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![]() "Grobfahrlässig gehandelt": Angeklagter Guido A. Zäch
16 Monate Gefängnis bedingt für Guido A. ZächAuch das Basler Appellationsgericht hält den Paraplegiker-Arzt für schuldig Von Peter Knechtli Auch das Basler Appellationsgericht hat Guido A. Zäch (70) schuldig gesprochen: Es verurteilte heute Montagnachmittag den Paraplegiker-Arzt wegen Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht an. Der Gerichtssaal war gestossen voll - in grosser Zahl waren auch Zäch-Anhänger vertreten -, als heute Nachmittag um 14.15 Uhr Gerichtsschreiberin Gabrielle Kremo das Urteil des fünfköpfigen Appellationsgerichts verlas: Wegen mehrfacher Veruntreuung in vier Fällen wird der Paraplegiker-Arzt zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten auf eine Probezeit von zwei Jahren verurteilt. In mehreren Punkten erfolgte Freispruch. Zudem muss Zäch eine reduzierte Urteilsgebühr von 40'000 Franken zahlen. Äusserlich unbewegt nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. 24. Oktober 2005
![]() "Den Gott geführten Entscheidungsträger gibt es nur in Rom" Aus der distanzierten Sicht des OnlineReports-Prozessberichterstattungslesers komme ich zum Schluss, dass die Qualität des Urteils des Basler Appellgerichtes eine völlig andere ist als jene der ersten Instanz. Dies, weil es nicht nur willkürlich anmutet, sondern ganz einfach willkürlich ist, wenn das Basler Strafgericht bei Guido A. Zäch einzelne Geschäftstransaktionen ("Engel", Herisau, Zofingen) aus dem gesamten Geschäftszusammenhang (jährliche Performance) reisst und sie, ohne den objektiven Beweis geführt zu haben, als ungetreue Geschäftsbesorgung wertet. Denn würde dies - und das müsste es - fortan nicht nur bei Zäch, sondern bei allen so gehandhabt, sässen in Basel alle Banquiers, Entrepreneurs und Managers hinter Gittern. Den unfehlaren, unmittelbar von Gott geführten Entscheidungsträger gibt es bekanntlich nur im Petersdom zu Rom!
Aus der Berichterstattung ging hingegen nicht klar hervor, dass Zäch die Spenden tatsächlich für persönliche Zwecke verwendet hatte - das wäre gravierend. Punkto Provision von fünf Promillen: Die scheint mir gerechtfertigt zu sein - doch wurde sie von den kompetenten Organen ratifiziert? Ich weiss es nicht. Summa summarum: Lausanne nimmt dem Urteil jedwelchen "politischen Geschmack" - das ist besser. Patric C. Friedlin, Basel "Die Appellation hat sich gelohnt" 16 Monate bedingt statt 2,5 Jahre Zuchthaus unbedingt kommt schon fast einem Freispruch gleich. Die Appellation hat sich also sehr gelohnt. Felix Schäfli, Hersberg |
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