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                © Fotomontage by Ruedi Suter / Regional Zeitung Oberwallis Hinterlässt auch als Toter seine Spuren: Der Wolf von Reckingen Der "Wolf von Reckingen": Chronik eines Walliser Jagdskandals
 Im Wallis wird der falsche Mann als "Wolfsmörder" beschuldigt, obwohl der wahre Täter längst schon ein Geständnis abgelegt hat Von Ruedi Suter Seit über drei Jahren geht der Walliser Christoph Imwinkelried durch die Hölle. Er wird beschuldigt, den "Wolf von Reckingen" erschossen zu haben. Ein Rufmord: Seit einem Jahr wissen die Behörden, wer der Todesschütze wirklich ist. Doch davon weiss die Öffentlichkeit nichts. OnlineReports-Autor Ruedi Suter nennt nun den Namen des wahren Schützen und zeigt wahrscheinliche Hintergründe dieses Jagdskandals auf. "Ich habe mit dem armen Wolf nichts zu tun gehabt", sagt Christoph Imwinkelried  entschieden. Wie oft hat er diesen Satz schon wiederholt, wie oft geschworen und  beteuert, dass nicht er es war, der am 24. November 1998 im Gommer Oberwald kurz  vor Mitternacht den geschützten Wolf mit 40 Fuchsschrotkugeln erschossen hat.  Und dass auch er es nicht war, der den 32 Kilo schweren Rüden in den Lada des  Schwiegervaters gewuchtet und klammheimlich bei der Tierkadaversammelstelle in  Reckingen abgeladen hat. Nichts haben alle seine Beteuerungen bewirkt. Nichts  auch die Indizien und Beweise, dass er es gar nicht sein konnte, der den  mittlerweile schweizweit berühmten "Wolf von Reckingen" ins Jenseits beförderte.  
 "Sag doch endlich, dass Du es warst!"
 
 Statt dessen wurden  der 35-jährige Jäger und sein Schwiegervater M. M. im Wallis als überführte  Wilderer gebrandmarkt. Seit über drei Jahren geht Imwinkelried durch die Hölle.  Viele meiden heute den "Wolfsmörder", geben dem Sanitär-Installateur keine  Aufträge mehr, tuscheln über ihn und seine Familie in den Wirtschaften,  telefonieren ihm aus der ganzen Schweiz und fordern ihn auf: "Sag doch endlich,  dass Du es warst!" Nur: Er war es nicht wie Recherchen der Schweizerischen  Gesellschaft für Tierschutz/ProTier ergaben.
 
 Es war ein anderer, der in  dieser wolkenlosen Winternacht auf einen vermeintlichen Rotfuchs schoss, einen  Wolf traf und bei näherem Hinsehen einen verwilderten und nun toten  Schlittenhund zu erkennen glaubte: Elmar Schwick (40). Der Gommer Jäger und  Maurer legte gegenüber der Kantonspolizei der "Republik Wallis" im März 2001 ein  volles Geständnis ab. Wichtigste Aussage: Er selbst habe den Wolf abgeschossen,  irrtümlich, und nicht der Imwinkelried Christoph oder sein Schwiegervater.
 
 Abhängigkeiten und Politfilz, Anpassung und Revolte
 
 Doch  über dieses nun schon ein Jahr alte Geständnis spricht niemand im Wallis -  Imwinkelried gilt in der Öffentlichkeit immer noch als der überführte  Wolfskiller. Weshalb? Weil im schönen Wallis vieles ziemlich anders läuft als in  der "Üsserschwiz". Weil in diesem Bergkanton mit seinen deutschen und  mehrheitlich welschen Mentalitäten so liebenswerte wie eigensinnige Menschen  leben, die im ständigen Spannungsfeld zwischen ängstlicher Anpassung, Vorsicht  und wütender Revolte leben. Und weil vorab persönliche Beziehungen,  Abhängigkeiten und politischen Interessen das Dasein im Tal beeinflussen. Anders  Denkende aber werden schnell als "Nestbeschmutzer"  betitelt. Sie haben in der Regel gegen den Zusammenhalt, die Absprachen und  Schliche der Machthabenden kaum eine Chance.
 
