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Maiengasse: Bundesgericht lehnt Innenhof-Schutz ab

Das Basler Bürgerspital darf den grünen Innenhof an der Maiengasse überbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Nachsehen haben der Grünraum und die Anwohner.
Basel, 30. Juni 2017

Das Bundesgericht hat entschieden: Das Bürgerspital darf ein Wohnhaus, das "Stadthaus im Park", in einen grünen Innenhof an der Maiengasse bauen wie geplant (OnlineReports berichtete). Die nun definitive Bewilligung des generellen Baugesuchs ermöglicht es der Basler Institution, ein konkretes Baugesuch einzureichen. Soweit so unspektakulär.

Gegen den geplanten Bau hatte die Anwohnerschaft 2013 Einsprache eingereicht mit der Begründung, der Neubau sei überdimensioniert, füge sich nicht in die historische Häuserzeile ein, halte die hintere Bauline nicht ein und rage deshalb zu weit in den grünen Innenhof. Nachdem das Appellationsgericht im Mai 2016 den Rekurs abgewiesen und einer Ausnahmebewilligung zugestimmt hatte, zogen die betroffenen Anwohner den Fall vor das Bundesgericht

Bundesgericht bewilligt Bau in Schutzzone

Brisant am Entscheid: Das betroffene Gebiet wurde in der Zonenplanrevision 2014 von der Schonzone zur Stadt- und Dorfbildschutzzone umgewandelt. Dort sind mit einer Ausnahmebewilligung Neubauten erlaubt, sofern sie notwendigen Wohnraum schaffen. Dies Bewilligung kann dann erteilt werden, wenn sich der Neubau an historische Baufluchten, Geschosszahlen oder Dachformen hält.

Die Behörden können also Ausnahmen zulassen, sofern der historische oder künstlerische Charakter der bestehenden Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Allerdings befindet sich das betroffene Geviert – es wurde zwischen 1882 und 1918 gebaut – im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) der Stadt Basel. Für diese Baugruppe gilt das strengste Schutzziel, das Erhaltungsziel A - das Erhalten der Substanz.

Nur geringfügiger Eingriff?

In diesem Fall stützte das Bundesgericht den Entscheid des Appellationsgerichts und die Rechtmässigkeit der Ausnahmebewilligung. Das Bundesgericht erkennt keine Beeinträchtigung der historischen Bebauung und ermöglicht deshalb den Bau von vier anstatt zwei Etagen plus Dachstock, ein Flach- statt ein Giebeldach sowie die grossflächige Verbauung der Gartenzone statt der Einhaltung der hinteren Baulinie.

Die Lausanner Richter geben somit dem Appellationsgericht recht, das von einem geringfügigen Eingriff in die Schutzanliegen des ISOS ausging und den Innenhof als sehr grosszügig bemessen beurteilte. Er könne deshalb den nach hinten ragenden Gebäudeteil aufnehmen, ohne die benachbarten Liegenschaften stark zu beeinträchtigen.

Denkmalpflege gesteht Fehler ein

Der Gang ans Bundesgericht wäre keiner geworden, hätte die kantonale Denkmalpflege 2012, als das Bürgerspital das zweite generelle Baugesuch eingereicht hatte, nicht beide Augen zugedrückt. Schon damals war das Stadthaus überdimensioniert geplant worden.

Jetzt nun die Kehrtwendung: Das Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat urteilt in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichts, dass die ursprüngliche Beurteilung des Baugesuchs durch die kantonale Denkmalpflege aus fachlicher Sicht falsch war und nicht geschützt werden dürfe. Auch seien die Bauvorschriften nicht eingehalten worden.

Allerdings darf die Parzelle nach Ansicht des Inspektorats im Hinblick auf ihre Lage in einem begehrten Wohnquartier und im Sinne der Verdichtung bebaut werden – aber nur, wenn die bestehende Struktur der vorhandenen Bebauung respektiert wird. Ein Neubau muss sich auf dieselbe Höhe, Tiefe und Lage wie die bestehenden historischen Häuser beschränken. Dieser Meinung schloss sich in Umkehr ihrer bisherigen Position und erst im Verfahren vor Appellationsgericht auch die Denkmalpflege an – weshalb, erschliesst sich allerdings nicht, zumal die Überdimensionierung offensichtlich war.
 
Anwohner bestürzt – jetzt detailliertes Baugesuch

Auch das Bundesamt für Kultur lehnte in seiner Beurteilung des Falls eine Ausnahmebewilligung ab: Die Voraussetzung dafür sei nicht gegeben. Der projektierte Neubau stelle aufgrund seiner mangelhaften Eingliederung in das historische Raumgefüge eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar.

Entsprechend bestürzt und verärgert sind die Einsprechenden. Daniel Widmer, Anwohner und Einsprecher: "Wir leben in alten, geschützten Häusern und müssen einen grossen Aufwand zur Erhaltung der historischen Bausubstanz und der Grünzone betreiben", erklärt er. "Mit dem Entscheid wird ein Fehler der Behörden gestützt und wir werden bestraft und geschädigt zugunsten eines Renditebaus, der nichts zur Erhaltung der bestehenden und schützenswerten Struktur beiträgt."

Bedeutet dieser Entscheid das definitive Ja zum Bau? Dass auf dieser Parzelle gebaut werden darf, ist unbestritten. Zunächst muss das Bürgerspital jedoch ein konkretes Baugesuch einreichen. Auch dieses kann wieder angefochten werden.

KURZ-KOMMENTAR. Abzuwarten bleibt, ob die angesehene Institution Bürgerspital darauf pocht, entsprechend den ursprünglichen Absichten zu bauen, oder ob die Baupläne im Sinne der Kritik der Fachbehörden – auch betreffend Grenzabstand und Baumschutz – angepasst werden. Ein redimensioniertes Gebäude würde auch zum Grün im Innenhof, das von den anderen Gärten geliefert wird und ohne diese das "Stadthaus im Park" bloss ein "Stadthaus" wäre, beitragen.

Der Bundesgerichts-Entscheid wirft die Frage auf, warum Schutzzonen eingeführt werden, wenn eine Ausnahmeregelung Schutzzonen-Vorschriften mit Entscheiden wie dem vorliegenden auszuhebeln vermag. Noch schwerwiegender ist allerdings, dass das Bundesgericht einen umstrittenen Entscheid des Appellationsgerichts entgegen der Einschätzung der Fachbehörden stützt. In Basel wird noch länger Wohnungsnot herrschen und es kann nicht sein, dass im Namen der Wohnbauförderung jeder Grünfleck mit einer solch willkürlich anmutenden Ausnahmebewilligung zugebaut werden kann.




Weiterführende Links:
- Ein geplanter Neubau steht quer im Grünen
- Basler Bürgerspital plant Wohnungsbau in geschütztem Innenhof
- Gundeli-Hinterhof wird überbaut: Petition ist erledigt
- Petition Gundeldingerstrasse: Hinterhof soll grün bleiben
- Basler Bürgerspital darf grünen Innenhof überbauen
- Innenhof Maiengasse: Anwohner gehen vor Bundesgericht


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Konstantin Bachmann, Basel



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RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
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Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

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Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

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Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.