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"Wahnsinnig erschrocken": Baselbieter Regierungsrätin Elsbeth Schneider

Hitler-Vergleich: Strafanzeige in den Justiz-Mühlen versandet

BL-Kantonstierarzt Ignaz Bloch wehrte sich umsonst / Regierungsrätin Elsbeth Schneider "schockiert"


Von Peter Knechtli


Die schwere Verunglimpfung des Baselbieter Kantonstierarztes Ignaz Bloch zieht weitere Kreise: Der Betroffene hatte schon vor längerer Zeit Strafanzeige wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, doch das Verfahren verlief exemplarisch im Sand. Die durch die Affäre tangierten Regierungsräte Elsbeth Schneider und Erich Straumann zeigen sich schockiert.


Wegen seiner Politik gegenüber potenziell gefährlichen Hunden wurde der Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch auf dem Internet extrem verunglimpft: Seit über einem Jahr enthielt die Website "www.hundegesetz.info" der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" einen anonymen Eintrag von "Dogman", der, wie OnlineReports berichtete, in den Worten gipfelt: "Der Veterinär von BL ist nicht besser als Adolf Hitler."

Brisant: Als Kontaktadresse nannte die Website unter anderem IG-Mitbegründerin Ruth Singer, hauptberuflich Mitarbeiterin von Michael Köhn, dem Mediensprecher der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion.

Rückendeckung durch Regierungsrat Straumann

Ignaz Bloch heute Dienstag gegenüber OnlineReports: "Mit fehlen die Worte, diese ehrverletzende Geschmacklosigkeit zu kommentieren." Er sei sich aufgrund seiner Funktion Kritik gewöhnt, doch dieser öffentliche Eintrag "übersteigt die Toleranz des Ertäglichen bei weitem".

Diese Meinung vertritt auch Blochs direkter Vorgesetzter Regierungsrat Erich Straumann: "Geschmacklos" und "völlig daneben" sei der Vergleich, erklärte er gegenüber OnlineReports: "Herr Bloch ist ein guter Mitarbeiter. Ich schätze ihn und stelle mich vor ihn." Der anonyme Eintrag desavouiert laut Straumann auch den Landrat, der das Hundegesetz geschaffen habe. "Herr Bloch muss ja nur umsetzen, was das Gesetz verlangt."

Regierungsrätin will Gespräch unter vier Augen

Den Hitler-Vergleich auf der Homepage findet auch Regierungsrätin Elsbeth Schneider eine "absolute Katastrophe und nicht tolerierbar", wie sie aus ihren Ferien gegenüber OnlineReports erklärte. "Ich habe erst heute Morgen von diesem Fall gehört und bin wahnsinnig erschrocken." Ihre Mitarbeiterin Ruth Singer hatte wegen der Kampfhunde-Debatte schon mit einem Forums-Eintrag auf einer andern Website einen üblen Vergleich der Schweiz mit dem Dritten Reich angestellt und ist nicht Verfasserin des Hitler-Vergleichs. Als auf der Website deklarierte Kontaktperson und Mitbegründerin der IG steht sie dem Eintrag dennoch in der Pflicht. Seit heute Dienstag ist die Seite wieder anonymisiert: Unter "Kontakt" heisst es "Keine Einträge gefunden" und der Forumseintrag ist entfernt.

Regierungsrätin Schneider will nach ihrer Rückkehr aus den Ferien mit Frau Singer ein Gespräch unter vier Augen führen und dabei erfahren, ob Arbeiten oder Medienversände der "IG Hunderassen" auch während der Arbeitszeit und mit Hilfe von Daten der kantonalen Verwaltung erledigt wurden. Ein entsprechender Prüfungs-Auftrag sei heute an verwaltungsinterne EDV-Fachleute ergangen. Erst dann werde sie über allfällige Konsequenzen entscheiden.

