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![]() "Trotz voller Auftragsbücher": Menag-Verantwortliche, Regierungsräte*
Gestern preisgekrönt - heute in arger NotKein Auftrag vom Staat, Kredithahn zu: Menag Energie AG im Waldenburgertal muss 35 Mitarbeitende entlassen Von Marc Gusewski Noch diesen Januar war die Firma Menag Energie AG in Niederdorf mit dem Innovationspreis beider Basel ausgezeichnet worden – dann kürzte ihr die Bank die Kreditlinie. Doppeltes Pech: Der Kanton Baselland vergab deshalb einen Auftrag für ein Blockheizkraftwerk nach Sarnen und nicht ins Waldenburgertal. Gleichzeitig wurde bekannt, dass per Jahresende 30 bis 35 Mitarbeiter entlassen wurden. Die Standortgemeinde Niederdorf ist befremdet über den Weg, den die Vergabe zum Bau eines Blockheizkraftwerks für die ARA Ergolz II in Frenkendorf nahm: Der Auftrag hätte dem angeschlagenen Niederdörfer KMU-Betrieb wieder Aufschwung verleihen können, doch er ging an die Firma IWK in Sarnen. Beat Tschudin, Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion, begründete gegenüber OnlineReports: "Das Beschaffungsgesetz erlaubt nicht Vergaben an Firmen in Nachlassstundung, so wie in diesem Fall." Nicht äussern konnte er sich über die politische Dimension dieser Auftragsvergabe. Die für das Dossier zuständige Regierungsrätin Elsbeth Schneider weilt bereits in den Weihnachtsferien und war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
* Erich Straumann (BL, links), Ralph Lewin (BS, rechts) 23. Dezember 2005
![]() "Wirtschaftskammer Baselland wird den Fall hinterfragen" Die Wirtschaftskammer Baselland wird die Einzelheiten dieser Arbeitsvergabe bei der Bau- und Umweltschutzdirektion hinterfragen. Die Vergabe-Ausschlussklausel in Paragaf 8 des kantonalen Beschaffungsgesetzes "Nachlass" ist eine sogenannte "in der Regel-Klausel", die durchaus nicht stur angewendet werden muss. Allerdings muss die Ausnahme einwandfrei begründet werden können.
Ich bin erstaunt, dass man auf der Bau- und Umweltschutzdirektion anscheinend den Paragraf 6, Absatz 3 des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes "Bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten und Aufträge berücksichtigt der Kanton die Lage auf dem kantonalen Arbeitsmarkt" nicht kennt. Zumindest hätte man unter den gegebenen Umständen die Anwendung dieses Paragrafen ernsthaft prüfen müssen. Dieser Punkt wird Bestandteil unserer Hinterfragung sein.
Eine abschliessende Beurteilung kann die Wirtschaftskammer Baselland erst vornehmen, wenn die offizielle Stellungnahme der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Grund unserer Anfrage vorliegt. Hans Rudolf Gysin, Nationalrat, Pratteln |
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