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![]() Keine "längerfristige Lösung": Das frühere Spital Laufen soll nur bis spätestens Ende 2026 als Asylunterkunft dienen.
"Keine andere Wahl": Kanton Baselland muss Asylbereich ausbauenDie Gemeinden haben nicht genug Unterkünfte für Asylsuchende. Die Regierung schafft deshalb weitere kantonale Aufnahmeplätze. Aber sie wehrt sich gegen eine "schleichende Verlagerung von Aufgaben". Von Jan Amsler Der Kanton Baselland rechnet damit, dass der Bund ihm in den kommenden sechs Monaten weitere 800 Asylsuchende zuweist. Doch die Gemeinden, die für die Unterbringung zuständig wären, sind nicht in der Lage, auf die saisonalen Schwankungen zu reagieren und genügend Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Deshalb springt der Kanton in die Bresche, schafft weitere Aufnahmeplätze und baut die Betreuung aus. Er habe "keine andere Wahl", um die kantonale Erstaufnahme im Asylbereich zu gewährleisten, schreibt die Regierung am Mittwoch.
"Keine Rechtsgrundlage für Systemwechsel"
Im Baselbiet ist die Verantwortung des Kantons im Asylbereich vergleichsweise klein. Andere Kantone kennen ein zweiphasiges Asylsystem: Asylsuchende kommen zuerst in kantonale Strukturen und wechseln erst später in die Zuständigkeit der Gemeinden. "Wir entwickeln uns nun ebenfalls in Richtung eines Zweiphasen-Systems, doch haben wir keine Rechtsgrundlage für einen solchen grundlegenden Systemwechsel", sagt Fabian Dinkel zu OnlineReports. Er leitet das kantonale Sozialamt.
Fabian Dinkel leitet das kantonale Sozialamt. © Foto by Florian Moritz
Die Regierung stellt jedoch klar, dass es sich dabei "nicht um eine längerfristige Lösung" handle. Das ehemalige Spital Laufen soll nur bis spätestens Ende 2026 als Asylunterkunft genutzt werden. Was danach mit der Liegenschaft passieren soll, ist noch nicht bekannt.
Mehr Druck auf die Gemeinden
Mit einer neuen Zuweisungspraxis erhöht der Kanton den Druck auf die Gemeinden. Neu werden Personen den Gemeinden unabhängig davon zugewiesen, wie viele Aufnahmeplätze sie vorgängig gemeldet haben. Es werde jedoch eine Vorlaufzeit gewährt, in der der Kanton die Betreuung und Unterbringung übernimmt. Diese Anpassungen sollen für mehr Planungssicherheit sorgen. 9. Oktober 2024
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