Grossflächen-Werbung auf der Todes-Brandruine?Binningen, 11. Februar 2009Seit dem Grossbrand vom 24. Dezember 2007, bei dem ein einjähriger Knabe ums Leben kam, präsentiert sich in Binningen die Liegenschaft an der Hauptstrasse 10 als Brandruine. Wie der Gemeinderat nun mitteilt, sei er von Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und auch Medien "mehrmals angefragt" worden, "ob er die Erneuerung des Gebäudes nicht vorantreiben könne". Allerdings könne das Objekt nicht abgebrochen werden, weil die "versicherungstechnischen Abklärungen noch nicht abgeschlossen sind" und die die Liegenschaft nach wie vor "als Beweisobjekt" diene. Für Ende Februar seien dem Gemeinderat "neue Entscheide in Aussicht gestellt" worden. Sollte ein Abbruch der Liegenschaft weiterhin nicht möglich sein, werden alternative Massnahmen, zum Beispiel Verhüllung des Gebäudes, geprüft. Weiterführende Links: ![]() "Kein Ersatz durch andern Schandfleck" Ich war schlicht entsetzt, den pietätlosen Vorschlag aus dem Munde der CVP-Gemeinderätin Agathe Schuler zu vernehmen. Selbst wenn man noch der Meinung wäre, das Mahnmal an der Hauptstrasse 10 sei ein Schandfleck, so darf man ihn keinesfalls durch einen anderen, kommerziellen Schandfleck ersetzen. Ich wundere mich auch, dass die Brandruine nicht mindestens ein provisorisches Dach erhalten hat, aber offenbar besteht ein starkes Interesse daran, dass die Bausubstanz definitiv verloren geht. Rolf Keller, Basel |
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