 Eindrücklichstes Beispiel  dafür ist immer mal wieder die kantonale Jagdpolitik. Diese wird von den  zahlenmässig überlegenen Mittel- und Unterwallisern bestimmt, von den ihrem Wild  besonders Sorge tragenden Oberwallisern aber eher "erlitten". Die  Schlüsselfiguren der Jagdpolitik gehören zumeist der CVP an. Sie sind auf  Kantons- und sogar auf Bundesebene derart einflussreich, dass beispielsweise die  stark umstrittene Walliser Jagdverwaltung unter ihrem Chef Narcisse Seppey  Nachforschungen anstellen darf, die der Unbefangenheit zuliebe nur die  Justizbehörden machen sollte. Und dies ausgerechnet im deutschsprachigen Goms,  wo die Oberwalliser Jägerschaft der "Diana Goms" mit ihrer ausgeprägten  Jagdethik eine parlamentarische Untersuchung wegen "Willkür und Inkompetenz"  gegen die vorab welsche Seppey-Behörde durchboxte und schliesslich in zentralen  Punkten Recht bekam.
 
 Fragwürdige Fahndung, umstrittene Blutflecken,  irreführende DNA-Analyse
 
 War es also die Jagdverwaltung in Sitten  unten, die Christoph Imwinkelried im Goms oben zum Wolfsmörder werden liess?  Weil auch dieser zum kritischen Kern der Gommer Jäger gehört, die sich  beispielsweise klar für die Rückkehr von Luchs und Wolf einsetzen, was der  Jagdverwaltung gar nicht passt? Ein versteckter Racheakt? Aber nicht doch: Die  Jagdabteilung legte Fakten auf den Tisch. Sie tat, was sie besser der zur  Neutralität verpflichteten Untersuchungsbehörde hätte überlassen müssen. Sie  schickte ihrer Aussage nach einem Labor in Grenoble Spuren von Blutflecken, den  die Kantonspolizei an der beschlagnahmten Kunststoffplatte der Lada-Rückenlehne  geortet und ihr übergeben hatte. Auftrag: Eine DNA-Analyse, um die Herkunft des  Wolfs festzustellen.
 
 Das Ergebnis  fand umgehend seinen Weg in die Öffentlichkeit: Das Blut im Jeep sei "identisch"  mit jenem des Reckinger Wolfs, hiess es damals. Imwinkelried war für die  Öffentlichkeit "überführt", ebenso sein (inzwischen entlasteter) Schwiegervater.  Und dies trotz Ungereimtheiten wie jene mit dem Lada, der zur Tatzeit  nachweislich nicht fahrtüchtig war. Woher also die wölfischen Blutflecken? Haben  da die Ermittelnden oder andere etwas "nachgeholfen?", wird jetzt im Goms - und  nicht nur dort - gefragt
 
 Ein Jagdspezialist: "Hier tickt eine  Bombe"
 
 Ob die von der Jagdverwaltung organisierte DNA-Analyse so  überhaupt existiert, wird unterdessen angezweifelt. Jedenfalls wurde die  belastende Interpretation der Seppey-Behörde stark relativiert, und zwar vom  Untersuchungsrichteramt in Visp: Das analysierte Blut stamme lediglich von einem  aus Italien eingewanderten "canis lupus". War der direkte Zusammenhang mit dem  "Reckinger Wolf" also eine gezielte Finte? Die Geschichte ist jedenfalls derart  fragwürdig, dass Untersuchungsrichter Bernhard Tenud instinktsicher die  Einstellung des Untersuchungsverfahrens verfügte. Vergebens - Staatsanwaltschaft  und Kantonsgericht bestimmten, es müsse weiter ermittelt werden.
 
