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"Er zwingt mich, mit ihm zu schlafen": Gerichts-Standort Muttenz

Tonband des "Vergewaltigers" machte aus "Vergewaltigter" eine Angeklagte

Heimliche Aufzeichnung bringt Ex-Frau wegen Falschanschuldigung vors Baselbieter Strafgericht


Von Peter Knechtli


Ein heute 55-jähriger Schweizer aus dem Unterbaselbiet wurde von seiner heute 39-jährigen Ex-Frau per Strafanzeige der Vergewaltigung bezichtigt. Doch bald steht sie selbst vor Gericht: Der vermeintliche Täter liess in der fraglichen Zeit illegal ein Tonband laufen, das ihn nun entlastet.


Damals in Marrakesch war es so etwas wie Liebe auf den ersten Blick: Der Mann verliebte sich in die verheiratete Marokkanerin. Sie liess sich scheiden, zog in die Schweiz zu ihrem Mann. Nach einigen Jahren – das Paar hatte inzwischen einen Sohn – begann die Beziehung zu kriseln. Es kam zur Trennung,


Ex-Mann bestreitet sexuelle Handlungen
 

Unmittelbar bevor sich der Mann zur Scheidung entschloss, kam es am 23. und am 28. Januar 2018 zu zwei Treffen der Eheleute. Gut einen Monat später, am 12. März, erstattete die Frau auf den Polizeiposten Muttenz Strafanzeige. Ihr Vorwurf: Vergewaltigung. "Er zwingt mich, mit ihm zu schlafen, Sex zu haben."

 

Pascal Pilet, stellvertretender Leitender Staatsanwalt, hält in seiner Anklageschrift fest: "In Wirklichkeit haben an diesen Abenden tatsächlich sexuelle Handlungen zwischen den beiden stattgefunden, diese waren jedoch stets einvernehmlich." Der von seiner Ex-Frau Angeschuldigte bestreitet energisch, dass es zu diesen "Handlungen" gekommen sei.


Antrag auf Freiheitsstrafe
 

Darum bringt der Ankläger nun Mitte März die Frau und nicht den Mann vor Gericht. Grund: Falsche Anschuldigung. Die angeklagte Frau, so der Antrag, soll zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt werden.

 

Wie der Staatsanwalt zu seiner Meinung kommt, steht nicht in der Anklageschrift. Hingegen belegen Dokumente, dass der beschuldigte Mann an beiden Tagen insgesamt zehn Stunden der angeblichen Vergewaltigung mit seinem iPhone ohne Wissen und Einverständnis seiner Partnerin aufgenommen hat. Das war illegal, was wegen "unbefugtem Aufnahmen von Gesprächen" auch eine Busse zur Folge hatte. Aber ein erzwungener sexueller Übergriff ist daraus nicht erhörbar.


"Schwere Rechtsgutverletzung"
 

Dies legt auch den klaren Schluss nahe, dass die Tonband-Aufnahmen als Beweismittel den Staatsanwalt zur Anklage gegen die Frau bewogen haben.

Ihr Verteidiger macht gegenüber dem Gericht geltend, diese Aufnahmen dürften nicht gegen die Angeklagte verwendet werden. Der Staatsanwalt kommt "angesichts der schweren Rechtsgutsverletzung" zu einem völlig anderen Schluss: Der Nachweis der falschen Anschuldigung einer Vergewaltigung, die bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte, stehe und falle mit der Verwertbarkeit der unerlaubten Aufzeichnungen.

 

Plötzlich "im Datum geirrt"

Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens verlor die Klägerin an Glaubwürdigkeit, indem sie plötzlich geltend machte, sie habe sich in den Daten der angeblichen Vergewaltigungen geirrt. Dies obschon die behaupteten Vergewaltigungen nur rund einen Monat zuvor stattgefunden haben sollen.

 

Ihr Verteidiger forderte zudem die Anhörung einer mit dem Fall betrauten Polizistin: Der Ex-Mann habe offenbar auf die freie Meinungsfindung der Beschuldigten eingewirkt, was die Polizistin bewogen hatte, die Ex-Ehefrau "zu einer Anzeige zu ermuntern".


Eskalation eines Beziehungskonflikts
 

Der Staatsanwalt mag aber weder an eine Datums-Verwechslung glauben noch den behaupteten Einfluss der Polizistin als relevant hinnehmen. Es sei klar, dass eine Anzeige nicht wider besseres Wissen eingereicht werden dürfe, und in einer Einvernahme nicht wider besseres Wissen falsche Aussagen gemacht werden dürften.

Harte emotionale Eruptionen in Zuge einer Scheidung gehören zu den normalen Begleiterscheinungen eines Beziehungskonflikts. Vergewaltigungsvorwürfe haben den Pferdefuss, dass sie kaum belegt werden können und oft mit einer Verfahrenseinstellung zu den Akten gelegt werden. Das Besondere am vorliegenden Fall ist, dass eine verbotene Tonband-Aufzeichnung nun vom Richter hinzugezogen kann, um einen beschuldigten Mann zu entlasten.

Der Fall wird am 17. März vor dem Einzelrichter im Muttenzer Strafgericht verhandelt.

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21. Januar 2022

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Cemi Thoma wird ab
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Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

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Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

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Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

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an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

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