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"Neue Dimension im Rechtsdenken": Jurist Martin Schubarth

"Auch Wendehälse sind schützenswert"

Exklusiv-Interview über die Zollfreistrasse mit dem früheren Bundesrichter und Rechts-Professor Martin Schubarth


Von Peter Knechtli


Der Staatsvertrag um die Zollfreistrasse setzt weder nationales noch europäisches Recht ausser Kraft. Dies sagt der frühere Bundesgerichtspräsident Martin Schubarth im OnlineReports-Interview. Vielmehr zwinge das Berner Artenschutz-Abkommen beide Länder, den Staatsvertrag kritisch zu überprüfen.


OnlineReports: Herr Professor Schubarth, zwei wesentliche Rechtsbindungen werden in der Diskussion um die Zollfreie gegeneinander ausgespielt: Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland sowie das sogenannte Berner Artenschutz-Abkommen. Welches ist rechtlich höher zu gewichten – der bilaterale Vertrag oder das Abkommen des Europarates?

Martin Schubarth: Der Vertrag über die Zollfreistrasse wurde vor 30 Jahren ausgehandelt. Auf die etwas später abgeschlossene Berner Konvention wurde dabei keine Rücksicht genommen. Aber auch die grosse Bedeutung, die dem einzigartigen Biotop an der Wiese heute zukommt, und seine für die Arterhaltung wichtige Korridorfunktion wurden nicht berücksichtigt.

OnlineReports: Welche Bedeutung hat denn heute die Berner Konvention?

Schubarth: Mit der Berner Konvention kam eine neue Dimension in das europäische Rechtsdenken. Die Konvention ist von der Überzeugung getragen, dass die Zukunft der Menschheit in zentraler Weise von der Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen abhängt und dass diese grenzüberschreitend zu schützen sind. Deutschland und die Schweiz waren von nun an europaweit verpflichtet, auf den Artenschutz zu achten und Biotope zu schützen. Die Konvention ist eine Magna Charta der Natur. Sie zwingt beide Länder, den Staatsvertrag betreffend die Zollfreie kritisch zu überprüfen.

 

"Der Staatsvertrag enthält
in kluger Voraussicht eine Klausel ..."


OnlineReports: Wo liegt nach Ihrer Meinung der echte Verhandlungs-Spielraum im Staatsvertrag?

Schubarth: In den Staatsvertrag wurde in kluger Voraussicht eine Klausel aufgenommen, die Neuverhandlungen bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse ermöglicht ...

OnlineReports: ... aber verhandelt wird nicht.

Schubarth: Offenbar hatten die Politiker bis heute keine Lust, das Verhandlungspotential auszuschöpfen, das ihnen die Berner Konvention und Art. 22 Abs. 2 des Staatsvertrages geben. Nimmt man die Berner Konvention ernst, so sind beide Länder zu Neuverhandlungen verpflichtet.

OnlineReports: Inwiefern haben sich die Verhältnisse seit dem Abschluss des Staatsvertrags geändert?

Schubarth: Seit 1977 haben sich die Rechtslage in beiden Ländern und unsere Sensibilität für die Bedeutung des Naturschutzes grundlegend geändert. Und das Biotop hat, weil wir in den letzten 30 Jahren so viel kaputt gemacht haben, heute eine Bedeutung erlangt, das es damals noch nicht hatte.

OnlineReports: Der Staatsvertrag scheint uns verbindlicher als das Berner Abkommen, das eher als eine Art Leitlinie erscheint. Trifft dies zu?

Schubarth: Nein im Gegenteil. Art. 22 Abs. 2 ist ja gerade in den Vertrag aufgenommen worden, damit beide Länder nach 30 Jahren neuen Erkenntnissen Rechnung tragen können. Diese Bestimmung öffnet den Staatsvertrag für eine optimale Harmonisierung mit der Berner Konvention, der auf Grund ihres Inhalts europäischer Verfassungsrang zukommt.

OnlineReports: Gibt es Beispiele, in denen das Artenschutz-Abkommen konkrete Wirkung zeigte?

Schubarth: Ja, zahlreiche in ganz Europa. Aber in Bern und Berlin, in Freiburg und in Basel scheint man das zu verdrängen. Nur ein Beispiel: Auf Weisung des Bundesgerichtes musste in Augst eine Überbauung zum Schutze des Eisvogels abgeändert werden.

OnlineReports: Der Bundesrat schreibt, das Übereinkommen sei "innerstaatlich nicht unmittelbar auf die Beurteilung von Bauprojekten anwendbar". Teilen Sie diese Meinung?

Schubarth: Nein. Das Beispiel Augst beweist das Gegenteil.

 

"Gerade Politiker müssten sich
für den Wendehals einsetzen."


OnlineReports: Erwächst der Schweiz aus der Tatsache, dass sie das Artenschutz-Abkommen wesentlich vorangetrieben hat, eine besondere Verpflichtung, sich an das Regelwerk zu halten?

Schubarth: Ich empfinde eine gewissen Widerspruch zwischen dem Engagement, das die Schweiz für die Verabschiedung der Berner Konvention aufgebracht hat, und dem absoluten Desinteresse, wenn es um die Durchsetzung dieses Papiers im konkreten Fall geht. Die Konvention schützt doch nicht nur einen Papiertiger, mit dem man sich seine schöngeistigen Wände tapezieren kann, sondern vor allem lebendige Arten wie etwa den Wendehals, für dessen Schutz sich gerade Politiker besonders einsetzen müssten.

 

"Deutschland ist eine gesamteuropäische
Verpflichtung eingegangen."


OnlineReports: Wie weit ist Deutschland an das Abkommen gebunden, da sich das umstrittene Strassenprojekt ja auf Schweizer Territorium befindet?

Schubarth: Deutschland ist ohne jeden Vorbehalt eine gesamteuropäische Verpflichtung eingegangen. Es darf von der Schweiz keine Verletzung der Konvention verlangen. Das ist auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, übrigens auch gegenüber den "neuen" osteuropäischen Ländern, für die Deutschland mit der Schweiz eine Art Vorbildfunktion haben müsste.

OnlineReports: Laut Bundesrat hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 1996 zur Rodungsbewilligung festgehalten, dass über die Linienführung der Zollfreistrasse mit der Ratifizierung des diesbezüglichen Staatsvertrages aus dem Jahre 1977 "abschliessend entschieden" worden sei.

Schubarth: Mit dem Staatsvertrag wurde kein rechtsfreier Raum geschaffen, der immun wäre gegenüber dem heutigen Recht und der seitherigen tatsächlichen Entwicklung. Das geltende europäische und das nationale Recht sind vom Staatsvertrag nicht ausser Kraft gesetzt worden, im Gegenteil ermöglicht Art. 22 Abs. 2 des Vertrages Neuverhandlungen zur Vermeidung der Absurdität einer rechtlichen Exklave.

 

"Bern und Berlin haben ihre Verpflichtungen keineswegs unter die Lupe genommen."


OnlineReports: Aber der Bundesrat sagt auch, er erachte "die Pflichten der Schweiz und Deutschlands aus der Berner Konvention im Falle der Linienführung der Zollfreistrasse als erfüllt".

Schubarth: Bern und Berlin haben ihre Verpflichtungen aus der Konvention im Lichte der heutigen Bedeutung des Biotops nicht einmal mit einer Wimper unter die Lupe genommen.

OnlineReports: Wenn Basel-Stadt diese Strasse mit demokratisch ermittelter Mehrheit ablehnt - muss der Kanton nicht den deutschen Nachbarn ein wie auch immer geartetes Angebot machen?

Schubarth: Das ist eine politische Frage.

OnlineReports: Trifft nach Ihrer Meinung das Argument zu, die Zollfreistrasse müsse als Gegenleistung für die bereits errichtete Gemeinschaftszollanlage in Weil am Rhein gebaut werden?

Schubarth: Nein. Zwischen der Zollanlage der Autobahn und der Zollfreistrasse besteht kein rechtlicher Zusammenhang. Planung und Bau einer Gemeinschaftszollanlage erfolgen auf Grund von sachlichen Kriterien, um eine optimale Koordination der Abwicklung des Zolls zu ermöglichen. Die Wahl des Standortes ist durch die faktischen Möglichkeiten vorgegeben. Die Gemeinschaftszollanlage wurde unabhängig von der Frage der Zollfreistrasse realisiert.

 

"Beide Seiten sollten sich beschämt
die Frage stellen, ..."


OnlineReports: Welchen Ausweg aus der politischen Zwickmühle sehen Sie?

Schubarth: Beide Seiten sollten sich beschämt die Frage stellen, weshalb sie bisher die Berner Konvention und die Bedeutung von Art. 22 Abs. 2 des Vertrages systematisch übersehen haben. Dann werden sie gemeinsam aus der Zwickmühle dribbeln. Wie gesagt, auch Wendehälse sind schützenswert.

OnlineReports: Wer ist nun am ehesten gefordert?

Schubarth: Die Bäume, Symbol für ein neues europäisches Naturverständnis.

11. März 2005

Weiterführende Links:


DER GESPRÄCHSPARTNER

Professor Martin Schubarth, geboren 1942, war von 1983 bis 2004 Bundesrichter, 1999/2000 Präsident des Bundesgerichts. Er arbeitet heute als beratender Anwalt in Lausanne, wo er mit seiner Frau auch lebt. Schubarth war von 1969 bis 1983 als Advokat in Basel tätig, 1976 wurde er als SP-Vertreter in den Grossen Rat gewählt. Von 1976 bis 1983 lehrte Schubarth als Professor in Bonn und dann Hannover. Zur Transparenz: Martin Schubarth steht Alt-Nationalrat Hansjürg Weder und dem "Zollfreie"-Gegner-Exponenten Martin Vosseler "in alter Freundschaft mit seinem fachlichen Rat zu Fragen betreffend die Zollfreistrasse unentgeltlich zur Verfügung".


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