Laut Elsbeth Schneider war ihr bewusst, dass Frau Singer der "IG" angehört. Sie habe dieses private Engagement ihrer Mitarbeiterin auch toleriert, aber vor ihr das Versprechen abgenommen, dass dafür "kein Buchstabe" in der Bau- und Umweltschutzdirektion geschrieben werde.

Anzeige verlief richtiggehend im Sand

Wie Kantonsveterinär Bloch gegenüber OnlineReports erklärte, hatte er nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beim Statthalteramt Liestal Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Aber der Versuch, mit Hilfe der Strafverfolgung die extreme Verunglimpfung auf "hundegesetz.info" zu beseitigen, sei "erfolglos" gewesen: "Nach Auskunft des zuständigen Statthalteramtes hat dieses keine Möglichkeit, den Verfasser zu belangen."

Tatsächlich ist Blochs Eingabe richtiggehend im Sand verlaufen. Hier eröffnet sich in der Strafverfolgung auch eine offensichtliche Lücke, die der gesetzgebenden Behörde zu denken geben müsste. So bestätigte der stellvertretende Liestaler Statthalter Albert Augustin Blochs Anzeige wegen übler Nachrede und Ehrverletzung. Da das Statthalteramt aber für diese Delikt-Kategorie "nicht zuständig" sei, seien die Akten wie üblich unverzüglich der Friedensrichterin weiter geleitet worden.

Friedensrichterin konnte "nichts machen"

Sabine Sutter, Friedensrichterin in Kreis Liestal-Lausen, bestätigte gegenüber OnlineReports, dass die Strafanzeige nicht weiter verfolgt worden sei, weil in der Anzeige keine beklagte Person genannt worden sei. "So konnte ich nichts machen und keine Verhandlung ansetzen." Sabine Sutter erklärte, dass sie keine Möglichkeit hat, den anonymen Urheber des Hitler-Eintrags oder den Halter des Domain-Namens zu ermitteln. "Herr Bloch hätte forschen und einen Namen bezeichnen müssen." Die Friedensrichterin ist allerdings auch der Auffassung, dass diesbezüglich "eine Lücke" besteht, weil Mail- oder Website-Verantwortliche für Laien oft nicht oder oder nur schwer zu ermitteln sind.

27. Dezember 2005

Weiterführende Links:


DIE SPÄTE REAKTION

Nachdem OnlineReports den Fall um den Hitler-Vergleich publik gemacht hatte, nahmen die Betreiber der website "hundegesetz.info" den anonymen Forums-Beitrag vom Netz. Der nicht namentlich dokumentierte Vorstand der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" distanziert sich nun plötzlich vom Eintrag aus dem Jahr 2004. Er schreibt:

"Der Vorstand und alle Mitglieder der IGDHR distanzieren sich ausdrücklich von der Aussage eines anonymen Forumbesuchers, welcher Kantonstierarzt Bloch mit Hitler vergleicht. Die IGDHR verurteilt diesen Eintrag und Wortlaut auf das Schärfste! Der Eintrag ist unbemerkt in unser Forum gestellt worden und ist erst jetzt vom Webmaster bemerkt worden. Wir bedauern dies sehr und verbitten uns weitere ähnliche Aussagen, mit welchen Personen beschimpft oder verunglimpft werden!

Die IGDHR will lediglich dafür kämpfen, dass Hundebesitzer von sog. potenziell gefährlichen Hunderassen nicht anders behandelt werden als jene Besitzer anderer Hunderassen."


Zum Gästebuch schreibt der Vorstand nun:

"Da unser Gästebuch immer wieder von anonymen Personen missbraucht wurde, sehen wir uns gezwungen dieses für eine Zeit abzustellen, da der Bitte um sachliche Stellungsnahmen leider nicht Folge geleistet wurde."


