Zahl der Ausgrenzungen in Basel-Stadt verdoppeltBasel, 11. Januar 2010Das Basler Migrationsamt hat im vergangenen Jahr 206 Personen ausgegrenzt und ihnen den Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt untersagt, wie das Sicherheitsdepartement mitteilt. Es handelt sich dabei um Personen, die von der Polizei entweder wegen Diebstahls, Drogenhandels oder auch beim Betteln angehalten worden waren. 95 der ausgegrenzten Personen wurden beim Dealen erwischt. Weggewiesen und mit einem Aufenthaltsverbot in Basel-Stadt belegt wurden zudem 74 Personen, die bei Ladendiebstählen erwischt worden waren. Die Zahl der Ausgrenzungen hat innert Jahresfrist um über 50 Prozent zugenommen.
Ausgrenzungen sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vorgesehen. Die zuständige kantonale Behörde kann Ausländern, die weder eine Aufenthalts- noch eine Niederlassungsbewilligung besitzen und welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, den Zutritt zu einem bestimmten Gebiet verbieten. Etwa der begründete Verdacht auf Drogenhandel genügt für eine Ausgrenzung. Diese Praxis ist mit dem Verwaltungsgericht abgesprochen. |
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