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Osmanoglu: Ein Freispruch mit Fragezeichen

Von PETER KNECHTLI

Aziz Osmanoglu, der sendungsbewusste Sekretär der "Muslimischen Gemeinde Basel", spricht schneller als er denkt. Aber was es aus ihm hinaussprudelt, das glaubt er auch. Er ist ein kein gewalttätiger Islamist, auch kein Demagoge, aber im Kern ein fundamentalistischer Moslem.

Was er der Autorin des Dok-Film "Hinter dem Schleier" frank und frei ins Mikrophon sagte, lässt westlich orientierte Schweizerinnen und Schweizer erschaudern. Die Scharia in der Schweiz fände er "sinnvoll", unwillige Frauen sollte mit Schlägen zum Sex gezwungen werden können, um Fremdgehen und Prostitution vorzubeugen. Die Aussagen waren im Film weder als reine Koranvers-Interpretation deklariert noch wahrnehmbar, sondern als die tiefe Überzeugung des Sprechenden. Kein Wunder, dass die SVP Sturm lief, und dass aus ihren Kreisen eine Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt erfolgte.

Das Basler Strafgericht verliess der moslemische Funktionsträger als freier Mann. Die Staatsanwältin blitzte bei Richter Dominik Kiener richtiggehend ab. Selten wurde so frappant deutlich, wie kontrovers Justiz-Profis Sachverhalte einschätzen: Die Anklägerin hielt die Aussagen des Muslim-Sekretärs für so gravierend, dass sie die Härte des Gesetzes verdienten. Der Richter dagegen fand Osmanoglus Scharia-Huldigung "bei weitem nicht strafbar".

Diese Divergenz war um so krasser, als der Richter seinen Freispruch nicht mit dem gebotenen Tiefgang begründete. Er reicherte mehr oder weniger die Argumente des Angeklagten und der Verteidigung mit wenigen eigenen Überlegungen an, ohne auch nur am Rande auf den gesellschaftspolitischen Kontext einzugehen.


"Wer die Meinungsäusserungs-Freiheit
für teilbar hält, macht sie obsolet."


Falsch und unplausibel waren seine Argumente deswegen nicht. Es ist in der Tat richtig, dass ein tiefgläubiger konservativer Moslem seinen Glauben ohne Wenn und Aber leben muss. Nach fundamentalistischem Verständnis muss "jeder Moslem zur Scharia stehen", wie der Angeklagte dozierte, und die Scharia als ein "moslemisches Ganzes" anerkennen. Dass er für eine Scharia-Schweiz Feuer und Flamme wäre, "wenn sie die SVP wollte", kann ihm ohne weiteres abgenommen werden. So denken Fundamentalisten. Aber ihnen soll deswegen das Wort nicht verwehrt werden.

Denn es sind gerade immer wieder auch SVP-Exponenten, die bei der öffentlichen Verbreitung politisch heikler Botschaften – Beispiel Minarett-Plakat – die verfassungsmässig verbriefte Freiheit der Meinungsäusserung für sich in Anspruch nehmen. Aber wie die Scharia ist auch das grunddemokratische helvetische Recht des offenen Wortes nicht teilbar. Wer es für teilbar hält, macht es obsolet.

Doch eine Beanstandung kann dem evangelischen Richter nicht erspart bleiben: Seine äusserst bescheiden vernehmbare Kritik an den Aussagen des fundamentalistischen Eiferers war entschieden zu schwach. Er hätte Osmanoglu trotz Freispruch einigen gesellschaftsmoralischen Nachhilfe-Unterricht erteilen und ihm einige deutliche Worte zu den hiesigen Werten ins Stammbuch schreiben dürfen. Denn die Empörung über Osmanoglus Rechtfertigung der Vergewaltigung von Ehefrauen, der Steinigung und des Handabhackens ging in der schweizerischen Zivilgesellschaft weit über die rechte Parteikreise hinaus. Von einer Urteilsbegründung – auch wenn sie einen Freispruch betrifft und dem Angeklagten keinerlei Gewalttaten angelastet werden können – muss mehr inhaltliche Substanz erwartet werden können. Wenigstens hat die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer den mahnenden Part übernommen.

Wie weit der Einzelrichter politisch im Sinne einer Beruhigungsstrategie entschieden hat, muss offen bleiben. Scheinbar wollten beide Justiz-Gewalten ein Zeichen setzen: Die Staatsanwältin ein "So geht's nicht!" und der Richter ein "Seien wir versöhnlich zueinander!"

So bleibt zu hoffen, dass der Freispruch dem muslimischen Funktionsträger erst recht Verpflichtung sein soll, sich für den von ihm verkündeten Frieden unter den Glaubensgemeinschaften und den interreligiösen Dialog einzusetzen, und nicht noch einmal mit der gesellschaftlichen Spaltung zu zündeln.

