Eduard Schumacher-Fête: Strafverfahren eingestelltBasel, 7. April 2009Die grosse Abschied-Party des damaligen IWB-Chefs Eduard Schumacher hat keine juristischen Folgen: Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche der IWB eingestellt, wie sie heute Dientagmorgen mitteilte. Eine Privatperson hatte Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. der ungetreuen Geschäftsbesorgung eingereicht. Sie warf den Verantwortlichen der Industriellen Werke Basel vor, mit den Kosten des Festes den Gewinn der IWB wie auch deren Ausschüttung zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt geschmälert zu haben. Weiterführende Links: ![]() "Wurden Waren und Dienstleistungen ausgeschrieben?" Hat die Staatsanwaltschaft neben der Frage Strafverfahren ja oder nein auch abgeklärt, ob bei der IWB-Luxusparty die geltenden Submissionsverordnungen des Kantons eingehalten worden sind? Hat man einfach den erstbesten Anbieter gewählt?
Gemäss den Vorschriften müssten Aufträge für Waren und Dienstleistungen ausgeschrieben bzw. von verschiedenen Anbietern offeriert werden. Aufsplittung der einzelnen Summen für das Fest wären nach meiner Einschätzung nicht zulässig. Auch die Finanzkommission könnte in der Sache tätig werden.
Bereits vor Jahren hatte das Baudepartement bei der Ausschreibung des Staatssargs erst dann eingelenkt (zuvor unter Christoph Stutz während Jahren nicht), als ich dies mit eingeschriebenem Brief beanstandete. Karl Linder, Basel |
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