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![]() "Nichts beizufügen": BVB-Arbeitsgerät Strassenbahn
Bundesgericht watscht BVB zum zweiten Mal innert kürzester Zeit abNach 16 Monaten Krankheit können die Basler Verkehrs-Betriebe einen Mitarbeiter nicht automatisch vor die Türe stellen Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) sind mit ihrer knallharten Personalpolitik gescheitert. Nach dem kürzlichen Richterspruch zugunsten eines Schlossers hat das Bundesgericht jetzt auch den Angriff auf einen Wagenführer abgeschmettert. Damit ist der BVB-Versuch, das Personalgesetz kompromisslos zugunsten der Arbeitgeberin auszulegen, misslungen. Die BVB hatten Drämmler Fridolin Wagner (Name gändert) Ende September 2014 mitgeteilt, dass er nicht mehr zur Arbeit erscheinen müsse. Der ÖV-Betrieb begründete dies mit dem Paragrafen 34 des basel-städtischen Personalgesetzes und legte ihn so aus: Nach 16 Monaten Krankheit laufe das Arbeitsverhältnis automatisch aus. Falsch, wie sich jetzt zeigt: Die kantonalen und auch die eidgenössischen Richter widersprechen dem und halten fest, dass die BVB ordentlich hätten kündigen müssen. 26. August 2017
![]() "Regierung und Parlament haben geschlampt" Da ersticken wir im Kanton Basel-Stadt im Meer von Gesetzen, Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, die zunehmend jeden Atemzug administrativ regulieren – und dann ist so etwas wie das eigene Personalgesetz noch nicht mal einem Staatsbetrieb verständlich. (Eigentlich sollte es ein Menschenrecht sein, dass Gesetze jeder Oma verständlich sind!) Peter Waldner, Basel "Das ist Wessels wurscht" Dem obersten politischen Verantwortlichen, Regierungsrat Wessels, ist das vermutlich wurscht, er ist ja jetzt wieder gewählt, nicht auserwählt. Politiker verwechseln das immer gerne und meinen, sie seien auserwählt. Das stimmt zum Glück nicht. Albert Augustin, Gelterkinden |
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