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"Frust und Frost": Konflikt-Liegenschaft, Nachbarn Hasenböhler, Jacobi

Privater Hochbau-Ärger für Baselbieter Tiefbau-Chef

Wirbel in Seltisberg: Kantonsingenieur Oliver Jacobi soll beim Bau seines Einfamilienhauses Vorschriften verletzt haben


Von Peter Knechtli


Ärger für den Baselbieter Kantonsingenieur Oliver Jacobi: Beim Bau seines neuen Einfamilienhauses in Seltisberg habe er sich nach Erteilung der Baubewilligung über gesetzliche Vorschriften hinweggesetzt und vollendete Tatsachen geschaffen, ohne dass die kommunalen Behörden einschritten. Ein Flugblatt, verfasst von früheren Gemeinderats-Spitzen, prangert zudem Behörden-Filz an.


Das orange Flugblatt trägt den harmlosen Titel "Bauen in Seltisberg". Doch dann folgt Handfestes: "Grenzabstand nicht eingehalten", "erlaubte Nutzung überschritten", "zu grosses Flachdach auf einem Nebengebäude", "Bau nachträglich verändert und nicht nach der gültigen Baubewilligung ausgeführt". Nicht in Italien, auf dem Balkan und auch nicht in Mexiko spiele sich solches ab, sondern "geradewegs vor unserer Haustüre".

Mit vollem Namen unterschrieben ist das Flugblatt von Vera Hasenböhler und Albert Peter, zwei Seltisberger, die das politische Geschäft aus gemeinsamer Ratstätigkeit kennen: Albert Peter war während zwölf Jahren Gemeindepräsident; Vera Hasenböhler sass zehn Jahre im Gemeinderat und war Vize-Gemeindepräsidentin.

Bald Frust und Frost

Das Flugblatt nennt keine Namen, aber Haupt-Adressat ist Bauherr Oliver Jacobi (47), von Beruf Baselbieter Kantonsingenieur in der Bau- und Umweltschutzdirektion von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). In den Jahren 2014/2015 liess er am westlichen Dorfrand eine moderne Liegenschaft in Sichtbeton samt Aussen-Swimmingpool bauen. Letzten Sommer bezog er das Heim mit seiner Ehefrau Vanessa Duss Jacobi (39), promovierte Juristin und Lehrbeauftragte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Seine Nachbarin ist Vera Hasenböhler (72). Sie hatte Jacobi als Gemeinderätin an einem Feuerwehr-Anlass kennen gelernt und ihm später über 13 Aren Land verkauft – mehr als die Hälfte davon in der Landwirtschaftszone. Die anfänglich freundnachbarschaftliche Stimmung schlug aber mit zunehmendem Baufortschritt in Frust und Frost um: Das fertig gebaute Haus, so Hasenböhlers Verdacht, stimme nicht mit den Plänen überein, aufgrund derer das kantonale Bauinspektorat die erste Baubewilligung erteilt hatte.

Schriftliches Näherbaurecht inexistent

Vera Hasenböhler, die seit Jahrzehnten mit ihrem Partner Hans Rudolf Fischer (78) die Nachbar-Liegenschaft bewohnt, stellte deshalb bei dieser Amtsstelle erfolgreich den Antrag um Neubeurteilung des Baugesuchs. Ihre Begründung: Unterschrittene Grenzabstände ohne Einholung eines schriftlichen Näherbaurechts, der Bau einer Betonwand mit erweiterter Nutzung und ein – ursprünglich nahezu freistehend geplantes – "Schöpfli" aus Massiv-Beton mit Flachdach (Bild links) von einer Fläche, die das Baureglement der Gemeinde Seltisberg nicht gestatte.

Es sei dafür, so die entschlossene Bewohnerin, keine zusätzliche Baubewilligung eingeholt worden, zu der sich die Nachbarn äussern konnten. Möglich wurde dies erst, als der Bauherr eine Neuauflage des Projekts einreichen musste. Dagegen erhob Hasenböhler beim Bauinspektorat Einsprache, die noch hängig ist. "Ich will unbedingt verhindern, dass mein Haus wegen der Nachbar-Liegenschaft an Wert verliert", betont sie und fügt an, Jacobi habe sie "immer abgewimmelt und dumm hingestellt", seit sie sich gegen die baulichen Abänderungen wehre.