 Einer,  der sich in den Walliser Jagdverhältnissen bestens auskennt, in diesem Drama wie  kein zweiter Journalist recherchierte und deshalb wegen "Einmischung" in die  Walliser Jagdbelange den Zorn des kantonalen Jägerverbandes auf sich zog, ist  der Jäger Fredy Kradolfer, Redaktor bei der kritischen Zeitschrift  "Jagd&Natur" in Bülach, "Üsserschwiz". Sein Kommentar: "Hier tickt eine  Bombe, da ist irgend etwas oberfaul." Der Jagdspezialist kritisiert die  zahlreichen Widersprüche und die offenen Fragen. Bereits vor einem Jahr notierte  er bekümmert: "Die Klarheit und Transparenz, die man eigentlich in einem derart  brisanten und emotionsgeladenen Verfahren erwarten würde, ist alles andere als  gegeben. Wie auch immer die Geschichte ausgehen wird: Für das Ansehen der  Walliser Behörden, aber auch für die Sache der Jagd bleibt Schaden zurück. Ob  irgendwann einmal die für solchen Schaden tatsächlich Verantwortlichen zur  Rechenschaft gezogen werden, muss angesichts der bisher gemachten Erfahrung  angezweifelt werden."
 
 "Eppis stimmt da nit: Go ploge fir nichts und  wieder nichts"
 
 "Eppis stimmt da nit", fasst schlicht auch Christoph  Imwinkelried zusammen. Mittlerweile hat er seinen ersten Anwalt gegen einen  unabhängigen Rechtsvertreter ausgetauscht. Die Jagd im Wallis sei für die  meisten eine "heilig Chüeh", und in diesem Fall würden Untersuchungen  durchgeführt, auf welche die Obrigkeit bei ähnlichen Fällen im Unterwallis  grosszügig verzichteten, meinen Kenner der Szene. Dem schliesst sich  Imwinkelried als verwaltungskritischer Gommer Jäger an. Aber ihm deshalb etwas  anzudrehen und "go ploge fir nichts und wieder nichts", sei so ungerecht  wie erbärmlich. Imwinkelried will einen klaren Freispruch, eine totale  Rehabilitierung.
 
 Bloss mit der Einstellung des Verfahrens will er sich  nicht zufrieden geben. Doch auch das ist nicht leicht. Denn unterdessen ist vom  Untersuchungsrichteramt Oberwallis auf Geheiss des Staatsanwalts eine ergänzende  Untersuchung angeordnet worden: Nicht nur gegen den tatsächlichen Wolftöter  Elmar Schwick, auch wieder gegen den gebeutelten Imwinkelried. Dem wird nun  aufgrund eines "Hörensagen"-Zeugen, der sich widersprach, etwas anderes  vorgeworfen: Er habe den toten Wolf zum Abbalgen in das Fahrzeug gehievt, sei  ein paar Meter gefahren, habe es sich aber dann anders überlegt und die Leiche  zur Fundstelle zurückgebracht. "Auch das ist konstruiert", sagt Imwinkelried  kopfschüttelnd und fragt sich, weshalb eigentlich die anderen rund sechs  Fuchsjäger dieser Nacht nicht ebenso scharf unter die Lupe genommen werden.  Gegen den Zeugen läuft nun ein Strafverfahren wegen falscher  Zeugenaussage.
 
 Der Todesschütze legt eine Geständnis ab
 
 Ein  wesentliches Problem für die Untersuchungsbehörde sind irreführende und teils  bewusst falsche Zeugenaussagen, die auch unter Druck entstehen. Die  offensichtlichste Lüge leistete sich Wolfstöter Elmar Schwick selbst gegenüber  dem Schweizer Fernsehen DRS, das in den letzten Jahren immer wieder Licht in die  Walliser Jagdmachenschaften brachte. Offensichtlich litt Schwick unter der  Tatsache, dass ein Unschuldiger in die Mühlen der Justiz gestossen worden war.  Im Freundeskreis machte er auch kein Hehl daraus, irrtümlicherweise das  geschützte Tier erlegt zu haben.
 
 Für den verdächtigten Imwinkelried eine  halbe Ewigkeit nach dem fatalen Todesschuss erklärte aber Elmar Schwick in der  "Rundschau" vom 17. Februar 2001 der Fernseh-Nation: "Nein, ich war es nicht  selbst. Aber ich habe in den letzten zwei Jahren einen guten Kollegen von mir  gedeckt. Ich habe dem versprochen, dass ich schweige." Schwick meinte den  Arbeitskollegen M. I., der im April 1999 mit Gift Selbstmord verübte - und keine  Auskunft mehr geben konnte. Ein Monat nach der Sendung aber besann sich der  Unglücksschütze eines Besseren und gestand im März 2001 der Polizei, wie er dem  Fuchs, der ein Wolf war, mit einer Schrotladung "Rottweil Semi-Magnum" des  Kalibers 12/70, 3.7 mm das Leben raubte.
 
