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![]() Regierung ist für Gleichbehandlung von KonkubinatspaarenBasel-Stadt, 7. Mai 2024Zahlreiche Kantone wie Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri oder Zug haben eine Regelung vorgesehen, wonach Konkubinatspaare unter gewissen Voraussetzungen wie Ehegatten von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden. Nun soll die Gleichbehandlung auch in Basel-Stadt gelten.
Nicht mehr zeitgemässe Haltung
Die Regierung hielt damals die vollständige Gleichstellung jedoch nicht für richtig, weil "das Familienrecht des ZGB kein Institut für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt", wie sie in ihrem Ratschlag festhielt. Die Beziehungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften seien nicht von Gesetzes wegen geregelt, und den Partnern stehe auch kein vom Gesetzgeber vorbereitetes "Paket" gegenseitiger Rechte und Pflichten zur Verfügung.
Diese Haltung sei heute nicht mehr zeitgemäss, schreibt Urgese in seiner Motion. Sowohl die Rechtsstellung als auch die Akzeptanz von Konkubinatspartnerschaften hätten sich über die letzten 20 Jahre wesentlich verändert. |
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