
Bundesgerichtsentscheid: Lachgas ist definitiv verbotenBasel, 10. April 2024Eine Basler Bar hat sich vergeblich bis vor Bundesgericht gegen das vom kantonalen Laboratorium verfügte Verbot von Lachgas zu Inhalationszwecken gewehrt. Die Richter in Lausanne sind gar nicht erst auf die Beschwerde eingetreten, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Das Gastro-Unternehmen habe nicht "rechtsgenügend" darlegen können, inwiefern die Begründungen der Vorinstanzen Bundesrecht verletzen.
Grosse Gesundheitsrisiken
Die Entscheide dürften "schweizweit eine Signalwirkung haben" und seien "im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes sehr zu begrüssen", schreibt das Basler Gesundheitsdepartement in einer Mitteilung. Denn der regelmässige Konsum von Lachgas berge grosse Gesundheitsrisiken, er könne "schwere Nervenschäden bis zur Paraplegie" verursachen. Weiterführende Links: |
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