Jacobi: "Keine Unkorrektheit"

Gegenüber OnlineReports wies Jacobi sowohl den Vorwurf der Abwimmelung wie der Grenzabstands-Verletzungen zurück: "Wir haben in Lage und Höhe so gebaut, wie es vom Bauinspektorat bewilligt wurde. Es war dafür kein Näherbaurecht nötig." Er und seine Ehefrau seien sich "keiner Unkorrektheit bewusst". Auf die Frage, ob für ihn ein allfälliger Rückbau in Frage komme, antwortete der ETH-Bauingenieur: "Diese Frage stellt sich erst, wenn das laufende Verfahren zum abschliessenden Resultat kommt, dass etwas nicht richtig ist."

Auf die Frage, weshalb eine Neuauflage des Projekts nötig geworden sei, meinte Jacobi, während des Baus hätten sich "kleinere Anpassungen oder Änderungen ergeben". Weiter führte er aus: "Zum Beispiel, dass ein Zimmer zu Gunsten eines anderen etwas kleiner wurde, oder dass eine Treppe an der linken statt an der rechten Seite geführt wird." Auch beim Pool hätten sich "auf Grund der Wahl der Wasseraufbereitungs-Technik Änderungen in Abmessung und Düsenstandort ergeben". Solche Anpassungen würden "gewöhnlich nach Beendigung der Arbeiten der Bewilligungsbehörde der guten Ordnung halber vorgelegt".

Verfilzung und vollendete Tatsachen

Dass die zuständigen und verantwortlichen Gemeindebehörden – insbesondere die Baukommission – die vollendeten Tatsachen nicht verhinderten oder zumindest kritisch hinterfragten, kann mit Verfilzung und eleganter Vernetzung erklärt werden: Jacobis Ehefrau Vanessa Duss Jacobi ist seit vier Jahren als Gemeinderätin zuständig für Tiefbau (sie trat bei Entscheiden in eigener Sache in den Ausstand); Jacobi selbst gehört der Baukommission an – jenem Gremium, zu dessen Aufgaben die Kontrolle über die korrekte Umsetzung der Baubewilligungen gehört. Auch Jacobi betont, er sei als Kommissionsmitglied bei der Behandlung aller drei Gesuche, die sein Haus betreffen, in den Ausstand getreten.

Weitere zwei Mitglieder der fünfköpfigen Baukommission standen beim Bau des Jacobi-Hauses in einem direkten Auftragsverhältnis: Präsident Ruben Rosa war als "ausführender Architekt" beauftragt, wie er OnlineReports bestätigte. Mitglied Reto Kestenholz erledigte für Jacobi einen geometrischen Anfangsauftrag. Als Vertreter des Gemeinderats gehört mit Stephan Hersberger, zuständig für den Hochbau, ein weiterer Baufachmann der Kommission an. Doch kritisches Hinschauen der Baukommission war in diesem Fall anscheinend nicht gefragt.

Baukommissions-Präsident tatenlos

Auf die Frage von OnlineReports, weshalb er als Präsident der Baukommission nicht verhindert habe, dass mit dem Bau vollendete Tatsachen geschaffen wurden, deren Rechtmässigkeit bestritten ist, antwortete Rosa: "In meiner Funktion als beauftragter Architekt bin ich bei der Behandlung dieses Baugesuchs stets im Ausstand gewesen. Ich konnte deshalb weder für noch gegen das Projekt etwas bewirken." Der Ausstand sei "in allen Baukommissions-Protokollen so vermerkt".

Das heisst faktisch: Die behördliche Verantwortung für das Bauobjekt Jacobi lag somit innerhalb der Baukommission gerade noch bei drei Mitgliedern: Reto Kestenholz (der über einen kleinen Auftrag kommerziell in den Bau involviert war), Erich Salathe und Gemeinderat Stephan Hersberger.

Brisant vor den Gemeindewahlen

Das in diesen Tagen verschickte Flugblatt unterstellt dem Bauherrn, er habe sich "flagrant über Abmachungen, Vorschriften und Gesetze gestellt" und rechne "frech" damit, "dass, wer Fakten schafft, kaum je dazu gezwungen wird diese wieder zu beseitigen". Unverkennbar an die Adresse von Stephan Hersberger gerichtet, mahnen die beiden Flyer-Verfasser, es sei seine Aufgabe, "dem Gemeinderat Konflikte bewusst zu machen, bevor sie weitreichende und schwer umkehrbare Konsequenzen angenommen haben". Auch der Gemeindepräsident müsse dabei "mit seiner Autorität für Ordnung sorgen".

