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"Nicht mehr verantworten": Mutter Daniela B., Buben Roy und Jan, vor einem Tatort

Schul-Boykott nach Sex-Übergriffen

Ein schwieriger Konflikt beschäftigt die Oberbaselbieter Gemeinde Eptingen ebenso wie kantonale Behörden


Von Peter Knechtli


Nach wiederholten sexuellen Übergriffen durch Kinder nahm in der Oberbaselbieter Gemeinde Eptingen die Mutter Daniela B. ihre Buben von der Schule. Dabei stiess sie auf Unverständnis seitens der Behörden und Lehrerschaft. Sie versuchten krampfhaft, Täter und Opfer weiterhin ins gleiche Schulhaus zu schicken - eine nicht unumstrittene Politik. Der Fall bewegt die Gemeinde.


Daniela B., 31, Mutter von vier Kindern in der Oberbaselbieter Gemeinde Eptingen, weiss nicht mehr ein und aus. Seit ihre beiden Buben Roy, 8, und Jan, 7, Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, kommt sie sich vor, "als seien die Täter die Opfer".

Sexuelle Übergriffe von Buben auf Buben

Wirklicher Täter war nicht ein erwachsener Unhold, sondern der damals 8jährige kosovo-albanische Schüler Zeqir (Name geändert), der damals, wie OnlineReports aus erster Hand geschildert wurde, zu Hause Pornofilme konsumierte. Der in seine körperlichen Konstitution unauffällige, aber charismatische Bub "mit Engelsgesicht" (so eine Bekannte) hatte im August 2000 im Schacht einer Zivilschutzanlage dem damals 6jährigen Roy "die Hosen herunter gezogen und ihm von hinten an den After uriniert" (so die offizielle Beschreibung). Im Sommer 2001 musste sich ein anderer 8-jähriger Eptinger Schüler mit entblösstem Hintern auf den Bauch legen, worauf Zeqir zusammen mit einem Schweizer Kollegen versuchten, den Penis einzuführen (so die Baselbieter Jugendanwaltschaft). Um das Opfer gefügig zu machen, wurde ihm "mit Schlägen gedroht und es wurde während der Tatausführung festgehalten".


Im August 2001 kam Jan B. auf dem Vorplatz der Kirche dran: Zeqir und ein Schweizer Kollege urinierten ihm über das Gesicht und führten laut den Ermittlungen einen Stecken in seinen After ein.

Täter und Opfer mussten zusammen auf Papiersammlungen

Zwar verfügte die Eptinger Vormundschaftsbehörde gegen Zeqir dessen Beaufsichtigung durch Erwachsene auf dem Schulweg und eine fachärztliche Therapie. Doch die Schule reagierte auf ihre eigene Art: Als Roys Schul-Götti wählte die Lehrerin ausgerechnet den Schweizer Komplizen. Bei zwei späteren Papiersammlungen teilte sie Roy zudem genau in jene Gruppe mit Zeqir und dem Mittäter ein. Während die Familie B. und ihre Anwältin darauf hinzuwirken versuchten, die Täter aus der Schule zu nehmen und ihre eigenen Kinder somit zu entlasten, hatte die Politik des Lehrkörpers zum Ziel, die Täter- und Opferkinder wieder zusammen zu führen.

Die erwartete Entspannung trat indes nicht ein. Obschon das Strafverfahren lief, hielt Zeqir mit weiteren Drohungen gegen die B.-Kinder, denen verbale Provokationen auch nicht fremd waren, nicht zurück. Als Jan gegen Ende November letzten Jahres während der Schulzeit in einer versteckten Ecke des Pausenplatzes erneut an ein Geländer gefesselt wurde, nahm die Mutter ihre vier Kinder aus Schule und Kindergarten. Daniela B.: "Ich konnte es nicht mehr verantworten." Ein Strafverfahren, das diesen Fall klären soll, ist derzeit hängig. Prompt dagegen flatterte der Familie B. eine "Verwarnung wegen unentschuldigtem Unterrichtsversäumnis" durch die Schulpfelge ins Haus.

