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Kantonsgericht: Freispruch für Polizist auf Verfolgungs-Jagd

Freispruch für einen Basler Kantonspolizisten vor dem Baselbieter Kantonsgericht heute Dienstagnachmittag: Zu seiner spektakulären Verfolgungsjagd über das Bruderholz sei er berechtigt gewesen, entschied das Gericht. Der neue Raser-Tatbestand könne gegen ihn nicht angewendet werden.
Liestal, 13. Dezember 2016

Es war 15 Uhr, am Nachmittag des 7. August 2014. Der heute 54-jährige Wachtmeister bei der Basler Kantonspolizei sass am Steuer eines zivilen Polizei-Mercedes auf der Autobahn A2 durch den Schwarzwald-Tunnel Richtung Schänzli-Tunnel, als ihm ein Motorradfahrer durch seine regelwidrige Fahrweise auffiel. Abklärungen ergaben, dass das Fahrzeug-Schild ausgeschrieben war. Auf das optische Signal "Halt Polizei" reagierte der Lenker nicht.

 

97 km/h in der "Tempo 30"-Zone

Es folgte nun eine filmreife zehnminütige Verfolgungsjagd über die A18 und das Bruderholz nach Bottmingen, Reinach und Aesch. Mit Blaulicht und Martinshorn trieb das Polizeifahrzeug den Motorradlenker vor sich her – mit Geschwindigkeiten, die weit, teils um das Dreifache, über dem Erlaubten liegen.

In einem Fall belegt die Videoaufzeichnung im Polizeifahrzeug eine Geschwindigkeit von 97 Stundenkilometern in einer "Tempo 30"-Zone. In einem andern Fall fuhr das Polizeifahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h bis auf weniger als fünf Meter auf den flüchtenden Motorfahrzeug-Lenker auf.

Schliesslich blieb die gefährliche polizeiliche Raserei erfolglos: Eine Fussgängerbrücke über die Birs in Dornach war für den Streifenwagen zu schmal. Der Töfffahrer konnte abhauen, aber rasch identifiziert und schon tags darauf problemlos befragt werden.

Verfolgter war kein Verbrecher

Der rasende Polizist, der noch ein Jahr vor der umstrittenen Fahrt Verfolgungs-Trainings absolviert hatte, hatte sich zudem geirrt: Der flüchtende Motorradfahrer war kein Verbrecher. Vielmehr war er bloss ohne Fahrberechtigung mit dem Motorrad seiner Lebenspartnerin unterwegs gewesen – und blinkte auf der Flucht sogar noch bei jedem Abzweigen. Dafür und vor allem für seine Raserei wurde er inzwischen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Strafgericht als erste Instanz hatte den Polizisten letzten April wegen mehrfacher qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 180 Tagen zu 90 Franken bedingt auf zwei Jahre und einer Busse von 200 Franken verurteilt. Sowohl der Polizist wie Staatsanwalt Roland Hochuli, der dem Beschuldigten 15 Verkehrsregeln-Verletzungen vorwarf, appellierten gegen das Urteil.

Polizist beruft sich auf "Generalauftrag"

Stefan Suter, der Anwalt des Beschuldigten, forderte Freispruch, der Staatsanwalt sah eine auf zwei Jahre bedingte Strafe von 300 Tagessätzen zu 90 Franken und eine Busse von 200 Franken als angemessen. An diesen Anträgen hielten sie heute Dienstag vor dem Kantonsgericht in Liestal fest. Der Staatsanwalt warf dem Polizisten vor, auf seiner dringlichen Dienstfahrt die Verhältnismässigkeit nicht beachtet und daduch "Gefährdungs-Situationen" (so die Anklageschrift) in Kauf genommen zu haben.

Der nicht vorbestrafte Polizist, der während zwanzig Jahren bei der Verkehrspolizei im Einsatz war, berief sich auf seinen "Generalauftrag". Sowohl er als Fahrer wie die beiden Beifahrenden seien davon ausgegangen, "dass ein schweres Verbrechen hinter der Flucht sein muss". In seiner langen Tätigkeit habe er "noch nie erlebt", dass ein Fahrzeug der Halte-Aufforderung nicht nachgekommen sei.

Kritik am Strafgericht ...

Das Dreier-Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Dieter Eglin (SVP) folgte den Anträgen des Verteidigers in vollem Umfang und sprach den Polizisten von Schuld und Strafe frei. Die Voraussetzungen für die Verfolgung seien klar gegeben gewesen: Die Dringlichkeit der Dienstfahrt, die abgegebenen optischen und akustischen Warnsignale, und die Beachtung von Sorgfalt und Verhältnismässigkeit. "Man darf nicht hinterher im klimatisierten Gerichtssaal besserwisserisch daherkommen. Vielmer soll der Polizist einen eigenen Ermessens-Spielraum haben, sonst ist die Polizei nicht mehr handlungsfähig", sagte Eglin.

Entgegen der Meinung des Staatsanwalts attestierte das Gericht dem Polizisten einen "begründeten Anlass zur Annahme, dass der Töfffahrer eine schwerwiegende Straftat begangen hat", nachdem er vor den Augen der Ordnungshüter rechts überholt und eine Sperrfläche überfahren hatte. Wer sich ausserdem "so lange derart systematisch dem Zugriff entzieht und sich gefährdet wie James Bond, muss etwas Fundamentales auf dem Kerbholz haben". Schliesslich sei es auch der Motorradfahrer gewesen, der "zuerst delinquiert" habe.

Kritik übte Dieter Eglin in seiner Urteilsbegründung am Strafgericht, das persönliche Aspekte – wie die lange Erfahrung des Polizisten, seine absolvierten Verfolgungs-Trainings und seine hervorragenden geografischen Kenntnisse im Verfolgungsraum – nicht berücksichtigt habe. Zu einer überdeutlichen Kritik ("das war weiss Gott keine Sternstunde des Gesetzgebers") holte der Gerichtspräsident zum Raser-Tatbestand aus, der hier nicht zur Anwendung kommen könne.

... und am Raser-Tatbestand

Wenn Polizei oder andere Rettungskräfte bei Geschwindikgeits-Übertretungen gemäss dem neuen Artikel im Strassenverkehrsgesetz schuldig gesprochen werden – so Eglin –, "dann verfolgt die Polizei niemanden mehr". Eglin steigerte sich in ein eigentliches rechtspolitisches Plädoyer hinein: "Das wäre eine Kapitulation des Rechtsstaates. Dann ist sich jeder selbst am nächsten. Wollen wir einen solchen Staat? Wollen wir, dass Notfall-Fahrzeuge derart geschwächt sind? Hier ist jedes Gericht gehalten, über den Tellerrand hinauszuschauen."

Zwei in der Tat heikle Situationen habe es auf der Verfolgungs-Jagd gegeben: Als der Polizei-Lenker im Münchensteiner Tunnel "Lange Heide" bei einem Überhol-Manöver knapp einer Kollision mit einem Lastwagen entging und als er nach links in einen Kreisel einfuhr, weil diese Spur frei war. Das Gericht ging in seinen Erwägungen auch auf die persönlichen Folgen für den Polizisten, der von seiner Frau getrennt lebt und Unterhaltsbeiträge zahlt, im Falle eines Schuldspruchs ein: unter anderem eine mögliche Kündigung seiner Stelle bei der Basler Kantonspolizei und ein zweijähriger Fahrzeugausweis-Entzug.

Vom Damoklesschwert des Stellenverlusts zumindest ist der Polizist vorläufig befreit. Der Staatsanwalt wollte sich nach der Verhandlung heute Nachmittag nicht dazu äussern, ob er das Kantonsgerichts-Urteil vor Bundesgericht anfechten will.



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RückSpiegel

 

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Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

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BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

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Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

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persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.