Der Tenor des Flugblatts lässt leicht erkennen, dass Wahltag auch Zahltag ist: "Das wollen wir aufgräumt haben, bevor wir die entsprechenden Namen Mitte Februar wieder auf die Wahlzettel schreiben." Jacobis Ehefrau Vanessa Duss Jacobi kandidiert für eine zweite Amtsperiode als Gemeinderätin.

"Behörden verlieren Handlungsfähigkeit"

Dass sich ein langjähriger Gemeindepräsident wie Albert Peter entscheidet, sich in einen Bau-Konflikt zweier Nachbarn einzuschalten, ist bemerkenswert. Er verfolge "keine gegen Personen gerichtete Agenda". Vielmehr begründet er sein Engagement mit ernsthaften staatspolitischen Bedenken. "Wir müssen zu unseren Institutionen und Behörden Sorge tragen." Es müsse auch im kommunalen Bauwesen eine "Führungsaufgabe sein, Entwicklungen zu erkennen, bevor sie irreversibel sind".

Wenn eine Baukommission "Schlaumeieren" durchgehen lasse, verliere sie ihre Handlungsfähigkeit und biete "Steilvorlagen" für andere Bauherren, die ihre Pläne nach Erteilung der Baubewilligung abänderten, meinte der frühere Gemeindepräsident weiter. Auch sei es die Aufgabe hoher Staatsangestellter, bei Bauprojekten mit gutem Beispiel voranzugehen. Allerdings hat er auf kantonaler Ebene "eine Kultur festgestellt, Faits accomplis zu akzeptieren".

Der amtierende Gemeindepräsident Bernhard Zollinger hält sich zurück. Das erste Baugesuch Jacobis, das der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission befürwortet hatte, sei "in Ordnung gewesen". Er sei der Meinung, der Gemeinderat sei seiner Aufgabe korrekt nachgekommen: "Wir schauen sehr genau darauf, dass alle Bauherren gleich behandelt werden."

Nicht alltäglicher Fall

Ob sich dies auch im aktuellen Fall so bestätigt, wird sich vielleicht noch zeigen: Wenn es zwischen Jacobi und Nachbarin angesichts des frostigen Klimas nicht zu einer Einigung und einem Rückzug der Einsprache kommt, wird das Bauinspektorat entscheiden müssen.

Das wäre ein nicht alltäglicher Fall innerhalb der Bau- und Umweltschutzdirektion: Die Bewilligungs-Abteilung muss formell über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entscheiden, implizit aber auch über das Bau-Ethos und die Rechtsinterpretation das Kantonsingenieurs. Für das Bauinspektorat dürfen die privaten Interessen des hohen Staatsangestellten Jacobi in keiner Weise von Belang sein: Es ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und muss ihn behandeln wie jeden gewöhnlichen Bürger.

Kommentar vom 9. Februar 2016: "Ein Staats-Kadermann wird zur Belastung"
Kommentar vom 25. Februar 2016: "Fall Jacobi: Die Trennung war unumgänglich"
Kommentar vom 28. März 2016: "Seltisberg: Apropos juristisches Fachwissen"


Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

25. Januar 2016

Weiterführende Links:


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"Willkommen in Seldwyla!"

Seit Jahren lese ich Ihre OnlineReports – Gratulation zu Ihrer Arbeit! Heute mein erster Kommentar zum Hochbau-Ärger für Baselbieter Tiefbau-Chef: "Willkommen in Seldwyla!"


Alex Lind, Lupsingen




"Öfters sehr grenzwertig"

Na ja, Herr Loosli, ihre Feststellung:  "... dass es in Seltisberg schwierig ist, Leute zu finden, die die nicht irgendwie bekannt, vernetzt, verkuppelt oder verwandt sind", sagt ja einiges aus und ist sehr erhellend, als "Seltisberger" sind sie scheinbar gut informiert, sie dürfte also diese Geschichte nicht überrascht haben. Auch ich habe meine Beziehungen nach Seltisberg, nach deren Aussagen sind und waren solche Vorkommnisse im Dorf öfters sehr "grenzwertig" und das eben nicht erst seit gestern.

