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"Keine City-Pflege": Basler Polizei- und Justizverantwortliche Zalunardo, Gass, Burkhardt

"Eingreifen, bevor die Faust im Gesicht landet"

Basler Regierung legt Wegweisungsartikel vor, der Platzverbot für Brutalos und Provokateure ermöglicht


Von Peter Knechtli


Nur wenige Tage nach Brutalo-Attacken in der Region Basel legt die Kantonsregierung jetzt einen "Wegweisungs-Artikel" vor: Er soll der Polizei künftig präventiv erlauben, Provokateure und potenzielle Gewalttäter bis zu einem Monat von einem öffentlichen Stadt-Raum zu verbannen.


Damit sollen die Wegweisungen, wie sie anlässlich der letzten Herbstmesse in Basel erstmals verfügt wurden, eine klare gesetzliche Grundlage erhalten. Ins Visier genommen werden Personen, "die Dritte ernsthaft gefährden oder ihnen mit einer ernsthaften Gefährdung drohen", offensichtlich eine gewalttätige Auseinandersetzung auslösen wollen oder Dritte durch ihr Verhalten von der "bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlichen Raumes" ausschliessen.

Konkret geht es um einen neuen Wegweisungs-Artikel ("Befristeter Platzverweis") im kantonalen Polizeigesetz, den Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass, Polizeikommandant Roberto Zalunardo und der Leitende Jugendanwalt Beat Burkhardt heute Donnerstagmorgen an einer Medienkonferenz vorstellten. Eine saubere Rechtsgrundlage war auch in Grossrats-Motionen von Daniel Stolz (FDP) und Anita Heer (SP) verlangt worden.

Danach soll die Kantonspolizei künftig potenzielle Brutalos und Provokateure in einer ersten Stufe während höchstens 72 Stunden von einem klar definierten Ort wegweisen können. In Wiederholungsfällen kann die Wegweisung auf höchstens einen Monat ausgeweitet werden. Diese Stufe der Wegweisung ist beschwerdefähig, während bei der ersten Stufe aus "zeitlichen Gründen" keine Rechtsmittel ergriffen werden können.

Im Wiederholungsfall richterliche Verfügung

Potenzielle Brutalos erhalten im erstmaligen Fall die Kopie eines Formulars, das sie unterschrieben müssen, und das die Verbots-Ära genau umschreibt. Dies führe zu einer "unmittelbaren Beruhigung vor Ort", sagte Poliozeikommandant Roberto Zalunardo. Sollten sich die Provokateure "erfrechen, notorisch und immer wieder Gewalt auszuüben, wird die nächste Kaskade-Stufe erklommen": Die richterliche Verfügung. Die neue Wegweisungs-Strafnorm stelle "einen echten Gewinn für unsere urbane Sicherheit" dar, ist der höchste Basler Polizist überzeugt. Mit ihr lasse sich "im öffentlichen Raum die niederschwellige Gewalt in den Griff kriegen". Weiche eine Gruppe aber beispielsweise in ein Restaurant aus, könne die Polizei nichts mehr ausrichten. Dann müsse der Wirt aktiv werden und die Polizei rufen sowie Strafanzeige einreichen.

Regierungsrat Gass zog Bilanz der politisch teilweise stark kritisierten Wegweisungen anlässlich der letztjährigen Herbstmesse: Das Rayonverbot, das der Jugendanwalt damals gegen 13 Jugendliche und junge Erwachsene anordnete, sei aus polizeilicher Sicht "eine erfolgreiche Aktion gewesen". Gass dementierte aber, dass der jetzt zügig ausgearbeitete Gesetzesartikel ("ich bin darüber sehr glücklich") soziale Ausgrenzung bezwecke: "Es geht nicht darum, Randständige wegzuweisen. Es geht nicht um City-Pflege." So sollen weder Gesinnung noch Nationalität oder politische Neigungen einen Einfluss auf die Aussprechung eines Rayonverbots haben.

Gang-Bildungen vorbeugen

Die Zeitspanne von 72 Stunden für ein Rayon-Verbot der ersten Stufe sei bewusst gewählt worden: Sie ermöglicht, einen Aggressor während eines ganzen Wochenendes von einem bestimmten Raum fernzuhalten. Damit soll die Polizei präventiv eingreifen können und nicht erst dann, "wenn die Faust schon unterwegs ist".

