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![]() "Die Sache wird ungemütlich": Tschanun-Hinweis in YouTube
Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannteNach seiner Entlassung begann der Basler Orientierungsschullehrer einen beispiel- und hoffnungslosen Online-Krieg Von Peter Knechtli Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer G. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren.
"Dieser Fall ist das bisher spektakulärste Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert.
"So planmässig er den Ruf seiner Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden. 12. Februar 2015
![]() "Ein Administrator hat sämtliche Möglichkeiten" Ich bin selbst hobbymässig Administrator einer Blog-Site, wo jedermann einen Blog eröffnen kann. Ein Administrator hat dabei sämtliche Möglichkeiten: Er kann die IP-Adressen jedes Logins prüfen und bei der Anmeldung eine genaue Identifizierung verlangen. Zudem kann er mittels allgemeiner Regeln, die jeder Nutzer akzeptieren muss, festlegen, welche Inhalte man nicht toleriert (Rassismus, Aufruf zu Gewalt, ehrverletzende Äusserungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Spam etc.). Bei Verstössen kann man dann die IP-Adresse auf eine schwarze Liste setzen und die entsprechenden Einträge sofort löschen.
Dass das im vorliegenden Falle nicht funktioniert hat, ist unbegreiflich. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um eine Blog-Site ausserhalb der Schweiz gehandelt hat – da wird’s dann bei aller internationalen Vernetzung und Globalisierung extrem schwierig. Dass es allerdings sieben Jahre gedauert hat, bis die Staatsanwaltschaft den Stalker drangekriegt hat, finde ich zu lange. Ich habe diese Blogeinträge schon vor einigen Jahren gesehen und es muss für einen Direktbetroffenen sofort klar gewesen sein, WER sich hinter den diversen Pseudonymen verborgen hat. Zur Person selbst, ein offensichtlich psychisch schwer kranker Mann, möchte ich mich nicht äussern. Allerdings zeigt der Text, dass er sich wohl bei früherem Eingreifen von Behörden und Fachpersonen selbst auch weniger Schaden zugefügt hätte als dass es jetzt der Fall ist – von den üblen Erfahrungen, die seinen Opfern erspart worden wären, ganz zu schweigen. Lars Mazzucchelli, Sissach |
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