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
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"Es geht um die politische Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle"

Herr Engler, es ist ein grosser Unterschied, wenn Fritzli Müller einen dummen Witz vom Büro aus in die Welt verschickt, oder wenn Frau Singer als Staatsangestellte aus einem Regierungsgebäude privat politische Agitation betreibt, dies mit amtlichem Abesender und sehr zweifelhaftem Inhalt, und das mehrmals. Das dürfte uns Steuerzahler schon was angehen! Da rückt die Arbeitszeitfrage in den Hintergrund, das hat etwas mit der politischen Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle zu tun.

 

Zur Erinnerung: Ein ehemaliger Basler Gefängnisdirektor hat über seinen amtlichen Fax politische Propaganda seiner Rechtspartei verschickt, was für ihn sehr tragische Folgen hatte. Das sind die Relationen, die gewahrt werden müssen. Ich bin zuversichtlich, dass auch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider als Chefin in diesem Fall genau weiss, was zu tun ist.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Nicht für alles und jedes die Verantwortlichkeit der Chefin einfordern"

Frau Alder, es ist wirklich schade, dass wir nicht in Deutschland sind. Dort hätten Sie selbstverständlich gleich den Rücktritt der Landesministerin Elsbeth Schneider fordern können. Wann endlich hört dieser - nur aus parteipolitischem Profitdenken getriebene - Blödsinn auf, die politischen Mandatsträgerinnen und -träger für alles und jedes verantwortlich und haftbar zu machen, selbst wenn sie hinten und vorne mit der Sache nichts zu tun haben?

 

Politische Mandatsträger haben dann Verantwortung zu übernehmen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im dienstlichen Handeln Vergehen oder Fehler begehen, in die die Mandatsträger verwickelt waren oder bei richtiger Organisation die Kontrolle hätten behalten können. Aber es kann nicht angehen, dass man für alles und jedes die Verantwortlichkeit der politischen Chefin oder der Chefs einfordert, wenn sie oder er auf den Vorgang keinen Einfluss haben konnten.

 

Im vorliegenden Fall ist es ja noch schöner: Die eigentliche Geschichte hat mit der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft nichts zu tun. Deshalb kann und darf sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider gar nicht entschuldigen. Sie hat in dieser Geschichte nur eine Funktion, die sie sicher wahrnehmen wird: Sie kann und wird "ihren Tarif" für die Zukunft durchgeben.

 

Forderungen, wie sie Beatrice Alder formuliert, sollten für die Fälle sorgfältig aufbewahrt werden, in denen man sie erheben darf und muss. Für billigen Populismus sind sie wirklich zu schade!


Rudolf Mohler, Oberwil




"Die Relationen sind zu wahren!"

Frau Singers Anliegen und ihr bisheriges Auftreten ist sicher nicht geeignet, in der Öffentlichkeit Verständnis und Bedauern für ihre Situation auszulösen. Im Gegenteil. Aber irgendwie sollten die Relationen doch noch stimmen.

 

Der unsägliche Hitler-Vergleich ist offenbar schon vor rund einem Jahr durch einen nicht identifizierbaren "Dogman" im Gästebuch platziert worden (das Risiko solcher Gästebücher, was auch andere schon erfahren mussten). Nach der Löschung kam der Eintrag dann offenbar versehentlich nach einem Server-Absturz wieder zum Vorschein, wurde aber umgehend erneut gelöscht.

 

Frau Regierungsrätin Schneider hat sich meines Erachtens völlig zu Recht nicht zu einer spontanen Vorverurteilung von Frau Singer verleiten lassen, sondern das Weitere von einem Gespräch unter vier Augen und einer näheren Prüfung abhängig gemacht. Warum sie sich nun sogar noch persönlich für den Gästebucheintrag entschuldigen soll, ist mir unerfindlich.

 

Wenn Frau Singer gewisse Aktionen von ihrem Büro-PC aus vorgenommen hat, dann war dies unkorrekt, vor allem aber unvorsichtig. Es ist aber doch gang und gäbe, dass der Büro-PC zwischendurch auch privat benützt wird. Arbeitszeit muss dadurch nicht verloren gehen.

