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![]() "Höhere Eintrittsschwelle": Eingang zum Basler IV-Sitz
Basler IV-Stelle wird schärfer kontrolliertDas Renten-Paradies Basel dürfte bald der Vergangenheit angehören Von Peter Knechtli Nach einer Überprüfung der Basler IV-Renten-Praxis durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) gehört das "Renten-Paradies Basel" bald der Vergangheit an: Die Basler IV-Stelle muss sich einer Reihe von Vollzugs- und Aufsichtsmassnahmen unterziehen. Insbesondere müssen vermeintlich "klare Fälle" vertieft untersucht werden. Basel-Stadt, so kam vor einiger Zeit über die "NZZ am Sonntag" aus, war während Jahren ein bequemer Platz zur Ergatterung von Renten aus der Invaliden-Versicherung. Im Januar 2003 bezogen 8,8 Prozent der Personen im Alter zwischen 18 und 62/64 Jahren eine IV-Rente. Damit nimmt Basel-Stadt einen schweizerischen Spitzenplatz ein - noch weit beispielsweise vor der Stadt Zürich. 17. Mai 2004
![]() "Rentenparadies - ach was!" Von "Rentenparadies" zu reden ist völlig daneben! Auch im Kanton Basel-Stadt hat kein Gesunder eine Rente erhalten, nur weil er beschlossen hat, sich nun mit Hilfe der IV ein geruhsames Leben einzurichten. Wenn Renten zu Unrecht zugesprochen worden sind, dann an Kranke und Behinderte, die jedoch die - je nach Gesichtspunkt unterschiedlich definierte - Limite nicht ganz erreicht haben. Bei ihnen sind oft sogenannte "invalidiätsfremde" Faktoren wie bescheidene Intelligenz, fehlende Ausbildung, Sprachprobleme, Alter, manifest. Dazu kommt, dass für die Gewichtung der "Restarbeitsfähigkeit" von einem "ausgeglichenen Arbeitsmarkt" ausgegangen wird, wie wir ihn gerade im Bereich der Invalidenarbeitsplätze seit langem nicht mehr kennen. Dies führt dazu, dass dem Behinderten oft ein Rentenanspruch wegen eines gar nicht erreichbaren fiktiven Einkommens ein Rentenanspruch abgesprochen wird. Basel-Stadt war und ist kein "IV-Rentenparadies", aber es ist vielleicht ein Ort, wo randständige, benachteiligte und vielfältig behinderte Menschen in besonders gehäufter Form ansässig sind. Urs Engler, Bettingen "Autoritätsphobie soll kein Grund für IV-Rente mehr sein" Das ist gut so. Insbesondere darf man doch wohl davon ausgehen, dass inskünftig zum Beispiel eine "Autoritäsphobie" nicht mehr als Grund für eine IV-Rente zugelassen wird. Authentisch-sozial heisst: Jenen in objektiver Not grösstmögliche Hilfe zukommen zu lassen. Die Gleichstellung von weit verbreiteten Antipathien mit solch objektiver Not nehme ich als Akt des Zynismus wahr. Also: Exzellent, dass den "hyperfinflationären" Psychiatrie- und Psychologiepraxen und deren nicht ethischen, sondern billig-kommerziellen Honorarwachstumbegierde die Stirn geboten wird! Patric C. Friedlin, Basel |
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