauftragten wegen Ferien-Absenzen weder in Basel-Stadt noch im Baselbiet erreichbar. Beda Harb, Stellvertreter des kantonalzürcherischen Datenschutzbeauftragten, wollte zum Basler Fall keine Stellung nehmen. "Im Kanton Zürich ist die Mehrheit der Datenerhebungen korrekt. Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen wir einschreiten müssen. Die Verhältnismässigkeit der Datenerhebung muss stimmen."

Mitarbeitende wissen von nichts

Dass ihre Arbeitgeber persönliche und unverschlüsselte Daten an den Staat weiterleiten müssen, bleibt den Angestellten der befragten Pflegebetriebe verborgen. Die Angestellte eines Kleinbetriebs gegenüber OnlineReports: "Unseren Mitarbeitern haben wir noch nichts davon gesagt. Aber ich finde, das müssten wir eigentlich tun."

Der Detaillierungsgrad der Erhebung, so mindestens der OnlineReports-Eindruck, widerspricht dem Inhalt einer hängigen Volksinitiative, die der Basler Gewerbeverband lancierte: Abbau von Bürokratie und Papierkrieg.

 

* Mehrere Betroffene wollten nicht mit ihrem Namen genannt werden. Sie sind der Redaktion bekannt.

28. Juli 2009

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"Mein Vertrauen ist ziemlich erschüttert"

Eigentlich bin ich echt sauer. Was da nicht alles unter Datenschutz verstanden wird. Je nach dem, wer etwas wissen will, gilt der Datenschutz

oder eben nicht. Mein Vertrauen ist ziemlich erschüttert und Datenschutz gilt für mich nichts mehr. Dass sich auch der Arbeitgeber missbrauchen lässt, meine persönlichen Daten herauszugeben, finde ich ziemlich mies. Abgesehen davon, dass dies auch mit viel Arbeit verbunden ist. Vielen Dank, dass Sie das Thema aufgenommen haben und einmal mehr Verwässerungen eines Gesetzes aufgezeigt haben.


Marie-Louise Aeschbach, Arlesheim




"Der kantonale Datenschützer ist echt gefordert"

Unhaltbar an dieser "Fichieraffäre" sind zwei Aspekte: Zum einen verschanzt sich doch der nämliche Staatsapparat selbst ganz nonchalant bei jeder unpassenden Gelegenheit hinter der patenten Ausrede "aus Gründen des Datenschutzes ...". Dies selbst dann, wenn ein erhebliches Interesse vorhanden ist, Informationen rasch weiterzugeben – etwa in der Bekämpfung der Kriminalität. Im Kanton Baselland beispielsweise trifft dies offenbar auch die Ortspolizei, die aus vorgeschobenen "Datenschutzgründen" vom kantonalen Polizeifunknetz abgehängt ist, wie kürzlich eine regionale Tageszeitung berichtete.

 

Zum andern muss es doch als geradezu absurd bezeichnet werden, wenn der Sachbearbeiter Raymond Stämpfli die Lieferung selbst persönlichster Angaben als "zwingend notwendig" bezeichnet, die Tripartite Kommission jedoch offenbar mit anonymisierten Daten problemlos arbeiten kann. Bezeichnenderweise weiss Herr Stämpfli selbst nicht, weshalb nicht auch er mit anonymisierten Daten arbeiten kann.

 

Auf jeden Fall ist hier der kantonale Datenschützer echt gefordert, der seinen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung selbst einmal beibringen sollte, was Datenschutz heisst. Die Verfügungsgewalt der Amtsstuben und allenfalls die Abhängigkeit vom staatlichen Subventionsmanna, in der wohl etliche der betroffenen Pflegeinstitutionen stecken, darf keinesfalls ein Freipass dafür sein, in der geradezu dümmlicher Arroganz des Staatsapparates unbesehen und unkontrollierbar die Einforderung sensibelster Daten von Einwohnern und Arbeitnehmern zu verfügen.


Edi Borer, Kaiseraugst



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Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

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Markus Jordi,
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