 

Frau Singer dürfte sich unkorrekt verhalten haben und soll dafür gerade stehen. Die Relationen aber sind zu wahren.


Urs Engler, Bettingen




"Tönt nach Schadensbegrenzung"

Soo furchtbar leid muss es den Initianten dieser IG mit den Eintragungen im Gästebuch auch nicht sein, hat doch Frau Ruth Singer noch vor kurzem die gleichen Töne von sich gegeben. Das Ganze hört sich für mich als reine Schadensbegrenzung an.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Wie die Strafprozessordnung das Verfahren im Fall Bloch regelt"

Herr Claude Janiak hätte als reputierter Anwalt eigentlich bloss auf die Strafprozessordnung (StPO) hinweisen müssen. Dass er dies nicht getan hat, wundert mich sehr. Seine Belehrung, die "Untersuchungsbehörden" (lies: Statthalteramt) müssten Herrn Bloch behilflich sein, ist in der geäusserten Allgemeinheit falsch. Die Strafprozessordnung regelt im Falle Bloch das Verfahren unter anderem nämlich wie folgt:

 

"§ 207 Legitimation zur Privatklage, Rechtsbegehren, ...

1 Zur Privatklage ist berechtigt, wer einen Strafantrag im Sinne der Artikel 28 ff. StGB stellen kann. Die Privatklage gilt als Strafantrag.

2 Die Privatklage ist schriftlich oder mündlich beim Friedensrichteramt einzureichen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich sinngemäss nach § 2.

3 Für das Verfahren vor dem Friedensrichteramt gelten sinngemäss die §§ 87 - 93bis der Zivilprozessordnung(96). Kommt kein Vergleich zu Stande, leitet die Friedensrichterin oder der Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgerichtspräsidium weiter.

4 Das Rechtsbegehren kann allgemein auf Ehrverletzung oder auf einen der besonderen Ehrverletzungstatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuchs lauten ..."

 

"§ 213 Zwangsmassnahmen

1 Im Privatklageverfahren sind Durchsuchungen von Räumlichkeiten und Beschlagnahmen nur ausnahmsweise, Verhaftungen nur beim Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände, sowie alle anderen Zwangsmassnahmen nur in dringenden Fällen zulässig.

2 Die Anordnung von Zwangsmassnahmen ist beim Strafgerichtspräsidium zu beantragen, welches das Statthalteramt mit der Durchführung beauftragt.

3 Liegen die Voraussetzungen für die vorsorgliche Beweiserhebung vor, trifft das Strafgerichtspräsidium auf Antrag der interessierten Partei die entsprechende Anordnung.

4 Bei unbekannter Täterschaft beauftragt das Strafgerichtspräsidium die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft."

 

Fazit: Das Verfahren (Privatklage / Ehrverletzung) läuft über das Friedensrichteramt zum Strafgerichtspräsidium. Und dieses ist alleine zuständig, die Untersuchung in die Wege zu leiten! Das Strafgerichtspräsidium ist gemäss § 213 Abs. 4 StPO bei unbekannter Täterschaft verpflichtet, die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft zu beauftragen. So einfach ist demnach dieser so komplizierte Fall!


Ernst A. Heimann, Wenslingen




"Friedensrichterin müsste Domain-Inhaber ausfindig machen können"

Die von der Friedensrichterin gemachte Aussage, dass der Domain-Inhaber nicht ausfindig gemacht werden kann, ist ein Witz. In der Datenbank «whois» sind alle Domainhalter aufgeführt. Heutzutage müsste dies auch eine Friedensrichterin, die auch mit solchen Themen konfrontiert ist, wissen. Ich stelle die Frage in den Raum, ob man dies gar nicht wissen wollte!

