Start zur Impf-Aktion gegen die Schweinegrippe
Von OnlineReports-Redaktion
Ab morgen Mittwoch kann im Kanton Basel-Stadt mit der Impfung gegen die Schweinegrippe begonnen werden. Die gelieferten Impfstoffe werden derzeit umgepackt und an die Impf-Stellen im Kanton geliefert. In einer ersten Phase werden die Risikogruppen geimpft. Voraussichtlich Ende Monat wird der Impfstoff auch Erwachsenen mit chronischen Krankheiten und dann der übrigen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie die wichtigsten Angaben zur bevorstehenden Impf-Aktion gegen die Schweinegrippe, die auf Informationen des Kantonsärztlichen Dientes des Basel Gesundheitsdepartements beruhen.
Warum eine Impfung?
Ziel der pandemischen Impfung ist es, die Pandemie einzugrenzen und Personen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen vor einer Infektion mit Influenza A H1N1 zu schützen. Deshalb soll primär diese Bevölkerungsgruppe und deren nahes Umfeld geimpft werden. Selbstverständlich kann sich aber jeder impfen lassen, der es möchte. Die Impfung ist für alle freiwillig und kostenlos (auch ohne Selbstbehalt und Franchise).
Nach welcher Priorität wird geimpft?
Der Impfstoff wird nicht auf dem freien Markt erhältlich sein. Er wird nicht auf einmal, sondern in Tranchen in die Kantone geliefert. Deshalb können nicht alle gleichzeitig geimpft werden. Der Kanton muss gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit Prioritäten festlegen.
Die erste Tranche wird jetzt geliefert. Sie genügt gerade für das Gesundheitspersonal, die chronisch kranken Kinder, die schwangeren Frauen und Wöchnerinnen, sowie für Personen, die beruflich mit Kindern unter 6 Monaten zu tun haben. Vermutlich etwa zwei Wochen später werden die Erwachsenen mit einer chronischen Krankheit, und dann die übrige Bevölkerung geimpft werden können.
Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) folgende Prioritätengruppen festgelegt:
1. Beschäftigte im Gesundheitswesen und Personen, die beruflich Säuglinge unter 6 Monaten betreuen. Grund: Enger Patientenkontakt.
2. Schwangere (vorzugsweise ab dem 5. Schwangerschaftsmonat) und Wöchnerinnen. Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Infektion mit Influenza A H1N1.
3. Personen ab 6 Monaten mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten (speziell kongenitale Herzfehler, Herzinsuffizienz, Asthma, Mukoviszidose), chronischen Stoffwechselkrankheiten mit Auswirkungen auf Lunge, Herz und Niere (wie beispielsweise Diabetes), Niereninsuffizienz, Erkrankungen des Blutes oder Immunsuppression. Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Infektion mit Influenza A H1N1.
4. Frühgeborene Kinder, die während der Grippesaison (Januar bis März) unter 24 Monate alt sein werden (ab dem Alter von 6 Monaten, Geburtstermin nach 31. Oktober 2007). Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei Infektion mit Influenza A H1N1.
5. Enge Kontaktpersonen (gleicher Haushalt) von Personen in den Gruppen 2, 3 und 4, sowie von Säuglingen unter 6 Monaten.
Kann ich einen Selbstcheck machen?
Das Bundesamt für Gesundheit bietet ein Internet Tool an, mit welchem der unentschlossene Laie in einem Selbstcheck evaluieren kann, ob die Impfung für ihn empfohlen wird oder nicht: www.pandemia.ch.
Welche Impfstoff-Arten stehen zur Verfügung?
In der Schweiz gibt es zwei von Swissmedic zugelassene Impfstoffe. "Pandemrix" von GlaxoSmithKline und "Focetria" von Novartis. "Pandemrix" ist für Erwachsene von 18 bis 60 Jahren, "Focetria" ausschliesslich für Kinder ab 6 Monaten bis 18 Jahre und für schwangeren Frauen ab dem 5. Schwangerschaftsmonat zugelassen.
Beide Impfstoffe sind auf Eiern produziert, und beide enthalten einen Wirkungsverstärker. Er verstärkt die Immunantwort beim Impfling. Dadurch kann Antigen eingespart werden, und es entsteht ein breiterer Schutz auch gegen andere Grippeviren. Die Wirkungsverstärker beider Impfstoffe wurden weltweit bereits tausend- bis millionenfach angewandt.
Wie zuverlässig ist der Impfschutz?
Bei "Pandemrix" genügt eine einzige Impfung für einen ausreichenden Impfschutz. Menschen mit einer Immunschwäche brauchen aber zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen. Bei "Focetria" genügt eine Impfung bei Schwangeren und Kindern über 10 Jahren; bei Kindern unter 10 Jahren braucht es jedoch zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen.
Häufigste Nebenwirkungen sind eine Entzündungsreaktion an der Injektionsstelle. Fieber während einem bis zwei Tagen ist auch möglich. Es kann gleichzeitig, aber an zwei verschiedenen Armen gegen die saisonale und die pandemische Grippe Influenza A H1N1 geimpft werden.
Wo kann geimpft werden?
Die Impfung für die Bevölkerung wird voraussichtlich Ende November 2009 in den üblichen Institutionen des Gesundheitswesens erhältlich sein, also in allen Arztpraxen, in der medizinischen Universitätspoliklinik, dem Tropeninstitut, dem Gemeindespital Riehen und im Ambulatorium Wiesendamm. Die Öffnungszeiten der vier Impfzentren werden mitgeteilt, sobald man sich dort impfen lassen kann.
Wer kann sich impfen lassen?
Es können sich alle impfen lassen, die in der Schweiz mit einer Grundversicherung krankenversichert sind. Ausländisches, nicht in der Schweiz versichertes Gesundheitspersonal kann sich im eigenen Betrieb impfen lassen. In Frankreich und Deutschland wird die Impfung gegen Influenza A H1N1 ebenfalls kostenlos angeboten.
Wieviel kostet die Impfung?
Wer sich impfen lässt, muss nichts bezahlen.
Weitere Informationen:
www.gesundheitsdienste.bs.ch
www.bag.admin.ch
10. November 2009
Hotline
Unter der Telefonnummer 061 560 35 35 ist eine Hotline eingerichtet, auf der Sie sich persönlich informieren lassen können. In Betrieb ist sie von Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr.