Bundesrat geht verschärft gegen PKK vor
Der Bundesrat nimmt die Kurdische Arbeiterpartei PKK direkter ins Visier: Ab sofort werden ihre Aktivitäten und jene ihr nahe stehenden Organisationen durch Bund und Kantone eingeschränkt und schärfer überwacht.
Bern, 5. November 2008
Der Grund der heute von der Landesregierung angeordneten Verschärfung: Die in den letzten Wochen in der Schweiz verübten Anschläge gegen Personen oder Einrichtungen wie Cafés, Vereinslokale und Reisebüro mit türkischem Hintergrund. Die folgenschwerste Attacke ereignete sich am 18. Oktober in Kleinbasel, als Unbekannte in der Klybeckstrasse Molotow-Cocktails in das "Café Istanbul" schmissen und die Flammen eine Person schwer verletzten.
Solches müsse gestoppt werden, stellt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Medienmitteilung fest: "Vergleichbare Anschläge wurden auch in anderen europäischen Ländern verübt. Diverse Bekennungen im In- und Ausland sowie weitere Anschlagsdrohungen lassen inzwischen den Schluss zu, dass die Vorfälle der PKK und ihr verwandten Organisationen zugeordnet werden müssen."
Gewalt "aufs Schärfste" verurteilt
Die Gewalttaten und Protestaktionen stünden im Zusammenhang mit der angeblichen Misshandlung des in der Türkei inhaftierten PKK-Gründers und Kurdenführers Abdullah Öcalan und der verstärkten Militärschlägen der türkischen Armee gegen PKK-Kämpfer, die vom Nordirak her operieren. Der Bundesrat verurteilt die in der Schweiz verübten Anschläge "aufs Schärfste". Die Gewalttaten der letzten Wochen im In- und Ausland sowie aktuelle Drohungen hätten ihn bewogen, "die bisherigen Massnahmen gegen die Anwendung von Gewalt und gegen die finanzielle Unterstützung von Gewaltaktivitäten im Ausland von der Schweiz aus zu verstärken", heisst es weiter in der Mitteilung.
Das sind die Massnahmen: Der Bundesrat verbietet die Sammlung von Geldern in der Schweiz während den kurdischen Feierlichkeiten im November, sofern das Geld nicht klar und nachweisbar humanitären Zwecken dient. Das "offensichtliche Gewaltpotential dieser Gruppierungen" soll auch bei Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungsverfahren und Ausweisungen "stärker mitberücksichtigt" werden.
Trotz allem ist die PKK keine Al Qaida
Zudem fordert das EJPD im Namen des Bundesrates die Kantone auf, bei der Erteilung von Kundgebungsbewilligungen "der neuen Lage und dem vorhandenen Gewaltpotential PKK-naher Organisationen Rechnung" zu tragen und Bewilligungen entsprechend restriktiv zu erteilen. Zudem sollen die Kantone die Aktivitäten dieser Gruppierungen verstärkt beobachten. Schliesslich hat der Bundesrat die Prüfung des Erlasses einer Verordnung in Auftrag gegeben. Mit ihr sollen Vermögenswerte, mit denen gewaltextremistische Aktivitäten finanziert werden sollen, eingezogen werden können.
Eine "derart akzentuierte Gewalttätigkeit" seitens militanter Kurden aus der Türkei sei in den letzten Jahren nicht mehr beobachtet worden, erklärte Jürg S. Bühler, Sprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol) gegenüber OnlineReports. Bereits in den neunziger Jahren taten sich PKK-Kurden aus der Türkei – zum Entsetzen und Missfallen vieler PKK-kritischer Kurden und Kurdinnen – mit Brandanschlägen, Drohungen und Schutzgelderpressungen hervor. Damals wie heute verzichtete der Bundesrat aber, die PKK und ihre später unter anderen Namen auftretenden Nachfolgeorganisationen zu verbieten. Dies sei zurzeit auch nicht nötig, präzisierte Bühler, weil die PKK – anders als die hier verbotene Al Qaida – für die Schweiz keine unmittelbare und schwere Gefahr darstelle.
Massiver Druck seitens der Türkei
Die PKK, 1984 im kurdischen Teil der Türkei aus Notwehr gegen Verfolgung, Folter und Unterdrückung durch den Staat gegründet, führt einen Freiheitskampf, den sie teils mit terroristischen Methoden zum Erfolg zu führen versucht. In der Schweiz sehen sich Kurden und Kurdinnen aus der Türkei, die nichts mit den radikalen Methoden der PKK zu tun haben wollen, grundsätzlich aber das Ziel für Gerechtigkeit und mehr Selbstständigkeit befürworten, im Zwiespalt – und auch seitens der türkischen Regierungen bedrängt. Diese setzt hierzulande über die Botschaft, Geheimdienst und nationalistische Türkenorganisationen immer wieder Landsleute massiv unter Druck und versucht Veranstaltungen zu verhindern, die sich kritisch mit der Menschenrechtslage in der Türkei auseinandersetzen.
So eben Ende Oktober wieder erfolgreich geschehen: Am grossen Türkei-Festival in Basel, wo auf Druck der Türkei ein Liebesfilm zwischen einem Kurden und einer Türkin nach türkischer Intervention dem Publikum vorenthalten wurde. Das Fedpol beobachte auch die türkisch-nationalistische Szene, versicherte Jürg S. Bühler. Ziel sei es hier, eine gegenseitige Gewalt-Eskalation zwischen Kurden und Türken zu verhindern.
"Minderheiten nicht unnötig einschränken"
Mit Skepsis nimmt Kaspar Haller, Kurdistan-Spezialist der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Bern, den Beschluss des Bundesrats auf. Gewalt sei zwar keinesfalls zu tolerieren, meinte er gegenüber OnlineReports, aber:
"Die Gefahr besteht, dass ein derart allgemein formulierter, undifferenziert wirkender Massnahmenkatalog – je nach Auslegung – als Mittel zur Verhinderung von Gewalt übers Ziel hinaus schiesst und auch das ehrenwerte, legitime und legale Engagement von kurdischen (politischen und kulturellen) Organisationen in Mitleidenschaft zieht." Entscheidend werde sein, wie der Massnahmenkatalog ausgelegt und angewendet werde.
Die GfbV ist der Auffassung, dass die Massnahmen gegen gewalttätige Aktionen oder eine entsprechende Unterstützungsarbeit in jedem Fall sorgfältig abzuwägen seien, um einen negativen Effekt auf Unbeteiligte zu verhindern. Kaspar Haller: "Minderheiten, die sich auf legalem Weg für ihre legitimen Rechte einsetzen, sollen durch diese neue Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt werden."
Weiterführende Links:
- Brand-Anschlag mit Molotow-Cocktails auf "Café Istanbul"
- Türkische Armee fackelt kurdische Wälder ab