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![]() "Pressefreiheit würde massiv eingeschränkt": TeleBasel-Chef Willy Surbeck
Beschwerde-Erfolg für Basler SittenpolizistBeschwerdeinstanz rüffelt TeleBasel wegen Bericht über umstrittenen Nachtclub-Besuch von Marcel Grand Von Peter Knechtli Eine Beschwerde des Basler Sittenpolizei-Chefbeamten Marcel Grand gegen TeleBasel hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Der Basler TV-Sender hatte berichtet, Grand habe sich von einer Nachtclub-Managerin in ein Konkurrenzlokal einladen lassen, das mit dem Chefbeamten auf Kriegsfuss steht. Offiziell heisst es, Grand habe das Lokal in "klar amtlichem Auftrag" aufgesucht. Soviel zum Sachverhalt: Sittenfahnder Marcel Grand, Leiter der "Fachgruppe 7" im Basler Polizeidepartement, hatte sich am 23. Oktober letzten Jahres in Begleitung von Irina Franz, der russischen Managerin des benachbarten Lokals "Happy Night", im konkurrierenden "Club 14" aufgehalten. In welcher Funktion der Chefbeamte das Lokal aufsuchte, ist nicht ganz klar: Laut Polizeisprecher Klaus Mannhart war er "klar in amtlichem Auftrag" unterwegs, die "Happy Night"-Chefin erklärte im Filmbeitrag jedoch, sie habe Grand "zu einem Mineralwasser eingeladen". Während des Besuchs habe die "Happy Night"-Chefin Bierdeckel gegen die "Star-Artistin Maryna" (clubeigene Einschätzung) geworfen - was die Managerin bestätigt - und mit dem Chefbeamten - was vehement bestritten wird - Zärtlichkeiten ausgetauscht.
14". Grand mochte nicht vor der Kamera Stellung nehmen, seine Aussagen wurden im Bericht der Autorin zusammengefasst: Er sei "rein dienstlich" unterwegs gewesen; überdies seien die Anschuldigungen nur ein Ablenkungsmanöver seien, weil gegen Senn Ermittlungen wegen Prostitution und Menschenhandel im Gange seien. Die ist laut "Club 14"-Chef Senn unzutreffend und eine reine "Schutzbehauptung" Grands. In einem Brief vom 13. November teilte Staatsanwalt Beat Voser dem Rechtsvertreter von Peter Senn mit, "dass derzeit bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kein Verfahren gegen Ihren Mandanten hängig ist". 23. Mai 2002
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