 "Abertausende von  Steuerfranken verlocht"
 
 Ein Trost für Christoph Imwinkelried?  Keineswegs. Einerseits ist er jetzt klar entlastet, anderseits wird ihm nun eine  "eventuell versuchte Aneignung und Verheimlichung" eines toten Tieres  vorgeworfen, das "durch eine strafbare Handlung erlangt wurde". Dabei kann nicht  zweifelsfrei rekonstruiert werden, was die Jagdverwaltung des einflussreichen  Narcisse Seppey genau mit dem mysteriösen und angeblich so belastenden  Blutflecken gemacht hat - dieses Verfahren wurde ja elegant an der Justizbehörde  vorbei abgewickelt. Weil aus dem "Reckinger Wolf" ein politischer Fall  "Innerschwizer Zuschnitts" gebastelt werden sollte? Mit dem Ziel, die seit Jahren eine  Reorganisation der Jagdverwaltung fordernden Reformer im Gommer Jagdwesen  endlich ans Gängelband zu nehmen?
 
 Unabhängige Walliser Anwälte erklärten  gegenüber der Zeitschrift "ProTier", nur schon der bisherige  Untersuchungsaufwand sei im Vergleich zu ähnlichen Straftaten "völlig  aberwitzig". Anders gesagt: Abertausende von Steuerfranken sind investiert  worden, um den seit einem Jahr gelösten Tod eines geschütztes Wildtiers  aufzuklären. Dass es gerade ein Wolf war, gegen dessen Rückkehr sich  Jagdinspektor Seppey verschiedentlich aussprach, entbehrt nicht einer gewissen  Ironie. Laut Untersuchungsrichter Bernhard Tenud, der das Verfahren wieder  aufnehmen musste, sind die Akten zurzeit beim Bundesgericht. Mehr könne er nicht  sagen.
 
 Imwinkelried wird Schadenersatzklage  einreichen
 
 Keine Stellung nehmen wollte auch der Rechtsvertreter  Imwinkelrieds. Nur so viel: "Mein Klient hat sehr viel durchgemacht. Eine  Schadenersatzklage kommt so sicher wie das Amen in der Kirche." Sollte ihn das  definitive Urteil wider Erwarten belasten, will Christoph Imwinkelried mit einer  staatsrechtlichen Beschwerde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. Etwas anderes  bleibe ihm gar nicht übrig, meint der Gommer achselzuckend.
 
 Lieber wäre  ihm aber: "Der, der das Ganze angezettelt hat, soll dafür geradestehen. Dann kommt  die Sache wieder in Ordnung." Dies ist nicht nur Christoph Imwinkelried, das ist  auch dem Wallis zu wünschen.
 20. März 2002 
                    
                    Weiterführende Links:
 Walliser Jagdverwaltung:  "Die Lehren daraus ziehen" r.s. "Die Walliser Jagdverwaltung ist im Strafverfahren um den Reckinger Wolf  nicht auf dem Laufenden, dieses gehört in die Zuständigkeit des ordentlichen  Strafgerichts", erklärt Peter Scheibler anstelle seines Chefs Narcisse Seppey.  Jurist Scheibler ist dessen Stellvertreter und seit September des letzten Jahres  Adjunkt bei der Abteilung für Jagd und Fischerei des Kantons Wallis. Eine  Stelle, die es vorher nicht gab. Ihre Einrichtung sei keine Reaktion auf die  Ende der 90er Jahre vorab von der Gommer Jägerschaft, Wildtierbiologen und  Tierschützern scharf kritisierten Amtsführung von Narcisse Seppey, sagt  Scheibler: "Die Reorganisation der Dienststelle, welche viel weiter geht als die  Schaffung einer Adjunktenstelle, war schon vorher beabsichtigt, konnte aber  aufgrund der restriktiven Personalpolitik der letzten Jahre nicht sofort  realisiert werden. Die durchgeführte ISO-PM 9001-Zertifizierung zeigte die  Richtigkeit der vorgesehenen Reorganisation auf und erlaubte letztlich deren  Durchführung." 
 Jadgverwaltung weist Manipulations-Vorwurf  zurück
 