Auch Jugendanwalt Burkhardt zeigte sich "sehr zufrieden" über die neue Rechtsgrundlage. Er wiederholte, dass er diese mit seinen letztjährigen Wegweisungen nicht habe herbeiprovozieren wollen. Vielmehr gehe es darum, dass Erwachsene den Jugendlichen die nötigen Grenzen aufzeigen und verhindern, dass sich auch in Basel die Tendenz zu gewalttätigen Jugend-Gangs beispielsweise nach Postleitzahlen verstärke. Eine solche Gruppe habe sich um die Tram-Endstation in Kleinhüningen gebildet. Das neue Polizei-Instrument erlaube eine "stärkere Konzentration auf Problem-Jugendliche", die in Gruppen auftreten, mit Messern bewaffnet und alkoholisiert sind, und provozieren und dreinschlagen.

Kommenden Herbst in Kraft

Gass ergänzte, der von der Regierung vorgeschlagene Wegweisungsartikel soll nach der parlamentarischen Beratung auf die diesjährige Herbstmesse hin in Kraft treten. Dennoch können schon während der "Euro 08" Rayon-Verbote in klar definierten Räumen wie Fan-Meilen ausgesprochen werden. Rechtsgrundlage ist das Anti-Hooligan-Gesetz des Bundes. Städtische oder kantonale Wegweisungs-Paragrafen sind schon in Zürich, Bern Aargau, Luzern oder St. Gallen in Kraft oder in Vorbereitung.

24. April 2008

Weiterführende Links:


Reaktionen von Parteien

FDP Basel-Stadt: "Die Basler FDP sieht in der ausgeglichenen Vorlage von Hanspeter Gass den grossen Vorteil darin, dass bei einer polizeilichen Wegweisung die Situation, unabhängig von einem langen Strafverfahren, sofort vor Ort entschärft werden kann. Die Polizei kann unverzüglich für Ruhe und Ordnung sorgen und friedliche Einwohner vor gewalttätigen oder gewaltsuchenden Personen schützen. Sie stellt somit sicher, dass der öffentliche Raum allen zugänglich ist und nicht von kleinen Gruppen belagert werden kann.

Die Basler FDP legt Wert auf der Einfachheit und Transparenz des Verfahrens, ohne durch Polizeigewahrsam eventuelle soziale Schwierigkeiten zu forcieren. Ebenfalls ist der Basler FDP wichtig, dass es um die Gewaltproblematik geht und nicht um City-Pflege. Selbstverständlich dürfen weder Gesinnung, Nationalität, Geschlecht, Kleidung kulturelle und politische Neigungen ein Grund zu Wegweisung sein, sondern nur die Gewaltbereitschaft."

SP Basel-Stadt:
"Der Ratschlag zur Änderung des Polizeigesetzes kommt in wichtigen Punkten den Forderungen der Motion Heer nach. Diese zielt auf die Schaffung der Möglichkeit der Wegweisung zur Verhinderung von Gewaltausübung gegenüber Personen ab. Der heute präsentierte Ratschlag fokussiert ebenfalls die verbesserte Gewaltverhinderung im öffentlichen Raum. Damit leistet er einen positiven Beitrag zur Gewaltprävention im öffentlichen Raum, welcher von der SP begrüsst wird.
 
Mit der Bestimmung, jene Personen eines Ortes zu verweisen, welche durch ihr Verhalten Dritte unberechtigterweise von der bestimmungsmässigen Nutzung eines öffentlichen Raumes ausschliessen, wird allerdings einem Auslegungsspielraum Tür und Tor geöffnet. Die SP wird die Konsequenzen dieses Spielraumes einer kritischen Prüfung unterziehen. Es kann nicht sein, dass solch eine Bestimmung Anlass zu einem viel weiter gefassten Wegweisungsrecht gibt. Ebenfalls kritisch zu prüfen sein wird die im Ratschlag enthaltene Ausgestaltung des Rechtsweges und der Beschwerdemöglichkeiten.
 
