![]() Osmanoglu: Ein Freispruch mit FragezeichenVon PETER KNECHTLI
"Wer die Meinungsäusserungs-Freiheit
Falsch und unplausibel waren seine Argumente deswegen nicht. Es ist in der Tat richtig, dass ein tiefgläubiger konservativer Moslem seinen Glauben ohne Wenn und Aber leben muss. Nach fundamentalistischem Verständnis muss "jeder Moslem zur Scharia stehen", wie der Angeklagte dozierte, und die Scharia als ein "moslemisches Ganzes" anerkennen. Dass er für eine Scharia-Schweiz Feuer und Flamme wäre, "wenn sie die SVP wollte", kann ihm ohne weiteres abgenommen werden. So denken Fundamentalisten. Aber ihnen soll deswegen das Wort nicht verwehrt werden. 10. September 2010
![]() "Ideale Grundlage für Schweizer Bürgerrecht" "Heute verdient Osmanoglu den Lebensunterhalt seiner Familie mit Arbeit in einem Callcenter und durch Sozialhilfe." Das scheint eine ideale Grundlage für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts geworden zu sein. Sozialhilfe als "ganz normaler" Teil des Gesamteinkommens. Im übrigen verbieten sich selbstredend sämtliche Quergedanken zu Thilo S.'s Bemerkungen hinsichtlich der "Produktion von Kochtuchmädchen" alles rassistisch zu Lasten dieser armen, von uns Langzeitschweizern diskriminierten und unterdrückten "Neubürger". Weiter so! René Wetzel, Zug "Betroffen von einer einseitigen Verstossung" Danke für Ihren Kommentar zum Gerichtsfall Osmanoglu. Ich habe das Urteil zu Gunsten des Sekretärs der muslimischen Gemeinde Basel mit grossem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Wie lange wird es wohl noch dauern, bis diese Fundamentalisten die Scharia in der Schweiz salonfähig gemacht haben werden und der Ordre public aufgeweicht wird. Ob dieses Urteil der Integration in der Schweiz dienlich sein wird, bleibt offen. Die Religions- und Meinungsfreiheit in unserem Lande ist beispiellos.
Als selber von einer einseitiger Verstossung nach islamischem Recht, der Scharia, betroffenen Schweizerin – durch meinen damals nicht praktizierenden Mann islamischen Glaubens aus dem Nahmen Osten – zutiefst verletzt, kann ich nur noch sagen: Gott vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun! Ich schliesse mich den Ausführungen von Frau Esther Hug an: "Solche Urteile animieren geradezu." Ursula Schreitah, Bern "Richter dürfen sich nicht hinter das Gesetzbuch zurückziehen" Die Formulierung von Leserbrief-Autor Urs Engler macht mich stutzig: "Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht 'gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht' zu erwarten."
Es kann doch nicht sein, dass Richter sich hinter das Gesetzbuch zurückziehen müssen und so tun, als ob sie nicht realisieren, um was es hier geht. Da bin ich Esther Hug dankbar für ihren klaren Beitrag. Ein solches Urteil ist doch ein Freipass für all jene, die mit Gewalt nicht zurecht kommen – und die sind selbst im öffentlichen Raum nicht selten, ganz geschweige denn im Privatbereich!
Diese Menschen brauchen nicht vorerst ein juristisch perfektes Urteil, sondern eine präzise Antwort eines Richters, eines erfahrenen Menschen, der weiss, was recht ist. Werden die Richter auf eine rein juristische Beurteilung einer in unserer Kultur völlig entrückten Äusserung reduziert, dann stellt sich die Frage, wer denn Klarheit vermittelt, was bei uns akzeptiert wird und was eben nicht.
Wir haben es mit einer andern Kultur zu tun und nicht mit einer Einzelperson, die ein problematisches Verhalten aufweist. Da besteht ein massiver Rückhalt, eine Legitimation. Diese Haltung gegenüber den Frauen, die diese Kultur vermittelt, haben wir mit allem Nachdruck zu beurteilen, und das ist in unserer Gesellschaft vor allem auch die Aufgabe der Richter. Viktor Krummenacher, Bottmingen "Justiz kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen" Einerseits weist dieses Urteil auf ein gesetzgeberisches und juristisches Problem hin. Wenn ein dummer Ignorant sagt, dass er nicht an den Holocaust glaubt, wird er bestraft; der andere, der sagt, man dürfe von seiner Ehefrau (womöglich zwangsverheiratet) Sex mittels Folter erzwingen, bleibt straflos.