 Die Vorwürfe aus dem Goms führten aber zu einem  parlamentarischen Untersuchungsbericht, der den Kritikern im Herbst 1999 in  etlichen zentralen Punkten Recht gab (beispielsweise eine unausgewogene  Besetzung der administrativen Jagdverwaltung, mangelnde Dialog- und  Wissenschaftlichkeit, ungenügende Aus- und Weiterbildung der Wildhüter). Peter  Scheibler betont, er habe keine vertieften Einblicke in die alte Fehde zwischen  den Gommer Jägern und der Jagdverwaltung. Er gibt sich offen, versöhnlich und  schliesst Fehltritte auf beiden Seiten nicht aus. "Fehler machen wir alle, im  Goms wie in Sitten. Entscheidend ist, dass wir die nötigen Lehren daraus ziehen  und uns so verhalten, wie das Gesetz es vorschreibt." Das sind neue Töne aus  Sitten. Entschieden wehrt sich Scheibler aber gegen den Vorwurf aus dem Goms,  die Jagdverwaltung manipuliere im Verfahren um den Reckinger Wolf Zeugen oder  Sachverhalte.
 
 Dialogbereitschaft klar signalisiert
 
 Man  achte heute auf "eine absolute Neutralität und Gleichbehandlung der Jägerschaft  durch die Kantonale Jagdverwaltung". So werde auch das Oberwallis nicht  benachteiligt. Dieses sei mit 8 Dianas (Bezirksjagdvereine) und das Unterwallis  mit 12 Dianas im Kantonalverband vertreten - ein Kräfteverhältnis, das in etwa  dem zahlenmässigen Anteil der Jägerschaft in den beiden Sprachregionen  entspreche. Werde die Oberwalliser Jägerschaft in den Delegiertenversammlungen  oft überstimmt, so habe dies damit zu tun, dass sie "in der Regel nicht  geschlossen und einig auftritt", folgert Peter Scheibler. Bezüglich Jagdethik  sieht der Deutsch sprechende Adjunkt, selbst ein Jäger, keine markanten  Unterschiede: Die Welschen frevelten nicht mehr als die Gommer. "Unterwalliser  Jäger sind in Jagdvergehen oder Jagdübertretungen nicht häufiger verwickelt als  die Jäger vom Oberwallis." Jedenfalls möchte er die Gräben in der Walliser  Jägerschaft zuschütten helfen: "Ich habe meine Dialogbereitschaft klar  signalisiert."
 
 Der Einsatz "war legal"
 
 Die mysteriösen  Blutflecken, welche die Walliser Kantonspolizei im Zusammenhang mit dem toten  Wolf von Reckingen im Lada-Wagen sichergestellt hatte und der Jagdverwaltung zur  Untersuchung ausgehändigt wurden, sind in Grenoble einer DNA-Analyse unterzogen  worden. Dies bestätigt Peter Scheibler anhand des Dossiers. Das Resultat, das  verzerrt an die Öffentlichkeit sickerte und den unschuldigen Christoph  Imwinkelried belastet, sei der Polizei zur Weitergabe an den  Untersuchungsrichter übergeben worden. Dieser habe zu entscheiden, ob er die  Analyse verwenden will. Zum Vorwurf, eine unabhängige Instanz hätte die  DNA-Analyse erstellen sollen, erklärt Jurist Scheibler:" Gemäss kantonaler  Gesetzgebung haben unsere Beamten die gleichen Rechte wie jene der  Gerichtspolizei im Interventionsfall. Laut Dossier hielt man sich an diese  gesetzlichen Grundlagen."
"Seppey regiert wie Fidel Castro" r.s. Das Walliser Jagdwesen sei ein Sumpf aus Willkür und Vetternwirtschaft,  wird seit Jahren immer wieder kritisiert. Die Jagdverwaltung unter Narcisse  Seppey weist solche Vorwürfe genauso regelmässig zurück. "Kein anderer Kanton  hat eine so schlechte Jagdplanung", kritisierte letztes Jahr ein einheimischer  "Gamsjäger" per E-mail. Jeder Jäger dürfe vier Gämsen erlegen, was weder  zeitgemäss noch weidgerecht sei: "Die Folgen dieser Gesetzgebung sind",  argumentierte der besorgte Nimrod, "dass in den bejagten Gebieten die Gämsen bis  auf ein paar wenige Exemplare ausgerottet werden. Es ist gar nicht mehr möglich,  dass ein gesunder Gämsbestand heranwachst." Ein Abschussplan für die einzelnen  Jahre fehle, und noch nie sei beispielsweise während eines harten Winters die  Zahl der zu erlegenden Gämsen herabgesetzt worden. 
 Oberwallis will  seit Jahren mehr Rücksicht in der Gämsjagd
 