 

Auf der Datenbank - und die ist öffentlich zugänglich - steht heute Folgendes (Auszug):

 

Registrant ID:C4179375-LRMS

Registrant Name:CS GmbH

Registrant Organization:CS GmbH

Registrant Street1:Postfach

Registrant City:Basel

Registrant State/Province:BS

Registrant Postal Code:4000

Registrant Country:CH

Registrant Phone:+1.41618101010

Registrant Email:lf@is-owd.com

Admin ID:C4179376-LRMS

Admin Name:Mr., Orakel von Delphi

Admin Street1:Postfach

Admin City:Basel

Admin State/Province:BS

Admin Postal Code:4000

Admin Country:CH

Admin Phone:+1.41618101010

Admin Email:orakel_@gmx.net

 

Noch am 25. Dezember hiess der verantwortliche Mann (Auszug):

 

Registrant ID:C4179375-LRMS

Registrant Name:CRESYS GmbH

Registrant Organization:CRESYS GmbH

Registrant Street1:Postfach

Registrant City:Augst

Registrant State/Province:BL

Registrant Postal Code:4302

Registrant Country:CH

Registrant Phone:+1.41618131800

Registrant FAX:+1.41618131801

Registrant Email:lf@is-owd.com

Admin ID:C4179376-LRMS

Admin Name:Mr., Luigi Ferraro

Admin Organization:Luigi Ferraro, Mr., CEO

Admin Street1:OWD ObjectWare Design

Admin Street2:Postfach

Admin City:Augst

Admin State/Province:BL

Admin Postal Code:4302

Admin Country:CH

Admin Phone:+1.41618131800

Admin FAX:+1.41618131801

Admin Email:lf1@is-owd.com

 

Wie Sie sehen, ist die Zuständigkeit gemäss Email-Adresse die gleiche. Der Halter - ob er sich nun Mr. Orakel von Delphi nennt oder nicht - ist rechtlich für die Homepage verantwortlich. Da gibt’s wohl nichts zu husten.


Jean-Luc Aeby, Basel




"Eine Schande für unseren Rechtsstaat"

Es tut mir leid für jeden, der mit solchen üblen Beschimpfungen konfrontiert ist, vor allem wenn er dann noch erleben muss, wie hilflos jemand ist, der sich wehren will, weil seine Bemühungen ins Leere laufen Solche Vorkommnissesind ein Schande für unseren Rechtsstaat. Abgesehen von der persönlichen Belastung für die von Verunglimpfungen Betroffenen ist jeglicher Vergleich mit Vorkommnissen im Dritten Reich ein Affront gegen all jene, die davon direkt oder indirekt betroffen waren und sind. Die Gnade des Schicksals hat uns Schweizerinnen und Schweizer davor bewahrt, in den bösartigen Strudel des Zweiten Weltkriegs hineingezogen zu werden. Um so mehr haben wir die Pflicht, uns gegen jegliche Versuche, den braunen Sumpf wieder aufkommen zu lassen, energisch und ohne Wenn und Aber zu wehren.


Beatrice Alder, Basel




"Untersuchungsbehörden müssten Herrn Bloch behilflich sein"

Ich danke Ihnen, dass Sie diese üble Geschichte publik machen. Im Zusammenhang mit meiner Wahl zum Nationalratspräsidenten bin auch ich auf einer Neonazi-Website aufs Übelste verunglimpft worden. Die Parlamentsdienste in Bern haben die Urheber ermittelt, was es mir ermöglicht hat, Strafanzeige zu erstatten. Die Angelegenheit wird von den Strafverfolgungsorganen in Zürich weiter verfolgt. Meines Erachtens hätten es auch die Untersuchungsbehörden unseres Kantons in der Hand, die Hintermänner (und -frauen) solcher Websites zu ermitteln und einem Privatkläger wie Herrn Bloch bei der Erstattung einer Strafklage behilflich zu sein. Man muss nur wollen.


Claude Janiak, Natiolnalratspräsident, Binningen



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"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.