Andererseits macht es auch ganz klar, dass die Justiz nicht dazu dienen kann, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Tatsache ist, dass wir in unserem Land Leute aufnehmen und leben lassen, die den Vorrang unserer – von Menschen gemachten – Gesetze über jene in religiösen Schriften stellen. Immerhin bildet das "Alte Testament" (Buch "Moses") das Fundament der christlichen und jüdischen Religion – und da ist zum Beispiel die Steinigung von unkeuschen Frauen auch von Gott befohlen! Wir sind heute weiter, zivilisierter, und stellen unsere (humaneren) Gesetze über jene in der Bibel. Ich kann nun nicht verurteilen, wenn fundamentalistische Moslems ihre Religionsgesetze über unsere Menschengesetze stellen; aber ich kann darauf bestehen, dass sie dann auch nicht hier einreisen, wohnen und leben dürfen; Leute wie dieser Osmanoglu haben in unserem Land schlicht nichts verloren. Peter Waldner, Basel "Richter Respekt und Anerkennung" Ich habe der Verhandlung nicht beigewohnt. Aufgrund der Presseberichte vermute ich, dass der Verteidiger Osmanoglus die wesentlichen Argumente bereits ausführlich und eindrücklich präsentiert hat. Es ist eben so, dass die Gedanken frei sind und dass man sie grundsätzlich auch äussern darf, so empörend sie auch sein mögen. Strafbar sind öffentliche Äusserungen nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Rassendiskrinimierung). Die Staatsanwaltschaft suchte die Strafbarkeit in der angeblichen "öffentlichen Aufforderung" zu Gewalt bzw. zu einem Verbrechen. Sie begab sich damit auf dünnes Eis, und wollte wohl in erster Linie der vom Film provozierten öffentlichen Empörung Rechnung tragen. Bei nüchterner Beurteilung konnte von "Aufforderung" aber nicht die Rede sein.
Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht "gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht" zu erwarten. Das Gericht soll den Fall rechtlich beurteilen. Weitergehende moralische Belehrungen zeugen eher von schwachen rechtlichen Argumenten und hätten Osmanoglu ohnehin keinen Eindruck gemacht. Sie hätten lediglich der Stimmungsmache beim Publikum und einer weiteren Öffentlichkeit gedient. Kiener verdient meines Erachtens Respekt und Anerkennung, dass er dieser Versuchung nicht erlegen ist. Urs Engler, Bettingen "Solche Urteile animieren geradezu" Ihr Kommentar zum Gerichtsurteil im Fall Osmanoglu ist gut, bis auf den letzten Abschnitt, wo Sie schreiben: "Es bleibt zu hoffen, dass der Freispruch den muslimischen Funktionsträger erst recht Verpflichtung sein soll."
Das ist eine Hoffnung, die ins Leere greift, sie ist eine Illusion. Gerade solche für uns radikale Gedanken sind bei Leuten wie diesen Fundamentalisten zu tief eingegraben. Sie sind überzeugt von ihren Ansichten und empfinden unser Denken als Ungläubige als irrelevant und ganz sicher nicht diskussionswürdig. Ihre Ansichten verbreiten sie weiterhin, in ihrer Familie, in ihrem Umfeld und sie geben sie ihren Söhnen weiter.
Das heisst nicht, dass alle Muslime so sind, wirklich nicht. Aber es gibt Fundamentalisten, die solches Gedankengut verbreiten, und es gibt genügend, vor allem junge, naive Schweizer und Europäer die sich das zu eigen machen. Denken Sie nur an die Bieler Nicholas Blancho und Qaasim Illi. Man muss den Fundamentalisten mit aller Klarheit entgegentreten. Urteile wie das jüngste des Basler Strafgerichts animieren solche Leute förmlich, ihre Ansichten intensiv zu verbreiten. Esther Hug, Basel |
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