 "So etwas ist zum Kotzen",  kommentierte der Walliser Weidmann. Da sei durchaus einfühlbar, "weshalb die  Jagd in öffentlichen Kreisen immer mehr auf Ablehnung und Kritik" stosse.  Allerdings müsse auch zwischen den Jägerschaften des Ober- und Unterwallis  unterschieden werden, meint der aus Angst vor Repressalien anonym bleibende  Weidmann. Im Oberwallis versuchten die Jäger seit Jahren, eine rücksichtsvollere  Gamsjagd zu betreiben. Leider seien diese gegenüber den Jagdgenossen im  Unterwallis zahlenmässig unterlegen, um die notwendigen Verbesserungsvorschläge  durchzubringen. Nicht einmal mit Hilfe der Jagdaufseher im Oberwallis oder  besorgter Wildbiologen bewege sich etwas: "Ihre Meinung wird einfach ignoriert.  Schliesslich entscheidet der kantonale Jagdaufseher Narcisse Seppey, ohne auch  nur eine Expertenmeinung einzuholen."
 
 Keine Frage, hier würden die  zuständigen Behörden grob ihre Sorgfaltspflicht verletzen, warnt der Gamsjäger  zornig: "Das kann nur als eine verdammte Schweinerei bezeichnet werden. Der  Kanton Wallis hat auf diesem Gebiet komplett versagt." 2001 wurde der neue  Fünfjahresplan eingeführt und - nach Jahren der Schonzeit - neue Zonen mit  "wieder schönen Gämsbeständen" freigegeben. Doch mit der jetzigen Regelung  würden die Tiere bald zusammengeschossen sein, prophezeite der Gommer Jäger.
 
 Der von der Walliser Regierung in Auftrag gegebener Untersuchungsbericht  über die Zustände in der kantonalen Jagdabteilung bestätigen die viele Vorwürfe.  "Kritiker werden abgestraft, Günstlinge belohnt, Wilderei toleriert,  Luchsabschüsse akzeptiert", fasste die SonntagsZeitung (SoZ) den ihr  zugespielten Bericht zusammen. Der angezweifelte Luchsangriff auf einen  deutschen Urlauber habe beispielsweise dem Jagdamt Gelegenheit gegeben, "das  ungeliebte Tier als Touristenfresser" zu verunglimpfen. Die Kritiker, die auch  "Willkür und Vetternwirtschaft" ausmachten, haben vorab den "autoritären" Chef  der Jagdabteilung im Visier: Narcisse Seppey. Dieser regiere "die Jagdabteilung  seit Jahrzehnten wie Fidel Castro Kuba" (SoZ). Unter seiner Herrschaft lebten  bedrohte Tiere wie "Wolf, Luchs und Bartgeier gefährlich".
 
 Reflexartige Abwehr
 
 Das sind harte Vorwürfe für einen  Mann, der das Wild liebt, ein begeisterter Grosswildjäger ist, mit Charme  Politik macht und stets versichert, er unternehme alles, um der gewiss nicht  einfachen Jägerschaft im Wallis gerecht zu werden. Gegenüber OnlineReports aber  wollte oder durfte sich Narcisse Seppey nicht äussern. Er unterbrach den  Journalisten reflexartig und gab den Telefonanruf umgehend an seinen Adjunkt  Peter Scheibler weiter. Der könne besser Deutsch, entschuldigte sich Seppey -  ohne zu fragen, ob der Anrufer auch Französisch könne.
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