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"Auf die Schlachtbank geführt": Antipoden Buser, Hoffmann

Wirtschaftskammer vs. "Basler Zeitung": Jetzt vor Kantonsgericht

Es geht um die Recherchiermethoden und Anhörungsbereitschaft eines ehemaligen BaZ-Redaktors


Von Peter Knechtli


Vor dem Baselbieter Kantonsgericht begann heute Dienstagmorgen der bisher wohl grösste Medienrechts-Prozess im Kanton. Dabei geht es um eine Lauterkeitsklage der Wirtschaftskammer Baselland gegen die "Basler Zeitung" (BaZ) und einen damaligen Lokalredaktor.


Journalist Joël Hoffmann (Bild rechts), seit Oktober im Sold von "Saldo", hatte 2018 über Monate in zahlreichen BaZ-Artikeln die Arbeitsmarktkontrolle, das allgemeine Geschäftsgebaren und die schwer durchschaubare Struktur der Wirtschaftskammer Baselland sehr scharf kritisiert. Zu kritisch und inhaltlich unkorrekt, fand der klagende Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser (Bild links), wie er OnlineReports erklärte: "Wir wurden auf die Schlachtbank geführt."

Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs

 

Die 18-seitigen Rechtsbegehren führen rund ein Dutzend Artikel auf, in denen die Wettbewerbsstellung der Wirtschaftskammer verletzt worden sei. In 30 Fällen macht die Klägerin Wettbewerbsverletzungen in Print, Online und Social Media geltend und verlangt die Löschung zahlreicher Artikel oder zumindest von Passagen daraus. Die "Basler Zeitung" habe, was sie bestreitet, eine "Kampagne" gegen den Dachverband des Baselbieter Gewerbes geführt.
 

In der Zeugenbefragung vor der Zivilrechtlichen Abteilung heute Dienstagmorgen ging es vor allem um die Frage, ob auf Anordnung der Wirtschaftskammer jene Firmen besonders streng ins Kontroll-Visier genommen wurden, die keinem angeschlossenen Verband angehören. Zwei Kontrollpersonen, die als Zeugen in einem Fall von Wintersingen im Mai 2017 von Kantonsgerichts-Präsident Roland Hofmann befragt wurden, ergaben keine Anhaltspunkte auf Direktiven aus dem "Haus der Wirtschaft".


Heftiges Wortgefecht zwischen Anwälten

 

Der vom BaZ-Journalisten zur Stützung seiner These befragte Rechtsprofessor und Sozialversicherungs-Experte Thomas Gächter bestätigte als Zeuge einige ungünstige Aussagen über die Wirtschaftskammer ("komplexe, unübersichtliche Struktur") und ihre Familienausgleichskasse ("höhere Beitragsansätze als andere Kassen"), nicht aber einige indirekte Zitate, die zu zugespitzt erscheinen.

Im späteren Morgen trafen sich die Parteien unter Ausschluss der Medienvertreter zu Vergleichsgesprächen. Bisher waren solche Verhandlungen an den grundsätzlichen Positionen der Parteien gescheitert oder gar nicht erst zustande gekommen.

Unversöhnliche Standpunkte

Wie unversöhnlich die Standpunkte auch heute Morgen noch waren, zeigte ein kurzes, aber heftiges Wortgefecht der Anwälte: Adrian Bachmann, der Rechtsvertreter der Wirtschaftskammer, warf BaZ-Gegenanwalt Oscar Amstad in der Befragung eines Kontrolleurs vor, "Inquisition" zu betreiben.

Die Antipoden Buser und Hoffmann kamen sich im Gerichtssaal nur räumlich nahe – Seite an Seite in einem Abstand von zwei Metern.

Prozessuale Unruhe

Nachdem ein Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht die Zustimmung von Klägerin und Beklagten gefunden hatte, verlief die Parteibefragung am Nachmittag recht unruhig und schubweise emotional. Prozessuale Interpretationen führten dazu, dass sich die drei Hauptakteure immer wieder ins Wort fielen.

Einmal verweigerte der Vorsitzende dem BaZ-Verteidiger eine Befragung seines Klienten, ein andermal musste er den Wirtschaftskammer-Anwalt abrupt unterbrechen. "Kann ich Fragen stellen?", erkundigte sich Bachmann beim Präsidenten. Als dieser mit einem scharfen "Nein!" ausbremste, kräuselte Genüssliches um die Mundwinkel des Gegenanwalts.

Kritik in "intensiver Kadenz"

In der hitzigsten Phase des ersten von zwei Prozesstagen schälten sich die Kernaspekte der Klage am deutlichsten heraus. Im Zentrum steht der Vorwurf, BaZ-Redaktor Hoffmann habe gegen die Wirtschaftskammer und deren Direktor eine Medienkampagne angezettelt und dabei Buser entgegen den Regularien des Schweizer Presserats unzureichend und letztlich gar nicht mehr mit den Vorwürfen konfrontiert.

Richter Hofmann interessierte sich gezielt für die "intensive Kadenz" der Artikelserie, die im ihrem Verlauf den "offensichtlichen Aktualitätsbezug" habe vermissen lassen. Der Autor wies den Kampagne-Vorwurf zurück ("ich hatte nie die Absicht, die Wirtschaftskammer zu zerschlagen"). Auf die Frage, weshalb die Serie plötzlich abbrach, meinte Hoffmann: "Ganz einfach – die Recherche war fertig."

Wiederholungs-Rüge durch Presserat

Sein Anwalt Amstad wies immer wieder relativierend darauf hin, dass die "Basler Zeitung" auch zahlreiche "positive Artikel" über die Wirtschaftskammer geschrieben habe. Ausgedeutscht: Dies wiege die negativen auf.

Zum Schluss liess Busers Rechtsvertreter noch ein kleines Bömbchen platzen als Indiz dafür, dass es Hoffmann mit der Befolgung des Anhörungsgrundsatzes auch anderweitig nicht gebührend ernst genommen habe: Hoffmann war deswegen vom Presserat bereits wiederholt gerügt worden – zum letzten Mal dieses Frühjahr wegen einer Beschwerde des Basler Gesundheitsdirektors Lukas Engelberger.

Der BaZ-Chefredaktor fehlte

Die "Basler Zeitung" scheint den Fall tiefzustapeln. Ein Berichterstatter in eigener Sache sass nicht im Gerichtssaal. Chefredaktor Marcel Rohr liess sich als Parteivertreter nicht blicken; diese Funktion übernahm der damalige Lokalchef Thomas Dähler.

Morgen Mittwochmorgen folgen die Plädoyers der Parteien. Das Urteil wird erst Tage später bekannt. Im Prozess geht es, ausser der Erstattung eines Teils des Gewinns nicht um Geldforderungen, sondern um Fragen wie die Feststellung des unlauteren Wettbewerbs, die Löschung von Artikeln oder Passagen, die Publikation des Urteils sowie um die Forderung nach einem Verbot, bestimmte Behauptungen zu wiederholen.

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19. Oktober 2021


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