Die SP wird die entsprechenden notwendigen Korrekturen in der Kommission und im Grossen Rat anbringen. Ziel bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Wegweisung muss die grösstmögliche Bewegungsfreiheit aller BürgerInnen im öffentlichen Raum sein und bleiben."

junger rat Basel-Stadt: "Durch diese absolut schwammige Formulierung wird es also in Zukunft der Polizei möglich sein, Skater von der Elisabethenanlage, Sonnenbadende vom Rhein oder Parcours-Übende vom Theaterplatz zu verbannen. Wer definiert die Nutzung eines Platzes? Die Bewohner der Stadt oder die Verwaltung? Zudem haben Betroffene der 72-stündigen Wegweisung keine Beschwerdemöglichkeit. Dies ist definitiv ein unerhörter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Der vorgeschlagene Artikel steht auch im Gegensatz zu Äusserungen, die
Jugendstaatsanwalt Beat Burkhardt gegenüber dem jungen rat an einer Sitzung Mitte April gemacht hat. Der junge rat BS kann weiterhin die Forderung einer Wegweisungsmöglichkeit bei Gewaltanwendung und -androhung unterstützen und ist enttäuscht, dass im Gleichschritt versucht wird die normalen Rechte eines (jugendlichen) Bürgers zu beschneiden und auch in Basel eine City-Pflege einzuführen."

(vgl. dazu den Leserbrief des Leitenden Jugendanwalts, red.)


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"Handeln, bevor die Fäuste fliegen"

Den Entscheid von Hanspeter Gass und Herr Zalunardo finde ich wichtig und richtig, bevor "unkontrollierte Fäuste" dem Gegenüber die Zähne ausschlagen. Leider leben wir in einer Zeit der Aggressionen, der Verunsicherung. Fast niemand ist mehr bereit für ein Miteinander und Füreinander. Deshalb müssen leider solche Gesetze "erstellt" werden, damit sie in speziellen Fällen angewendet werden können.


Yvonne Rueff-Bloch, Basel




"Es geht um die Pflege des Umgangs"

Wenn der junge rat den Ratschlag der Regierung zu Ziff. 3 von § 42a des Polizeigesetzes liest, wird er feststellen, dass meine Aussagen an der Sitzung von Mitte April nicht falsch waren. Es ist dem Ratschlag klar zu entnehmen, dass es nur darum geht, dass öffentliche Plätze allen offen stehen, und dass die Okkupation des öffentlichen Raumes zum Nachteil übriger Nutzer nicht zulässig ist.

 

Es geht mit diesem Teil der Wegweisungsnorm auch darum, zu verhindern, dass sich andere Menschen nicht mehr in gewisse Strassenzüge wagen, weil diese zum Beispiel von einer Quartier-Gang besetzt ist. Dies ist in anderen europäischen Städten ein grosses Problem und soweit darf es bei uns nicht kommen. Und letztlich: Jedes Recht endet spätestens dort, wo die gleichen Rechte des Anderen mit Füssen getreten werden. Mit City-Pflege hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun, wohl aber mit der Pflege des

Umgangs innerhalb unserer Gesellschaft. Es wird Sache des Grossen Rates sein, zu entscheiden, ob dieses Anliegen mit dem vorliegenden Vorschlag

unterstützt wird.


Beat Burkhardt, Leitneder Jugendanwalt, Basel




"Links sind völlig verfehlt"

Einerseits toll, dass sich politisch endlich etwas bewegt. Das beweist zumindest, dass man sich im Sicherheits-Departement Gedanken über diese Brutalo-Geschichten macht. Mit dem Auflisten der Links zu der Park- und der Bäumlihof-Geschichte stellt man aber den Zusammenhang zwischen einem "72-Stunden-Rayon-Verbot" und der Gewalt an Schulen und der Gewalt unter Jugendlichen her. Und das ist hier fehl völlig am Platz. Denn prügelnden Kids an Schulen kann man mit einem 72-stündigen Rayon- und damit Schulhausverbot höchstens eine Freude bereiten. Hier muss mit anderen Massnahmen gezeigt werden, dass solche brutalen Attacken keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Und zu solchen Massnahmen fehlt uns leider noch immer die Zivilcourage oder der politische Mut. Oder aber es erheben sich Stimmen, die solche Täter zu Opfern der heutigen Gesellschaft machen.


Daniel Thiriet, Riehen



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"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

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Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

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Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

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