An einer anschliessenden Besprechung Anfang letzten Dezember versuchten Schulpflege, Schulinspektorat, Schulleitung und Gemeindebehörden nochmals, die Mutter zum Einlenken zu bewegen. Falls die Kinder auch im neuen Jahr unentschuldigt der Schule fernblieben, setzte das Schulinspektorat dabei Druck auf, könnten 500 Franken, nach neuem Bildungsgesetz ab Jahresmitte sogar 5'000 Franken Busse drohen.

Frau B., so heisst es, "sieht nur noch Gegner"

So weit kommt es nun nicht: Seit Anfang Jahr gehen die Kinder im mindestens 20 Autominuten entfernten Nachbardorf Zeglingen zur Schule, wo die B.s bald hinziehen wollen. Dies allerdings mit enormem Transportaufwand: Eltern und Verwandte sind fast pausenlos damit beschäftigt, die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten hin und heim zu fahren.

Im Eptingen heisst es, Frau B. sehe in ihrer dauernden Angst, es könnte ihren Kindern wieder etwas passieren, nur noch Gegner und identifiziere sich völlig mit ihren Sprösslingen, insbesondere auch mit ihren Aussagen. Es fehle ihr die selbstkritische Distanz. Ihre Anwältin Stefanie Mathys-Währer dagegen meint: "Ich hätte genau so gehandelt. Schulpflege, Gemeindepräsident und Lehrerschaft haben den Fall bagatellisiert. Sie haben alles daran gesetzt, dass die Kinder wieder zusammen kommen. Aber es liegen zu viele Scherben herum."

Sowohl Schulinspektor Walter Brönnimann wie Gemeinde- und Vormundschaftspräsident Hansjörg Schmutz halten die Forderung der Eltern B. für "übertrieben", Zeqir und seinen Hauptkomplizen aus der Schule zu nehmen und in ein Heim einzuweisen. Dass dies bloss wegen hoher Folgekosten für die Gemeinde nicht geschehe, bestritt Schmutz gegenüber OnlineReports. Vielmehr biete die Dorfschule mit ihrem heilpädagogischen Sonderangebot die beste Möglichkeit, dass "auch ohne Heimeinweisung wieder die Normalität eintreten kann". Schmutz: "Wir sind die Gemeinde mit den höchsten Bildungsausgaben im den ganzen Kanton. Um unsere integrierte Schulform beneiden uns viele."

Unterstützung durch Kinderpsychiatrischen Dienst

Doch für die Familie B. war Normalität nicht mehr denkbar, wenn sich Täter und Opfer in derselben Schule wieder begegnen. Vielmehr fühlt sie sich als Opfer hilflos und allein gelassen. Pikant wird der Fall, weil die B.s mit ihrer Einschätzung, die Kinder in die selbe Schule zu schicken, keinewegs allein sind. Sukkurs erhalten sie nämlich ausgerechnet von einer kompetenten kantonalen Stelle: Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Baselland hielt in einem "ärztlichen Zeugnis" vom 18. Dezember 2002 zuhanden von Schulpflegepräsident Thomas Gerber fest, dass die Situation in Eptingen "die Entwicklung der Kinder ernsthaft gefährdet". Aus ärztlicher Sicht empfehle sich "dringend eine möglichst baldige Parallelversetzung in eine andere Gemeinde, am ehesten in die Schule von Zeglingen".

Besonders schwierig jedoch ist insbesondere der Transport der Kinder zu immer wechselnden Unterrichtszeiten nach Zeglingen. Gemeindepräsident Schmutz, von OnlineReports darauf angesprochen, ob die Gemeinde bei der Transport-Organisation Hand biete, wollte auch davon nichts wissen. Dagegen drohte er den Eltern in einem Brief, sie müssten letztlich das Schulgeld selbst zahlen. Hier zumindest irrte der Gemeindevater offensichtlich: Da Schule staatliche Pflicht ist, und die Kinder tatsächlich eine öffentliche Schule besuchen, ist eine private Finanzierung gar nicht möglich.


Recherchen-Bewertung

Der Fall Wer im Verlauf der Recherche mit den jungen Opfern spricht, dem fällt es nicht allzu leicht, von jungen "Tätern" zu sprechen. Schwierig zu beantworten ist die Frage, ob es sich bei den Übergriffen von Buben im Alter unter zehn Jahren tatsächlich um sexuell motivierte Nötigungen handelt - beispielsweise motiviert durch den Konsum von Pornovideos - oder nicht viel eher um Machtdemonstrationen in extremer Ausprägung. Egal freilich, unter welcher Etikette die Übergriffe zusammengefasst werden: Sie sind unter keinem Titel tolerierbar. Eltern haben die Pflicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Und die Behörden ebenso.

