Dividendensteuer: Bundesgericht lehnt Beschwerde abLausanne/Liestal, 25. September 2009Die Reduktion der Dividendenbesteuerung im Baselbiet ist rechtens: Das Bundesgericht lehnte heute Freitag eine Beschwerde der SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer und weiterer Beschwerdeführer ab, wie die Finanzdirektion mitteilt. Die Baselbieter Regierung nimmt den Entscheid "mit Befriedigung zur Kenntnis". Weiterführende Links: ![]() "Wahlkampf auf Staatskosten" Susanne Leutenegger betreibt permanent Wahlkampf auf Staatskosten. Unter dem Vorwand, gegen etwas vorzugehen, das nicht gesetzeskonform sei, ist sie in den Medien omnipräsent. Nun ist sie auch vor Bundesgericht abgeblitzt und was macht sie, sie unternimmt einen parlamentarischen Vorstoss, um auch da wieder auf ihre Person aufmerksam zu machen.
Diese Frau missbraucht unsere Instanzen für eigene Zwecke und wäre besser beraten, den Volkswillen zu respektieren statt unsere Gerichte und das Parlament zu beschäftigen. Mich würde sehr interessieren, wer die Gerichtskosten trägt? Ich vermute, dass diese zulasten des Staats fallen, denn sonst hätte sich die Nationalrätin kaum aufs Glatteis gewagt. Toni Gysin, Arisdorf |
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