Richtplan: Deutliche Warnung aus Bern, 20. November 2006Nicht nur in der Vernehmlassung erfuhr auch der zweite Entwurf eines kantonalen Richtplans aus der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion eine veritable Abfuhr - auch der Bund spricht jetzt Klartext. Dies geht aus dem zweiten Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) hervor. Obschon der Bund schon gegen den ersten Richtplan-Entwurf "schwerwiegende Vorbehalte" angebracht habe, habe die Baselbieter Regierung mit Beschluss vom 14. Februar dieses Jahres noch einmal ihre Absicht bekräftigt, zugunsten von mehr Gemeindeautonomie "die Lenkung der Siedlungsentwicklung durch den Kanton bewusst in den Hintergrund treten zu lassen". Dieser Ansatz sei "nicht sachgerecht", schreibt das ARE. Die vom Kanton vorgesehene Regelung "verunmöglicht es ihm, seine aufgabe im Siedlungsbereich korrekt zu erfüllen". Und dann folgt die deutliche Warnung des Bundesamtes: "Sollte an dieser Konzeption festgehalten werden, müsste im Genehmigungsverfahren daher ernsthaft geprüft werden, ob dem Bundesrat nicht beantragt werden müsste, diesen Teil des kantonalen Richtplans nicht zu genehmigen." Mit den vorliegenden Richtplaninhalten zur Siedlungsbegrenzung werde "auch das Agglomerationsprogramm Basel die Anforderungen an Agglomerationsprogramme für Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr kaum erfüllen können". |
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