© Foto by OnlineReports.ch
![]() "Enormer Performancedruck": Peter Pegoraro, Ehefrau Sabine*
Peter Pegoraro und die Verlockung erfundener AktienkurseDer Strafprozess um Ex-Direktor der Itag Vermögensverwaltung fällt mitten in den Wahlkampf seiner Ehefrau, Regierungsrätin Sabine Pegoraro Von Peter Knechtli Auf den 11. Dezember ist der Prozess gegen Peter Pegoraro vor dem Basler Strafgericht angesetzt. Dem früheren Direktor der Itag Vermögensverwaltung und zwei weiteren Kadermitarbeitern wirft die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Urkundenfälschung vor. Die Gerichtsverhandlung belastet den Wahlkampf der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro, Ehefrau des Hauptangeklagten. Das Strafverfahren gegen bald 52-jährigen Peter Pegoraro zählt aus verschiedenen Gründen zu den brisantesten regionalen Rechtsfällen der letzten Jahre: Zum einen war es - ein Seltenheitsfall in der Branche - die in Basel domizilierte Itag Vermögensverwaltung AG, die gegen ihren ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Peter Pegoraro, wegen vermuteter Vermögensdelikte Strafanzeige einreichte. In der Regel werden "Unregelmässigkeiten" in diesem Gewerbe diskret intern geregelt. Zum andern - und dies rechtfertigt auch die Namensnennung - ist der Hauptangeklagte der Ehemann einer höchstrangigen Baselbieter Politikerin, der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro (FDP).
* Unmittelbar nach der Nominierung von Sabine Pegoraro als FDP-Regierungsratskandidatin am 25. September 2002. 30. September 2006
VORWURF DER BEREICHERUNG
Laut Aussage von Staatsanwalts-Sprecher Markus Melzl vom 22. Mai 2003 habe Peter Pegoraro nach damaligen Erkenntnissen "nicht in den eigenen Sack gewirtschaftet". Die jetzt vorliegende Anklageschrift bestätigt diese Tendenz, zeichnet aber ein differenziertes Bild. Es scheint festzustehen, dass Selbstbereicherung nicht das zentrale Motiv der Pegoraro vorgeworfenen Delikte war. ![]() "Der dekadente Freisinn ist nicht mehr zu retten" Eine interessante Koinzidenz: Exakt zum fünften Jahrestag jenes "Groundings", wird Herr und Frau Schweizer eine rücksichtlos authentische Widergabe der kausal vom System Zürcher Freisinn plus bewirkten, monumentalen Schweizer Schande, Titel Swissair, serviert. Dies ist hier deshalb relevant, weil auch der Fall Pegoraro nicht bloss der Spiegel einer Charakterlosigkeit, sondern doch wohl klar integrierender Teil eines Systems ist. Eines Systems, dessen exklusiver Zweck ist, "mit Tricks weder Kunden noch ihre Boni und schon gar nicht ihre Stelle zu verlieren" (Zitat OnlineReports).
Erhöhte Beachtung verdienen die Begriffe "Stelle" und "Zweck". Das freisinnige Wertesystem gründet auf der Stelle (im Sinne von Stellung), die Personen haben. Dieser Ansatz ist dann ethisch, wenn der Pfad zu der - mit Ansehen, ergo mit Einfluss verbundenen - Stellung auf Rechtsgleichheit in Freiheit gründet und also mit den zweckdienlichen Talenten korreliert. Um das zu ergründen, ist zu definieren: Was ist Zweck der Stelle?
Existenzzweck der Itag Vermögensverwaltung war: Der ihr vertrauenden Kundschaft langfristig, kontinuierlich Mehrwerte zu generieren. Exakt genau so, wie dies auch Zweck der Swissair und ihres Managements war bzw. hätte sein müssen. War es das? Oder galt es: "... mit Tricks weder Kunden noch Boni und schon gar nicht Stelle zu verlieren"? Ist das stossend? Vielleicht.
In der Tat stossend ist, das hier die Ehefrau Regierungsrat fortgeführt so tut, als ob zumindest sie doch alles gar nicht wollte. Damit verdrängt oder lügt sie. Das ist nicht deliktisch. Aber - kraft hohem Amte - verwerflich! Als Strafe darauf steht: Abwahl. Wollte sie ihrem Vaterstaat einen Dienst erweisen, so träte sie zurück. Aus Loylität versus ihrem Mann, denn der dekadente Freisinn ist nicht mehr zu retten. Patric C. Friedlin, Basel "Der Frau einen Bärendienst erwiesen" Ob die Machenschaften des Ehemannes Frau Pegoraros Politkarriere schaden, werden die kommenden Wahlen zeigen. Nüchtern aus der Ferne betrachtet, hat Herr Pegoraro seiner Frau gewiss einen Bärendienst erwiesen. Immerhin fiel die bürgerliche Regierungsrätin bisher nicht besonders auf, weder positiv noch negativ. Eher flau, und stillos führte sie ihr Amt. Abwarten und Tee trinken, nach den Wahlen wissen wir mehr. Falls Herr Pegoraro vor Gericht verurteilt wird, könnte es für eine Wiederwahl eng werden. Eric Cerf, Basel "Kann die BüZa das Unheil abwenden?" Wird das der "Fall Kopp im Baselbiet"? Und kann die BüZa das Unheil abwenden und somit einen Schaden vermeiden? Mer wei luegä - am 11. Februar.
Kurt C. Thommen, Tenniken |
![]() |
![]() |
im Monatsgespräch |
||
![]() |
||||
![]() |
![]() |
Brisanter Text zum Klybeck |
![]() |
Reaktionen |
An der Missionsstrasse
müssen 19 Bäume weg
Das Bauprojekt von der Burgfelderstrasse bis
in die Spalenvorstadt sorgt für Konflikte.
"Dr Schwarzbueb" bleibt –
von Peter Wanners Gnaden
Der Verleger schützt das defizitäre, über
100-jährige Heimat-Jahrbuch: ein Unikum.
Die Verfassung von Basel-Stadt
wird 20 Jahre alt
Staatsrechtler Stephan Breitenmoser sagt, warum sich die Totalrevision gelohnt hat.
Das Wallis tickt beim Giftmüll anders als die Chemiestadt
Vergleich mit dem Südschweizer Kanton: Basel ist bei Sanierungen zurückhaltender.
Pascal Ryf erwägt
Ständeratskandidatur
Die Baselbieter Bürgerlichen bereiten die Wahl um Maya Grafs Nachfolge vor.
Neue Rubrik:
BundeshausReports
Thomas Dähler schreibt regelmässig über Bundespolitik – aus regionaler Optik.
![]() |
Reaktionen |
Altlasten im Klybeck:
Investoren erklären sich
Rhystadt und Swiss Life wollen künftig für mehr Transparenz sorgen.
![]() |
Reaktionen |
Uni-Finanzierung: Katja Christ
fordert nationale Strategie
Nach Rünenberg will nun auch die GLPlerin
die Nicht-Trägerkantone in die Pflicht nehmen.
![]() |
Reaktionen |
archiv2.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal archiv2.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.