Das Ganze nur als blauäugig abzutun zeigt doch, dass man gar keine Änderungen möchte. Wer wirklich eine Änderung des Zonenreglements will, muss halt als Stimmbürger aktiv werden. Es ist anzunehmen, dass mit dem Ist-Zustand einige sehr gut leben können. Nun hat es eben einen Promi erwischt und erst noch eine Person des öffentlichen Interesses. Übrigens, der Ausgang dieser Geschichte wird sein, dass alles bestens ist, da wird doch eine Krähe der anderen kein Auge auskratzen.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Alle sind irgendwie verkuppelt"

Na na, Herr Heuberger, als "Seltisberger" möchte ich Ihnen sagen, dass es bei 1'350 Einwohnern schwierig ist, Leute zu finden, die nicht irgendwie bekannt, vernetzt, verkuppelt oder verwandt sind. Abgesehen davon kennen Sie wahrscheinlich den Wortlaut des Flugblatts nicht. Wer "zu unseren Institutionen und Behörden Sorge tragen" will, sollte meines Erachtens jedenfalls anders formulieren als im offensiven Kampfstil. Dass es ausgerechnet die Nachbarin ist, die ihren Obstgarten als Bauland veräussert hat, macht die Sache auch nicht gerade durchsichtiger. Sie sehen: Es geht da wohl um Stilfragen.

Ich schlage vor, wir warten ab, bevor wir urteilen. Ich (so als "Seltisberger", der diese kleine Runde einigermassen überschaut) habe jedenfalls keinen Grund, Korruption, südamerikanische Verhältnisse und Schlaumeiereien zu vermuten. Vielleicht waren einige ein bisschen blauäugig, vielleicht sollte man aber auch endlich mal unser komplett veraltetes Zonenreglement angehen – bloss Panik und Aktionismus sind sicher nicht angebracht.


Andreas Loosli, Seltisberg




"Gratulation an die Gegenseite"

Sehr geehrte Frau Hauser, sie wünschen sich mehr liberal denkende Politikerinnen und Politiker in Sachen Bauzonenplanung und dergleichen. Nur dürfen solche grosszügige Auslegungen nicht nur für Prominente gelten wie in diesem Fall. Ein Bekannter von mir musste sein Gartenhäuschen (Holzfertigbau) umbauen, nur weil die Höhe 40 Zentimeter über der Vorschrift war. Leider hatte er das Pech, nicht prominent zu sein.

Bleibt noch in Seltisberg die unschöne Konstellation, dass diverse Mitglieder der Baukommission in diesem Fall selbst geschäftlich involviert waren. Eine solche "liberale" Anteilnahme und Sympathie ist wahrscheinlich bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers und muss rigoros kontrolliert und abgestellt werden. Gratulation den beiden früheren Gemeinderäten, die solche Ungereimtheiten ans Tageslicht brachten.


Bruno Heuberger, Oberwil




Gratulation dem Ehepaar Duss Jacobi

Am 3. März 2013 – also vor rund drei Jahren – hat eine klare Mehrheit des Schweizer Stimmvolks das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angenommen. In der Hauptsache geht es um das Anliegen, Massnahmen gegen überbordende Neueinzonungen zu ergreifen und das Bebauungspotenzial innerhalb der bestehenden Bauzonen besser auszuschöpfen. Artikel 38a des revidierten RPG verlangt, dass die Kantone innert fünf Jahren ihre Richtpläne an die neuen Anforderungen bezüglich der Dimensionierung der Bauzonen anpassen. Es ist davon auszugehen, dass als eine der Massnahmen auch die Bebauungs-/Nutzungsziffern höchstwahrscheinlich erhöht werden. Und ob nun eine Treppe links oder rechts des Baus verläuft bzw. die Schwimmbaddüsen am Pool des Nachbarn west- oder ostseitig angebracht sind, kann allerhöchstens interessieren, wer ansonsten den ganzen Tag nichts anderes zu tun hat. Peanuts!

Gratulation dem Ehepaar Duss Jacobi – fantastischer Bau! Und für die anstehenden Wahlen wünsche ich Ihnen recht viel Glück – nicht nur wir Hausbesitzer wünschen uns mehr liberal denkende Politikerinnen und Politiker!


Jacqueline Hauser, Freienbach SZ, Hausbesitzerin in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn



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Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
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zur neuen Präsidentin
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gewählt worden. 

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1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

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Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

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Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
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Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

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