Die Gemeinde Allgemein anerkannt ist, dass sich der Lehrkörper, die Schulpflege ebenso wie der Gemeindepräsident intensiv für die Reintegration von Tätern und Opfer im selben Schulhaus eingesetzt haben. Die Frage aber bleibt, ob dies unter den kleinräumigen Bedingungen, die in Eptingen herrschen, die richtige Stossrichtung war. Auch waren gewisse Entscheide der Lehrerin - so die gemeinsamen Papiersammlungen - ungeschickt.

Der Gemeindevater Der Eptinger Gemeindepräsident Hansjörg Schmutz ist zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde. Diese Regelung wird auch in andern Baselbieter Gemeinden so gehandhabt. Die Vormundschaftsbehörde ist zugleich - ein alter Zopf - erste richterliche Instanz im Kinderstrafverfahren. Dabei sind Interessenskonflikte nicht immer zu vermeiden. So könnte eine - theoretisch richtige - Heimeinweisung der fehlbaren Buben aus vormundschaftlicher Sicht nicht in Betracht gezogen werden, allein um die Gemeindefinanzen zu schonen. Nach unserer Wahrnehmung hat der Gemeindepräsident zwar beträchtlichen Einsatz in den Fall investiert, aber letztlich blieb er zu lange zu wenig flexibel. Das liess Zweifel an seiner Lösungsorientierung aufkommen. Warum hat er in den letzten Monaten nie bei B.s an die Tür geklopft?

Die Mutter Daniela B., Mutter von vier kleinen Kindern, ist in diesem Fall familienintern federführend. Sieht sich einer mächtigen Phalanx kommunaler und kantonaler Autoritätspersonen und Behörden gegenüber und fühlt sich ausgeliefert. Darf aber nicht nur von andern Flexibilität und Einsicht verlangen, sondern muss diesen Anspruch auch an sich selbst richten. Ob die Postion, ihre Kinder nicht mehr mit den Täter-Kindern ins selbe Schulhaus zu schicken, richtig ist, können wir nicht beurteilen. Aber sie ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wie sie das Konflikt-Muster sieht: Die Täter können bleiben, wir müssen gehen.

Widersprüche Der Fall ist komplex, zeigt aber doch verschiedene Schwachpunkte in seinem Regelungsverlauf auf. So spricht der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst - immerhin die kompetenteste Stelle des Kantons - von einer "ernsthaften Gefährdung" der Kinder und empfiehlt "dringend" eine Parallelversetzung in eine andere Gemeinde. Im krasser Gegensatz dazu fährt die Gemeinde eine harte Integrationslinie. Zugleich weigerte sich die Gemeinde Eptingen lange, sich zumindest am Transport der Kinder in die Zeglinger Schule finanziell oder organisatorisch zu beteiligen. So kann keine Lösung aussehen. Eptingen muss auch Hand bieten.


28. Januar 2003


"Opfer stehen blöder da als Täter"

pkn. Ein weiterer Eptinger Bub war in ähnlicher Form Opfer von Mitschülern. Am meisten betroffen hat ihn, dass es sich bei der von ihm als "Machtdemonstration" empfundenen Tat um Kollegen handelte. Inzwischen aber habe er den Übergriff überwunden, erklärte seine Mutter gegenüber OnlineReports. Aber auch sie machte nicht nur gute Erfahrungen mit den Behörden. "Alle Seiten waren komplett überfordert. Es ist ein Systemproblem. Es kann nicht so sein, dass am Schluss die Opfer blöder da stehen als die Täter." Insbesondere glaubt sie, dass die Vormundschaft nicht in eine Gemeindehand gehört, sondern in einen Kreis externer Experten. Kritik übt die Mutter, die ebenfalls Strafanzeige eingereicht hatte, auch an den Strafverfolgungsbehörden: "Wir erhielten von der Jugendanwaltschaft nicht einmal einen Brief über die gegenüber den Angeschuldigten verfügten Massnahmen."


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