Bericht über Gerichtsverhandlung

10. September 2010
 Ihre Meinung zu dieser Kolumne
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"Ideale Grundlage für Schweizer Bürgerrecht"

"Heute verdient Osmanoglu den Lebensunterhalt seiner Familie mit Arbeit in einem Callcenter und durch Sozialhilfe." Das scheint eine ideale Grundlage für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts geworden zu sein. Sozialhilfe als "ganz normaler" Teil des Gesamteinkommens.


Im übrigen verbieten sich selbstredend sämtliche Quergedanken zu Thilo S.'s Bemerkungen hinsichtlich der "Produktion von Kochtuchmädchen" alles rassistisch zu Lasten dieser armen, von uns Langzeitschweizern diskriminierten und unterdrückten "Neubürger". Weiter so!


René Wetzel, Zug



"Betroffen von einer einseitigen Verstossung"

Danke für Ihren Kommentar zum Gerichtsfall Osmanoglu. Ich habe das Urteil zu Gunsten des Sekretärs der muslimischen Gemeinde Basel mit grossem Unverständnis zur Kenntnis genommen. Wie lange wird es wohl noch dauern, bis diese Fundamentalisten die Scharia in der Schweiz salonfähig gemacht haben werden und der Ordre public aufgeweicht wird. Ob dieses Urteil der Integration in der Schweiz dienlich sein wird, bleibt offen. Die Religions- und Meinungsfreiheit in unserem Lande ist beispiellos.


Als selber von einer einseitiger Verstossung nach islamischem Recht, der Scharia, betroffenen Schweizerin – durch meinen damals nicht praktizierenden Mann islamischen Glaubens aus dem Nahmen Osten – zutiefst verletzt, kann ich nur noch sagen: Gott vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!


Ich schliesse mich den Ausführungen von Frau Esther Hug an: "Solche Urteile animieren geradezu."


Ursula Schreitah, Bern



"Richter dürfen sich nicht hinter das Gesetzbuch zurückziehen"

Die Formulierung von Leserbrief-Autor Urs Engler macht mich stutzig: "Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht 'gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht' zu erwarten."


Es kann doch nicht sein, dass Richter sich hinter das Gesetzbuch zurückziehen müssen und so tun, als ob sie nicht realisieren, um was es hier geht. Da bin ich Esther Hug dankbar für ihren klaren Beitrag. Ein solches Urteil ist doch ein Freipass für all jene, die mit Gewalt nicht zurecht kommen – und die sind selbst im öffentlichen Raum nicht selten, ganz geschweige denn im Privatbereich!


Diese Menschen brauchen nicht vorerst ein juristisch perfektes Urteil, sondern eine präzise Antwort eines Richters, eines erfahrenen Menschen, der weiss, was recht ist. Werden die Richter auf eine rein juristische Beurteilung einer in unserer Kultur völlig entrückten Äusserung reduziert, dann stellt sich die Frage, wer denn Klarheit vermittelt, was bei uns akzeptiert wird und was eben nicht.


Wir haben es mit einer andern Kultur zu tun und nicht mit einer Einzelperson, die ein problematisches Verhalten aufweist. Da besteht ein massiver Rückhalt, eine Legitimation. Diese Haltung gegenüber den Frauen, die diese Kultur vermittelt, haben wir mit allem Nachdruck zu beurteilen, und das ist in unserer Gesellschaft vor allem auch die Aufgabe der Richter.


Viktor Krummenacher, Bottmingen



"Justiz kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen"

Einerseits weist dieses Urteil auf ein gesetzgeberisches und juristisches Problem hin. Wenn ein dummer Ignorant sagt, dass er nicht an den Holocaust glaubt, wird er bestraft; der andere, der sagt, man dürfe von seiner Ehefrau (womöglich zwangsverheiratet) Sex mittels Folter erzwingen, bleibt straflos.


Andererseits macht es auch ganz klar, dass die Justiz nicht dazu dienen kann, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Tatsache ist, dass wir in unserem Land Leute aufnehmen und leben lassen, die den Vorrang unserer – von Menschen gemachten – Gesetze über jene in religiösen Schriften stellen. Immerhin bildet das "Alte Testament" (Buch "Moses") das Fundament der christlichen und jüdischen Religion – und da ist zum Beispiel die Steinigung von unkeuschen Frauen auch von Gott befohlen!

Wir sind heute weiter, zivilisierter, und stellen unsere (humaneren) Gesetze über jene in der Bibel. Ich kann nun nicht verurteilen, wenn fundamentalistische Moslems ihre Religionsgesetze über unsere Menschengesetze stellen; aber ich kann darauf bestehen, dass sie dann auch nicht hier einreisen, wohnen und leben dürfen; Leute wie dieser Osmanoglu haben in unserem Land schlicht nichts verloren.


Peter Waldner, Basel



"Richter Respekt und Anerkennung"

Ich habe der Verhandlung nicht beigewohnt. Aufgrund der Presseberichte vermute ich, dass der Verteidiger Osmanoglus die wesentlichen Argumente bereits ausführlich und eindrücklich präsentiert hat. Es ist eben so, dass die Gedanken frei sind und dass man sie grundsätzlich auch äussern darf, so empörend sie auch sein mögen. Strafbar sind öffentliche Äusserungen nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Rassendiskrinimierung). Die Staatsanwaltschaft suchte die Strafbarkeit in der angeblichen "öffentlichen Aufforderung" zu Gewalt bzw. zu einem Verbrechen. Sie begab sich damit auf dünnes Eis, und wollte wohl in erster Linie der vom Film provozierten öffentlichen Empörung Rechnung tragen. Bei nüchterner Beurteilung konnte von "Aufforderung" aber nicht die Rede sein.


Dem zeitgemässen Verständnis entspricht es nicht mehr, vom Gericht "gesellschaftsmoralischen Nachhilfeunterricht" zu erwarten. Das Gericht soll den Fall rechtlich beurteilen. Weitergehende moralische Belehrungen zeugen eher von schwachen rechtlichen Argumenten und hätten Osmanoglu ohnehin keinen Eindruck gemacht. Sie hätten lediglich der Stimmungsmache beim Publikum und einer weiteren Öffentlichkeit gedient. Kiener verdient meines Erachtens Respekt und Anerkennung, dass er dieser Versuchung nicht erlegen ist.


Urs Engler, Bettingen



"Solche Urteile animieren geradezu"

Ihr Kommentar zum Gerichtsurteil im Fall Osmanoglu ist gut, bis auf den letzten Abschnitt, wo Sie schreiben: "Es bleibt zu hoffen, dass der Freispruch den muslimischen Funktionsträger erst recht Verpflichtung sein soll."


Das ist eine Hoffnung, die ins Leere greift, sie ist eine Illusion. Gerade solche für uns radikale Gedanken sind bei Leuten wie diesen Fundamentalisten zu tief eingegraben. Sie sind überzeugt von ihren Ansichten und empfinden unser Denken als Ungläubige als irrelevant und ganz sicher nicht diskussionswürdig. Ihre Ansichten verbreiten sie weiterhin, in ihrer Familie, in ihrem Umfeld und sie geben sie ihren Söhnen weiter.


Das heisst nicht, dass alle Muslime so sind, wirklich nicht. Aber es gibt Fundamentalisten, die solches Gedankengut verbreiten, und es gibt genügend, vor allem junge, naive Schweizer und Europäer die sich das zu eigen machen. Denken Sie nur an die Bieler Nicholas Blancho und Qaasim Illi. Man muss den Fundamentalisten mit aller Klarheit entgegentreten. Urteile wie das jüngste des Basler Strafgerichts animieren solche Leute förmlich, ihre Ansichten intensiv zu verbreiten.


Esther Hug, Basel


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"Sie unterstützt den Kanton Basel."

Schweizer Radio SRF1
in den 6 Uhr-Nachrichten
vom 2. April 2025
über die Schweizer Armee
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Treffpunkt Hülftenschanz.

RückSpiegel

 

Die Basler Zeitung bezieht
sich in einem Beitrag zur Präsidiumswahl der Baselbieter Mitte auf OnlineReports.

Die Volksstimme greift den Artikel von OnlineReports über den Vorstoss im Nationalrat zur Uni-Finanzierung auf.

Die bz nimmt den OnlineReports-Beitrag zum verstorbenen Astrophysiker Maurizio Falanga auf.

Prime News zitiert in einem Interview mit dem neuen Baselbieter SP-Fraktionschef Adil Koller OnlineReports.

persoenlich.com zitiert aus der OnlineReports-Meldung über den Abgang der stellvertretenden Regionaljournal-Basel-Leiterin Marlène Sandrin.

Prime News nimmt in einem Artikel über die Krise in der Mitte Baselland Bezug auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Artikel über Klima-Massnahmen auf OnlineReports.

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Rebekka Hatzung,
Direktorin des St. Claraspitals, ist turnusgemäss von der Mitgliederversammlung
zur neuen Präsidentin
der Basler 
Privatspitäler-Vereinigung
gewählt worden. 

Die frühere Sprecherin des EuroAirports Vivienne Gaskell ist neue Präsidentin des Kulturvereins Elsass-Freunde Basel.

Kulturanthropologe Friedrich von Bose tritt am
1. November 2025 die Nachfolge von Anna Schmid als neuer Direktor des Museums der Kulturen Basel an.

Die 56-jährige Baslerin
Elena Guarnaccia wird per
1. April 2025 neue CEO von Kinderkrebs Schweiz mit Sitz in Basel.

Cemi Thoma wird ab
dem 1. August 2025 neuer Stadtverwalter von Liestal.

Der Verwaltungsrat der EBL hat Markus A. Meier per 1. April 2025 zum Mitglied der Geschäftsleitung und zum Leiter des neuen Verantwortungsbereichs Strategy, Assurance und Group IT ernannt.

Tanja Bugmann ist neue Geschäftsführerin der Basler Traditions-Confiserie Beschle.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse erweitert die Geschäftsleitung: Manuel Flückiger führt künftig den neu geschaffenen Bereich "Digitalisierung und Innovation".

Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.